Datenrettung. 4.9.1 Wir organisieren die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) durch eine Fach- firma. Voraussetzungen dafür sind: Es handelt sich um Daten, die ausschließ- lich für die private Nutzung bestimmt sind. Die Daten sind durch einen Defekt an einem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar. Der Datenträger muss das Eigentum einer versicherten Person sein. 4.9.2 Wir übernehmen die Kosten für die Datenrettung bis zu 500 Euro je Ver- sicherungsfall. Die erfolgreiche technische Wiederherstellung der Daten garantieren wir nicht. 4.9.3 Für folgende Fällen übernehmen wir weder Kosten noch Organisation: a. Für die Wiederbeschaffung der Daten, b. Für einen erneuten Lizenzerwerb, c. Für die Rettung von Daten, die Sie zusätzlich auf einem anderen Me- dium vorhalten. Das kann z. B. ein Rücksicherungs- oder Installations- medium sein. d. Für die Rettung von Daten mit strafrechtlich relevanten Inhalt, oder von Daten, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung (Vgb 2018)
Datenrettung. 4.9.1 Wir organisieren die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten ge- speicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) durch eine Fach- firma. Voraussetzungen dafür sindFachfir- ma unter folgenden Voraussetzungen: Es handelt sich um Daten, die ausschließ- lich aus- schließlich für die private Nutzung bestimmt sind. Die Daten sind durch einen Defekt an einem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren ver- loren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar. Der Datenträger muss das Eigentum einer versicherten Person sein.
4.9.2 Wir übernehmen die Kosten für die Datenrettung bis zu 500 Euro € je Ver- sicherungsfall. Die erfolgreiche technische Wiederherstellung der Daten garantieren wir nicht.
4.9.3 Für folgende Fällen übernehmen wir weder Kosten noch Organisation:Wir erbringen keine Leistungen
a. Für a) für die Wiederbeschaffung der Daten,
b. Für b) für einen erneuten neuerlichen Lizenzerwerb,
c. Für c) für die Rettung von Daten, die Sie zusätzlich auf einem anderen Me- dium vorhalten. Das kann Medi- um (z. B. ein Rücksicherungs- oder Installations- medium sein.Installationsmedium) vorhalten,
d. Für d) für die Rettung von Daten mit strafrechtlich relevanten Inhalt, strafrechtlichen Inhalts oder von Daten, zu deren Nutzung Nut- zung Sie nicht berechtigt sind.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Datenrettung. 4.9.1 Wir organisieren die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) durch eine Fach- firma. Voraussetzungen dafür sindFachfirma unter folgenden Voraussetzungen: Es handelt sich um Daten, die ausschließ- lich ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind. Die Daten sind durch einen Defekt an einem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar. Der Datenträger muss das Eigentum einer versicherten Person sein.
4.9.2 Wir übernehmen die Kosten für die Datenrettung bis zu 500 Euro € je Ver- sicherungsfallVersi- cherungsfall. Die erfolgreiche technische Wiederherstellung der Daten garantieren wir nicht.
4.9.3 Für folgende Fällen übernehmen wir weder Kosten noch Organisation:Wir erbringen keine Leistungen
a. Für a) für die Wiederbeschaffung der Daten,
b. Für b) für einen erneuten neuerlichen Lizenzerwerb,
c. Für c) für die Rettung von Daten, die Sie zusätzlich auf einem anderen Me- dium vorhalten. Das kann Medi- um (z. B. ein Rücksicherungs- oder Installations- medium sein.Installationsmedium) vorhalten,
d. Für d) für die Rettung von Daten mit strafrechtlich relevanten Inhalt, strafrechtlichen Inhalts oder von Daten, zu deren Nutzung Nut- zung Sie nicht berechtigt sind.
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Samples: Hausratversicherung
Datenrettung. 4.9.1 Wir organisieren die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten ge- speicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) durch eine Fach- firma. Voraussetzungen dafür sind: Es handelt sich um Daten, die ausschließ- lich für die private Nutzung bestimmt sind. Die Daten sind durch einen Defekt an einem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar. Der Datenträger muss das Eigentum einer versicherten Person sein.
4.9.2 Wir übernehmen die Kosten für die Datenrettung bis zu 500 Euro je Ver- sicherungsfall. Die erfolgreiche technische Wiederherstellung der Daten garantieren wir nicht.
4.9.3 Für folgende Fällen übernehmen wir weder Kosten noch Organisation:
a. Für die Wiederbeschaffung der Daten,.
b. Für einen erneuten Lizenzerwerb,.
c. Für die Rettung von Daten, die Sie zusätzlich auf einem anderen Me- dium vorhalten. Das kann z. B. ein Rücksicherungs- oder Installations- medium sein.
d. Für die Rettung von Daten mit strafrechtlich relevanten Inhalt, oder von Daten, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung (Vgb 2021)