Datenschutz und Auftragsverarbeitung Musterklauseln

Datenschutz und Auftragsverarbeitung. Wird der Anbieter im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 XXXXX als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig, verpflichtet sich der Anbieter, alle in Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a) bis h) DSGVO genannten Anforderungen zu erfüllen.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung. 6.1. JustRelate hält alle nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sonstigen einschlägigen Datenschutzgesetze ein und hat insbesondere alle hierfur erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen getroen.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung. Der Auftragsverarbeitungsvertrag beschreibt die jeweiligen Rollen und Pflichten des Verantwortlichen der Datenverarbeitung und von Doctolib als Auftragsverarbeiter im Hinblick auf die Verarbeitung und Kontrolle personenbezogener Daten, die Doctolib als Auftragsverarbeiter für den Abonnenten verarbeitet. Mit Abschluss des Vertrags verpflichten sich der Verantwortliche der Datenverarbeitung und Doctolib zur Einhaltung der genannten Vereinbarung. Für Daten, die Doctolib als Verantwortlicher der Datenverarbeitung verarbeitet, gelten die Datenschutzhinweise von Doctolib. Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen finden sich in den Datenschutzhinweisen, die Doctolib auf ihrer Homepage zur Verfügung stellt.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung. 16.1 Personenbezogene Daten der Kunden (das sind insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Benutzerdaten wie Benutzername und Passwort, IP-Adresse) werden vom Anbieter bei Vertragsabschluss für die Zurverfügungstellung der Dienste erhoben und zum Zweck der Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO verarbeitet. Details zu Inhalt und Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in der Information nach Art 13 und 14 DSGVO, abrufbar unter [Datenschutzinformation der easyname], beschrieben.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung. 14.6 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anord- nung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung. 8.1. Soweit der Kunde die Infopark Services nutzt, um personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, erfolgt die Erbringung der Infopark Services durch Infopark ausschließlich im Auftrag des Kunden in Form der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.