Common use of Datennutzung Clause in Contracts

Datennutzung. Das ausschließliche Nutzungsrecht an von im Rahmen der Vertragsdurchführung gewonnenen, nicht personenbezogenen, Daten, steht, auch bei vollständiger Erfüllung der Zahlungspflichten ausschließlich LMH zu. Es steht LMH frei, dem Partner oder vom Partner benannten Dritten, insbesondere dessen Kunden, im Rahmen der Berechtigungen seiner jeweiligen Nutzerrolle (Hauptnutzer, Mitnutzer, Gastnutzer) das nicht ausschließliche Recht zu übertragen, die Daten zu nutzen. Dem Partner ist es nicht gestattet, die bezogenen Daten gewerblich an Dritte weiterzuverbreiten. Bei einer Nutzung der Daten im Rahmen einer befristeten Softwarelösung (Abonnement) besteht das Nutzungsrecht nur bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Soweit sich das eingeräumte Nutzungsrecht auf Software bezieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht lediglich auf die Nutzung des Objektcodes. Eine Bearbeitung der Software sowie jede Rückübersetzung des Objektcodes in den Quellcode (Dekompilierung) ist außer in den gesetzlich ausdrücklich erlaubten Fällen unzulässig. Der Partner verpflichtet sich, bei Überlassung des Produktes an Dritte diese darauf hinzuweisen, dass die Datenübertragung im Produkt aktiviert ist und der Partner oder LMH Zugriff auf Informationen über das Produkt und damit (indirekt) über den Dritten (Nutzungsverhalten, Standort etc.) erhalten kann. Sobald und sofern durch den Einsatz von Software oder die Verknüpfung mit Datenbanken eine Personenbeziehbarkeit der Daten gegeben ist, werden die gesetzlichen Verpflichtungen des Datenverarbeiters durch Bekanntgabe der jeweiligen Datenschutzbestimmungen erfüllt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Telematik, Nutzungsbedingungen Telematik, Nutzungsbedingungen Telematik

Datennutzung. Das ausschließliche Nutzungsrecht an von im Rahmen der Vertragsdurchführung gewonnenen, nicht personenbezogenen, Daten, steht, auch bei vollständiger Erfüllung der Zahlungspflichten ausschließlich LMH zu. Es steht LMH frei, dem Partner oder vom Partner benannten Dritten, insbesondere dessen Kunden, im Rahmen der Berechtigungen seiner jeweiligen Nutzerrolle (Hauptnutzer, Mitnutzer, Gastnutzer) das nicht ausschließliche Recht zu übertragen, die Daten zum Flottenmanagement bestimmungsgemäß zu nutzen. Dem Partner ist es nicht gestattet, die bezogenen Daten gewerblich an Dritte weiterzuverbreiten. Bei einer Nutzung der Daten im Rahmen einer befristeten Softwarelösung (Abonnement) besteht das Nutzungsrecht nur bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Soweit sich das eingeräumte Nutzungsrecht auf Software bezieht, erstreckt sich das Nutzungsrecht lediglich auf die Nutzung des Objektcodes. Eine Bearbeitung der Software sowie jede Rückübersetzung des Objektcodes in den Quellcode (Dekompilierung) ist außer in den gesetzlich ausdrücklich erlaubten Fällen unzulässig. Der Partner verpflichtet sich, bei Überlassung des Produktes Fahrzeuges an Dritte diese darauf hinzuweisen, dass die Datenübertragung im Produkt Fahrzeug aktiviert ist und der Partner oder LMH Zugriff auf Informationen über das Produkt Fahrzeug und damit (indirekt) über den Dritten (Nutzungsverhalten, Standort etc.) erhalten kann. Sobald und sofern durch den Einsatz von Software oder die Verknüpfung mit Datenbanken eine Personenbeziehbarkeit der Daten gegeben ist, werden die gesetzlichen Verpflichtungen des Datenverarbeiters durch Bekanntgabe der jeweiligen Datenschutzbestimmungen erfüllt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Telematik