Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelun- gen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Ver- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: www.kmk.org, Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe, Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelun- gen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Ver- einbarungVereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe, Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelun- gen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Ver- einbarungVereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 9.
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Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelun- gen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 1 b) – Leistungsbeschreibung. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Ver- einbarungVereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
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