Kinderbetreuung Musterklauseln

Kinderbetreuung. Die Assistance organisiert auf Wunsch über auf Kinderbetreu- ung spezialisierte Organisationen die Betreuung der in häus- licher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Kinder unter 16 Jahren innerhalb Deutschlands. Die Auswahl der Betreuungsperson erfolgt, sofern möglich, in Absprache mit der versicherten Person. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit im Haus / in der Wohnung der versicherten Person. Die Kosten für die Kinderbetreuung trägt die versicherte Person.
Kinderbetreuung. In Erweiterung von A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Betreuung von Kindern des Versicherungsnehmers unter 16 Jahren, die in seinem Haushalt leben, wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere im Haushalt lebende Person durch Noteinweisung ins Kran- kenhaus oder Tod als Folge eines versicherten Schadens unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere im Haushalt lebende Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. In Erweiterung von A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer nach einem Sturm- oder Hagelereignis nach A 6.3 VHB 2022 der Continentale die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Neueinstellung der eigengenutzten Satellitenschüssel. Besteht Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag oder erlangt er auf andere Weise Ersatz, so wird die Ent- schädigung aus dieser Hausratversicherung entsprechend gekürzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. In Erweiterung zu A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, die als Mehrkosten aufzuwenden sind, wenn nach einem Versicherungsfall zerstörte oder abhanden gekommene technische Haushaltsgeräte durch Geräte gleicher Art und Güte wiederbeschafft werden, die gemäß Angaben des Herstellers und der Verkehrsanschauung mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse in Bezug auf Wasser und Energie gekennzeichnet sind. A 17 VHB 2022 der Continentale bleibt hiervon unberührt, soweit die dort getroffenen Regelungen durch diese Klausel nicht geändert werden.
Kinderbetreuung. Der Versicherer erstattet die zusätzlich anfallenden Kosten für die Betreuung von Kindern des Versicherungsnehmers unter 16 Jah- ren, die in seinem Haushalt leben, wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere im Haushalt lebende Person durch Notein- weisung ins Krankenhaus oder Tod als Folge eines versicherten Schadens am versicherten Gebäude unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere im Haushalt lebende Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages besteht nur insoweit, als durch einen anderen Versicherungsvertrag kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Kinderbetreuung. Der Versicherer erstattet die zusätzlich anfallenden Kosten für die Betreuung von Kindern des Versicherungsnehmers unter 16 Jah- ren, die in seinem Haushalt leben, wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere im Haushalt lebende Person durch Notein- weisung ins Krankenhaus oder Tod als Folge eines versicherten Schadens am versicherten Gebäude unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere im Haushalt lebende Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages besteht nur insoweit, als durch einen anderen Versicherungsvertrag kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist auf 60.000 EUR begrenzt (A 13.1.1 VGB 2021 der Continentale). Die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten gemäß A 13.1.2 VGB 2021 der Continentale werden bis zur angefallenen Höhe ersetzt.
Kinderbetreuung. Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere versicherte Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in Ihrer Wohnung, und zwar so lange, bis sie anderweitig, z.B. durch einen Verwandten, übernommen werden kann, längstens jedoch für die Dauer von 48 Stunden. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Anspruch auf die Betreuung von Kindern im Notfall im Sinne dieser Bestimmung kann außer von Ihnen und den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen auch von Ihren Verwandten, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, geltend gemacht werden.
Kinderbetreuung. Wir organisieren und zahlen die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren, welche mit der versicherten Person zusammen in einem Haushalt leben, für bis zu 8 Stunden täglich. Diese Leistung umfasst: - Fahrdienste zur Kita, Schule oder Tagesmutter - Hausaufgabenbetreuung (bis zur 4. Klasse) - Freizeitgestaltung - Zubereitung von Mahlzeiten - Wäscheservice (Waschen, Trocknen, Bügeln, Schuhpflege) - Wohnungsreinigung Für Kinder unter 5 Jahren organisieren und zahlen wir zusätzlich folgende Leistungen: - Hilfe beim Essen - Unterstützung beim An- und Auskleiden - Hilfe bei der Körperpflege (nichtmedizinischer Art) Die Kinderbetreuung wird innerhalb der sechs Monate für maximal 30 Tage organisiert und gezahlt. • Organisation von Hilfeleistungen Wir vermitteln bei Bedarf folgende Hilfeleistungen: - Haustierbetreuung - Hausmeisterdienst - Umbau des Kraftfahrzeugs - Wohnraumberatung zum barrierefreien Wohnen - Umzugsservice Die Kosten für die vermittelte Leistung selbst übernehmen wir nicht.
Kinderbetreuung. Der Versicherer organisiert im Schadenfall eine Kinderbetreuung durch fach- lich qualifiziertes Personal. Kinder im Sinne dieser Bedingungen sind die Kinder der versicherten Person oder ihres Partners (eingeschlossen sind Stiefkinder sowie Adoptivkinder) bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, soweit sie wirtschaftlich von der versi- cherten Person oder ihres Partners abhängig sind und dauerhaft bei jenen wohnen. Partner ist eine Person, die mit der versicherten Person entweder verheiratet ist oder seit mindestens 12 Monaten in einer eheähnlichen Ge- meinschaft bzw. Lebenspartnerschaft lebt. Die Kosten für die Leistungserbrin- gung trägt die versicherte Person. d) Berufliche Rehabilitation mit einem Case Manager-Einsatz:
Kinderbetreuung. Wir wollen in der Kinderbetreuung weitere Maßnahmen für einen verbesserten qualitativen und quantitativen flexiblen Ausbau bei Trägervielfalt auch unter Einbe- ziehung von Tagespflege ergreifen und die Vernetzung mit anderen familienun- terstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationen- häusern intensivieren. Dazu gehört die Qualifikation von Tagespflegepersonen sowie Erzieherinnen und Erziehern und bessere Rahmenbedingungen für Ausbil- dung und Beruf in Kooperation mit Ländern, Kommunen und Verbänden. Wir werden darauf hinwirken, dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte der frühkindlichen Bildung, insbesondere auch der Sprachförderung, einigen. Wir begrüßen eine freiwillige Zertifizierung der Einrichtungen bei wissenschaftlicher Begleitung. Um qualifiziertes Personal zu gewinnen, wird eine Verbesserung der Rahmenbedingungen angestrebt. Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Wir werden die Gesetzeslage entsprechend ändern. Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermögli- chen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebe- nenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.
Kinderbetreuung. In Rudolstadt und seinen Ortsteilen stehen insgesamt neun Betreuungseinrichtungen mit 190 Krip- pen- (unter 2-Jährige) und 902 Kindergartenplätzen zur Betreuung von Kindern bis zum Schulein- tritt (Stand: 03/2017) zur Verfügung. Die Mehrheit der Einrichtungen ist von 6 bis 17 Uhr geöffnet, wodurch die gesetzliche Pflicht von zehn Betreuungsstunden erfüllt ist. Die Betreibung der Einrich- tungen erfolgt ausschließlich durch freie Xxxxxx und bietet eine Vielfalt an Betreuungskonzepten. Die Horteinrichtungen werden vorwiegend an den drei städtischen Grundschulen betrieben und von der Stadt Rudolstadt als öffentliche Einrichtungen unterhalten. Zum Teil werden die Schulräu- me für die Hortbetreuung genutzt. Insgesamt werden momentan ca. 500 Hortkinder betreut. Defizi- te bestehen dadurch, dass für sonderpädagogische und inklusive Aufgaben häufig zu wenig Per- sonal vorhanden ist bzw. Qualifizierungen fehlen. Darüber hinaus bestehen auch in den Räumlichkeiten und Außenbereichen zum Teil Defizite (u. a. Konflikte mit öffentlicher Spielplatz- nutzung, fehlende Lagerkapazitäten). Aufgrund der gestiegenen Geburtenzahlen und der umfassenden Neuschaffung von Plätzen in den letzten Jahren ist die derzeitige Auslastung der Betreuungseinrichtungen mit 87 % insgesamt sehr hoch (Stand 01/2018). Sechs der neun Betreuungseinrichtungen haben eine Gesamtauslastung von über 95 %. Die Auslastung der Kindergartenplätze ist mit 90 % insgesamt weit höher als die Auslastung der Krippenplätze von 75 %. Innerhalb der Einrichtungen werden die Krippen- und Kin- dergartenplätze flexibel an den derzeitigen Altersbedarf angepasst. Die Anzahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz steigt kontinuierlich. Da für das aktuelle Kindergartenjahr 2017/18 ca. 1.166 Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergarten-Platz haben und die momentane Verfügbarkeit lediglich 1.021 Plätze beträgt, wird der Aufnahmestopp von Kindern aus Fremdgemeinden weiter aufrechterhalten bzw. im Einzelfall entschieden sowie die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen angepasst. Derzeit wer- den 38 Kinder, davon ein erheblicher Teil in integrativer Betreuung, aus Fremdgemeinden in Ru- dolstadt betreut (Stand 05/2017) und im Gegenzug 38 Kinder aus Rudolstadt in Nachbargemein- den, vorwiegend Uhlstädt-Kirchhasel und Saalfeld, betreut. Im April 2017 wurde die neue Einrichtung „Xxxxx Xxxxxx“ mit 120 Plätzen eröffnet und zeitgleich die „Villa Kunterbunt“ mit insgesamt 90 Plätzen geschlossen. V...
Kinderbetreuung. Für die Unterstützung der Mitarbeitenden bei der ausserfamiliären Kinder- betreuung während der Arbeitszeit stellt die Post angemessene Mittel bereit.