Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB und ggf. Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. . Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
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