Datenminimierung Musterklauseln

Datenminimierung. Grundsätzlich gilt, dass Sie nur die Kartendaten und sonstigen sensiblen Daten erheben und speichern sollen, die Sie benötigen. Die Aufbewahrung von Kartendaten und personenbezogenen Daten setzt Sie einem Haftungsrisiko aus, das Sie verringern können, indem Sie möglichst wenige Daten speichern. Prüfen Sie bei der Speicherung von Kartendaten zunächst die Notwendigkeit. PayPal muss Zahlungen, die ohne Genehmigung des Zahlers erfolgt sind, zurückzahlen. Genehmigt der Nutzer eine weitere Zahlung, teilt er Ihnen in der Regel auch seine aktuellen Kartendaten mit, sodass Sie diese nicht für die zukünftige Verwendung speichern müssen. Kartendaten, die nicht bei Ihnen gespeichert sind, können bei Datenschutzverletzungen auch nicht gestohlen werden.
Datenminimierung. 5 Gründliche Unterweisung neuer MA
Datenminimierung. Die DSGVO verfolgt das Ziel, dass Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den Umfang an Daten beschränken, der für die Umsetzung des Zwecks der Verarbeitung notwendig ist oder durch gesetzliche Bestimmungen gestattet sind. Diese Form der Datenminimierung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO ist gewährleistet, wenn die Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung not-wendige Maß beschränkt sind. Zur Umsetzung der Datenminimierung in der Verarbeitung hat der Verantwortliche folgende Maßnahmen getroffen: • Datenschutz durch datenschutzfreundliche Gestaltung der Technik (Privacy-by- Design) • Regelmäßig Prüfung der Beschränkung der Datenerhebungen gegen den jeweiligen Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung • Festlegung verbindlicher Löschfristen • Umsetzung der verbildlichen Löschfristen durch regelmäßiges manuelles Löschen nicht benötigter Daten • Umsetzung der verbildlichen Löschfristen durch regelmäßiges automatisiertes Löschen nicht benötigter Daten
Datenminimierung. Der Auftragsverarbeiter verwendet für den Betrieb seiner Dienstleistungen persönliche Daten nur in dem für die Gewährleistung des Betriebes erforderlichen Umfang. Darüber hinaus sind die Auftraggeber im Rahmen der von ihnen betriebenen Anwendungen für die Datensparsamkeit selbst verantwortlich. In der Regel sind nur E-Mailadresse und Mobilfunknummer für den Betrieb essentiell notwendig, nicht aber der öffentliche Name des Empfängers.
Datenminimierung. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet nur personenbezogene Daten, die für den Verarbeitungszweck unbedingt erforderlich sind. Anhang IV Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (ErgB-AV) für Enterprise Mobility Management (EMM). Liste Unterauftragsverarbeiter (inkl. Unter- Unterauftragsverarbeiter) Der Kunde hat gem. Ziffer 2 Klausel 7.7 Buchstabe a die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter und Unter-Unterauftragsverarbeiter genehmigt:
Datenminimierung. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet nur personenbezogene Daten, die für den Verarbeitungszweck unbedingt erforderlich sind. ▪ Pseudonymisierungs- und Anonymisierungsverfahren werden angewendet. ▪ Möglichkeiten der Kenntnisnahme vorhandener Daten (Anzeigeoptionen, Suchfelder, ...) wurden auf das erforderliche Minimum beschränkt. Anhang IV Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (ErgB-AV) für [Microsoft Online Dienste (Office 365/Dynamics 365/Azure)] Liste Unterauftragsverarbeiter (inkl. Unter- Unterauftragsverarbeiter) Der Kunde hat gem. Ziffer 2 Klausel 7.7 Buchstabe a die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter und Unter-Unterauftragsverarbeiter genehmigt:
Datenminimierung. Arvato Systems verwendet nur die personenbezogenen Daten für die Verarbeitungen, welche unbedingt zur Durchführung erfor- derlich sind.
Datenminimierung. Die Parteien tragen dafür Sorge, dass nur personenbezogene Daten erhoben werden, die für die rechtmäßige Prozessabwicklung zwingend erforderlich sind und für die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben sind. Im Übrigen beachten beide Vertragsparteien den Grundsatz der Datenminimierung im Sinne von Art. 5 (1) lit. c DSGVO.
Datenminimierung. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind
Datenminimierung. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet nur personenbezogene Daten, die für den Verarbeitungszweck unbedingt erforderlich sind. ▪ Pseudonymisierungs- und Anonymisierungsverfahren werden angewendet. ▪ Möglichkeiten der Kenntnisnahme vorhandener Daten (Anzeigeoptionen, Suchfelder, ...) wurden auf das erforderliche Minimum beschränkt. Anhang IV Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (ErgB-AV) für Zoom X Liste Unterauftragsverarbeiter (inkl. Unter- Unterauftragsverarbeiter) Der Kunde hat gem. Ziffer 2 Klausel 7.7 Buchstabe a die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter und Unter-Unterauftragsverarbeiter genehmigt: