Kinderbetreuung. Die Assistance organisiert auf Wunsch über auf Kinderbetreu- ung spezialisierte Organisationen die Betreuung der in häus- licher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Kinder unter 16 Jahren innerhalb Deutschlands. Die Auswahl der Betreuungsperson erfolgt, sofern möglich, in Absprache mit der versicherten Person. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit im Haus / in der Wohnung der versicherten Person. Die Kosten für die Kinderbetreuung trägt die versicherte Person.
Kinderbetreuung. In Erweiterung von A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Betreuung von Kindern des Versicherungsnehmers unter 16 Jahren, die in seinem Haushalt leben, wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere im Haushalt lebende Person durch Noteinweisung ins Kran- kenhaus oder Tod als Folge eines versicherten Schadens unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere im Haushalt lebende Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. In Erweiterung von A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer nach einem Sturm- oder Hagelereignis nach A 6.3 VHB 2022 der Continentale die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Neueinstellung der eigengenutzten Satellitenschüssel. Besteht Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag oder erlangt er auf andere Weise Ersatz, so wird die Ent- schädigung aus dieser Hausratversicherung entsprechend gekürzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. In Erweiterung zu A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, die als Mehrkosten aufzuwenden sind, wenn nach einem Versicherungsfall zerstörte oder abhanden gekommene technische Haushaltsgeräte durch Geräte gleicher Art und Güte wiederbeschafft werden, die gemäß Angaben des Herstellers und der Verkehrsanschauung mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse in Bezug auf Wasser und Energie gekennzeichnet sind. A 17 VHB 2022 der Continentale bleibt hiervon unberührt, soweit die dort getroffenen Regelungen durch diese Klausel nicht geändert werden.
Kinderbetreuung. Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere versicherte Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in Ihrer Wohnung, und zwar so lange, bis sie anderweitig, z.B. durch einen Verwandten, übernommen werden kann, längstens jedoch für die Dauer von 48 Stunden. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Anspruch auf die Betreuung von Kindern im Notfall im Sinne dieser Bestimmung kann außer von Ihnen und den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen auch von Ihren Verwandten, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, geltend gemacht werden. „Haus- und Wohnungsschutzbrief plus safety“ vereinbart haben, gilt ergänzend
Kinderbetreuung. Der Versicherer erstattet die zusätzlich anfallenden Kosten für die Betreuung von Kindern des Versicherungsnehmers unter 16 Jah- ren, die in seinem Haushalt leben, wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere im Haushalt lebende Person durch Notein- weisung ins Krankenhaus oder Tod als Folge eines versicherten Schadens am versicherten Gebäude unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere im Haushalt lebende Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages besteht nur insoweit, als durch einen anderen Versicherungsvertrag kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Kinderbetreuung. Wir organisieren und zahlen die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren, welche mit der versicherten Person zusammen in einem Haushalt leben, für bis zu 8 Stunden täglich. Diese Leistung umfasst: - Fahrdienste zur Kita, Schule oder Tagesmutter - Hausaufgabenbetreuung (bis zur 4. Klasse) - Freizeitgestaltung - Zubereitung von Mahlzeiten - Wäscheservice (Waschen, Trocknen, Bügeln, Schuhpflege) - Wohnungsreinigung Für Kinder unter 5 Jahren organisieren und zahlen wir zusätzlich folgende Leistungen: - Hilfe beim Essen - Unterstützung beim An- und Auskleiden - Hilfe bei der Körperpflege (nichtmedizinischer Art) Die Kinderbetreuung wird innerhalb der sechs Monate für maximal 30 Tage organisiert und gezahlt. • Organisation von Hilfeleistungen Wir vermitteln bei Bedarf folgende Hilfeleistungen: - Haustierbetreuung - Hausmeisterdienst - Umbau des Kraftfahrzeugs - Wohnraumberatung zum barrierefreien Wohnen - Umzugsservice Die Kosten für die vermittelte Leistung selbst übernehmen wir nicht.
