Common use of Datenschutz-Folgenabschätzung Clause in Contracts

Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Verarbeitung von besonderen Kategorien von Daten entsprechend Art. 9 DS-GVO beinhaltet i. d. R. ein vergleichsweise hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, sodass bei Verarbeitungsvorgängen eine Datenschutz-Folgenabschätzung entsprechend Art. 35 DS-GVO vorzunehmen ist. Ggf. resultiert daraus, dass vor der Verarbeitung eine Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde entsprechend Art. 36 DS-GVO erforderlich wird. Bei beiden Pflichten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zur Unterstützung dahingehend verpflichtet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle ihm selbst zur Verfügung stehenden Informationen zur Verfügung stellt.

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Samples: Auftragsverarbeitungs Vertrag, Auftragsverarbeitungs Vertrag, Auftragsverarbeitungs Vertrag