Datenschutz und Schweigepflicht. 8.1. Der Pflegedienst und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu ei- nem vertraulichen Umgang mit personenbe- zogenen Informationen des Kunden. Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter über de- ren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hin- sichtlich aller Daten über den Kunden be- lehrt, von denen der Pflegedienst bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen.
Datenschutz und Schweigepflicht. Der § 8 des Vertrages vom 01.05.2012 wird wie folgt neu gefasst:
Datenschutz und Schweigepflicht. Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht im Sinne von § 203 StGB sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit es zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Klienten gespeichert oder an Dritte (z. B. Kostenträger ggf. Abrechnungsstelle, behandelnde Ärzte, Thera- peuten, stationäre Einrichtungen etc.) übermittelt werden. Der Pflegebedürftige verpflichtet sich, die behandelnden Ärzte gegenüber den Mitarbeitern des Pflegedienstes von der Schweigepflicht im erforderlichen Umfang zu entbinden. Nach § 120 Abs. 1 SGB XI ist der Pflegedienst verpflichtet, der Pflegekasse den geschlossenen Vertrag zu übermitteln.
Datenschutz und Schweigepflicht. 6.1. Der Pflegedienst und seine Mitarbeiter ver- pflichten sich zur Diskretion und zu einem ver- traulichen Umgang mit personenbezogenen In- formationen des Kunden. Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Kunden belehrt, von denen der Pflegedienst bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen und zur Beachtung der Schweigepflicht im Sinne von §
Datenschutz und Schweigepflicht. Beide Parteien verpflichten sich, geltende Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie die Schweige- pflicht nach Art. 33 ATSG und die Vorschriften über das Amts- beziehungsweise Berufsgeheimnis (Art. 320 bzw. 321 StGB), sofern anwendbar, einzuhalten. Die Auftragnehmerin [Vertragspartnerin] ist insbesondere verpflichtet, an sie weitergegebene oder ihr zugängliche Personendaten aus dem Bereich der Durchfüh- rungsstelle nur in dem Umfang und ausschliesslich zu denjenigen Zwecken zu bearbeiten, wie dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Beide Parteien sind verpflichtet, in ihrem Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatori- sche Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu treffen. Die Parteien können abweichende oder ergänzende Vereinbarungen in einem zusätzlichen Vertrag treffen und weitere vertragliche Abmachungen, z.B. Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Vereinbarungen über die Auftragsdatenbearbeitung, abschliessen.. Überträgt der Leistungserbringer Teilleistungen an Dritte (vgl. Zif- fer 5.1.3), so ist Art. 9 Datenschutzgesetz (DSG) zu beachten.
Datenschutz und Schweigepflicht. (1) Personenbezogene Daten dürfen von den nach diesem Vertrag Verpflichteten im Rahmen des Neunten Kapitels des SGB XI erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Datenschutz und Schweigepflicht. Der Kunde bzw. Auftraggeber erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass der Pflegedienst alle notwendigen Kundendaten, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Pflegevereinbarung dient, erfasst (z.B. EDV / Kundenakten) und die für die Abrechnung nötigen Daten an die jeweiligen Kostenträger, Haus- / Fachärzte übermittelt. Der Pflegedienst verpflichtet sich, über alle ihm während der Durchführung des Vertrags bekannt werdenden Daten und Umstände über die Belange des Kunden und Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, sofern die Offenbarung nicht zur Beantwortung von Anfragen der Kostenträger und der notwendigen Information von Ärzten, Krankenhäusern, dem „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“ und Angehörigen des Kunden erforderlich ist. Diesbezüglich entbindet der Kunde die Mitarbeiter des Pflegedienstes schon jetzt von der Schweigepflicht.
Datenschutz und Schweigepflicht. Wir verpflichten Sie hiermit, den Schutz der Daten der Ihnen anvertrauten Personen zu wahren. Personenbezogene Daten und Informationen, die Sie im Zusammenhang mit der Engagementtä- tigkeit zur Kenntnis erhalten, dürfen nicht an Dritte (außerhalb des Engagements) weitergegeben oder sonst bekannt gemacht oder genutzt werden. Sollte Ihnen hierbei ein Fehler unterlaufen, wen- den Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Ansprechperson. Ein vertrauensvoller Umgang mit den Informationen zur Person aller Beteiligten ist die Grundlage für ein gutes Miteinander. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Engagements fort. Der AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. als Xxxxxx der AWO Freiwilligenakademie OWL hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser steht Ihnen bei allen Fragen zum Datenschutz gerne zur Verfügung.
Datenschutz und Schweigepflicht. Der Pflegedienst und seine Mitarbeiter/innen verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertrauli- chen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Kunden. Der Pflegedienst hat seine Mitar- beiter/innen über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Kunden belehrt. • Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann der Pflegedienst die personenbezo- genen Daten des Kunden unter Einschluss der Informationen über seine Gesundheit in der EDV- Anlage und der Pflegedokumentation des Pflegedienstes speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeiter/innen zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Ver- trages über ambulante pflegerische Leistungen benötigen. Die personenbezogenen Daten des Kun- den einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden vom Pflegedienst an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen er- forderlich sind. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Kunde hat insbesondere das Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. • Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Wunde/n zu rein medizini- schen Zwecken dokumentiert wird.
Datenschutz und Schweigepflicht. 8.1. Die mag und ihre Mitarbeiter verpflich- ten sich zur Diskretion und zu einem ver- traulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Kunden. Die mag hat sei- ne Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Kunden belehrt, von denen die mag bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlan- gen. bulante pflegerische Leistungen benötigen. Die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden von der mag an die jewei- ligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Da- ten zu verlangen. Der Kunde hat insbesonde- re das Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. Im Übrigen ergeben sich die Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht aus An- lage 2 dieses Vertrages, die Vertragsbestand- teil ist.