Kinderbetreuung. Der Versicherer erstattet die zusätzlich anfallenden Kosten für die Betreuung von Kindern des Versicherungsnehmers unter 16 Jah- ren, die in seinem Haushalt leben, wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere im Haushalt lebende Person durch Notein- weisung ins Krankenhaus oder Tod als Folge eines versicherten Schadens am versicherten Gebäude unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere im Haushalt lebende Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages besteht nur insoweit, als durch einen anderen Versicherungsvertrag kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist auf 60.000 EUR begrenzt (A 13.1.1 VGB 2021 der Continentale). Die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten gemäß A 13.1.2 VGB 2021 der Continentale werden bis zur angefallenen Höhe ersetzt.
Kinderbetreuung. Wir wollen in der Kinderbetreuung weitere Maßnahmen für einen verbesserten qualitativen und quantitativen flexiblen Ausbau bei Trägervielfalt auch unter Einbe- ziehung von Tagespflege ergreifen und die Vernetzung mit anderen familienun- terstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationen- häusern intensivieren. Dazu gehört die Qualifikation von Tagespflegepersonen sowie Erzieherinnen und Erziehern und bessere Rahmenbedingungen für Ausbil- dung und Beruf in Kooperation mit Ländern, Kommunen und Verbänden. Wir werden darauf hinwirken, dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte der frühkindlichen Bildung, insbesondere auch der Sprachförderung, einigen. Wir begrüßen eine freiwillige Zertifizierung der Einrichtungen bei wissenschaftlicher Begleitung. Um qualifiziertes Personal zu gewinnen, wird eine Verbesserung der Rahmenbedingungen angestrebt. Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Wir werden die Gesetzeslage entsprechend ändern. Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermögli- chen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebe- nenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.
Kinderbetreuung. Trotz ständiger Bemühungen von Seiten der Fakultät für SG, ist es manchmal unausweichlich, Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Prüfungszeiten) in Zeiten zu terminieren, die außerhalb der geregelten Arbeitszeiten liegen. Für solche außerordentlichen Veranstaltungen, die die ganze Fakultät betreffen, stellt die Fakultät künftig die Kinder-Betreuungsmöglichkeiten über die Agentur R.U.F. zur Verfügung. Ziel ist die Gewährleistung eines Betreuungsservices für Kinder von Xxxxx- xxxxxxxxxxx, Mitarbeitern, Studierenden und wissenschaftsstützendem Personal zu bestimmten Zeiten und Phasen. Das dafür notwendige Betreuungszimmer wird von der Fakultät situativ be- reitgestellt und an die Örtlichkeiten der Veranstaltungen angepasst. Die Organisation und Verwal- tung der gesamten Maßnahme obliegt der / dem DM. Mit dem Kinderfußballcamp der Fakultät wird allen Studierenden und Beschäftigten der TU Mün- chen eine Ferienbetreuung für ihre Kinder angeboten. Das Kinderfußballcamp ist für Kinder im Alter zwischen 7 und 14 Jahren. Jeweils eine Woche in den Oster- und Sommerferien können die Kinder an dem Programm teilnehmen. Die Eltern werden mit diesem Programm stark entlastet, da die Kinder ganztägig von einem Team versorgt werden. Im Vordergrund des Camps stehen, im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung, Freude an der Bewegung und das spielerische Miteinander. Neben fußballerischen Einheiten werden auch erlebnispädagogische Inhalte vermittelt und neue Sportarten ausprobiert. Das Team, die betreuenden Studentinnen und Studenten, werden in dem Wahlmodul „Zusatzqualifikation Kinderfußball-TrainerIn“ an der Fakultät ausgebildet, um die Kin- der während ihres Aufenthaltes an der TUM optimal anzuleiten und individuell zu fördern. Das pro- fessionell betreute Fußballcamp wurde ursprünglich vom Lehrstuhl für Sportpädagogik initiiert. Die Organisation und Umsetzung aller Modulinhalte und der Camps werden durch ein Qualitätsma- nagement gesichert. Darüber hinaus unterstützen TUM.Diversity und XXX.Xxxxxx die fakultäts- übergreifende Maßnahme. Die Laufzeit der Maßnahme ist abhängig von der Bereitstellung der Studienbeiträge, vorläufig bis April 2013. Das Kids TUMove Camp wird jeden Xxxxxx für herzkranke und / oder adipöse Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft angeboten. Mit vie- len neuen Aktivitäten vermittelt ein Team, geleitet von Ärzten und Sportwissenschaftlern des Lehr- stuhls für Präventive Pädiatrie den Kindern Spaß an Bew...
Kinderbetreuung. Der Versicherer organisiert im Schadenfall eine Kinderbetreuung durch fach- lich qualifiziertes Personal. Kinder im Sinne dieser Bedingungen sind die Kinder der versicherten Person oder ihres Partners (eingeschlossen sind Stiefkinder sowie Adoptivkinder) bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, soweit sie wirtschaftlich von der versi- cherten Person oder ihres Partners abhängig sind und dauerhaft bei jenen wohnen. Partner ist eine Person, die mit der versicherten Person entweder verheiratet ist oder seit mindestens 12 Monaten in einer eheähnlichen Ge- meinschaft bzw. Lebenspartnerschaft lebt. Die Kosten für die Leistungserbrin- gung trägt die versicherte Person. Ziel ist die Hilfestellung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben zum Erhalt der Berufsfähigkeit, zum Erhalt der Selbsthilfefähigkeit sowie der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit. Die Unterstützung erfolgt telefonisch und umfasst folgende Leistungen: ▪ Hinweise auf Rechte gegenüber dem Arbeitgeber ▪ Organisation von Heil- und Hilfs- sowie technischen Hilfsmitteln ▪ Herstellen von Kontakten zu Anwälten, Ämtern und sozialen Einrichtungen ▪ Organisation psychologischer Betreuung ▪ Organisation eines Begleitservices zu Ärzten, Ämtern und Behörden ▪ Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei sozialen und ge- setzlichen Einrichtungen ▪ Vermittlung von Handwerkern und Werkstätten ▪ Vermittlung von Finanzberatern ▪ Vermittlung von Anbietern von Rollstuhlrampen ▪ Vermittlung an Dienstleister (Personalberater) ▪ Vermittlung einer Auswahl von Schulungsmaßnahmen Soweit in diesen Besonderen Bedingungen für die Assistance-Leistungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Arbeitsunfähig- keitsversicherung, im Hinblick auf Begriffsbestimmungen und die Obliegenheiten der ver- sicherten Person entsprechend.
Kinderbetreuung. In Erweiterung von A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Betreuung von Kindern des Versicherungsnehmers unter 16 Jahren, die in seinem Haushalt leben, wenn der Versicherungsnehmer oder eine andere im Haushalt lebende Person durch Noteinweisung ins Kran- kenhaus oder Tod als Folge eines versicherten Schadens unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere im Haushalt lebende Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.500 EUR begrenzt. In Erweiterung von A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer nach einem Sturm- oder Hagelereignis nach A 1.4.1 und A 6.3 VHB 2022 der Continentale die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Neueinstellung der eigengenutzten Satellitenschüssel. Besteht Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag oder erlangt er auf andere Weise Ersatz, so wird die Ent- schädigung aus dieser Hausratversicherung entsprechend gekürzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. In Erweiterung von A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Aufbruchspuren im Bereich der Wohnung, die durch Rettungsdienste (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr) aufgrund eines Fehlalarms eines Rauch-/Gasmelders oder einer Einbruchmeldeanlage ent- standen sind. Ferner werden die in diesem Zusammenhang anfallenden amtlichen Gebühren der Rettungsdienste erstattet. Besteht Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag oder erlangt er auf andere Weise Ersatz, so wird die Ent- schädigung aus dieser Hausratversicherung entsprechend gekürzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000 EUR begrenzt. Muss infolge eines Versicherungsfalles ein Assistenzhund (z. B. Diabetiker- oder Blindenhund) neu angeschafft werden, so ersetzt der Versicherer in Erweiterung zu A 13.1 VHB 2022 der Continentale auch die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Neuausbildung des Hundes. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt. In Erweiterung von A 13.1 VHB 2022 der Continentale ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für zusätzliche Sicherungen gemäß DIN 18104-1 oder -2, sofern ...