Datenschutz und Schweigepflicht. Der § 8 des Vertrages vom 01.04.2012 wird wie folgt neu gefasst:
1. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (EU- DSGVO, SGB X, Landesdatenschutzgesetz, BDSG) einzuhalten.
2. Der Leistungserbringer hat die Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gem. Art. 32 EU- DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 EU- DSGVO herzustellen und einzuhalten.
3. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages bekanntwer- denden Daten wie beispielsweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, personenbezo- gene Daten von Versicherten (wie z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Di- agnosen und Krankheiten usw.) sowie alle zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertraulich- keitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Für die Übermittlung der personenbezogenen Daten per E-Mail ist verpflichtend eine zertifizierte Verschlüsse- lungssoftware zu verwenden.
4. Die Daten dürfen nur im Rahmen der im Vertrag genannten Zwecke verarbeitet und ge- nutzt und nicht länger gespeichert werden, als es für die Leistungserbringung und Ab- rechnung erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von dieser Rege- lung unberührt.
5. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, gemäß Art. 9 Abs. 3 EU-DSGVO für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen nur Personen einzusetzen, die auf die Vertrau- lichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Daten- schutz vertraut gemacht wurden sowie regelmäßig informiert und angewiesen werden (Datengeheimnis). Die Geheimhaltungspflicht reicht über das Vertragsende hinaus.
6. Der Leistungserbringer unterliegt hinsichtlich der Patientin/des Patienten und des- sen/deren Daten nach den oben aufgeführten Absätzen der Schweigepflicht. Ausge- nommen hiervon sind Angaben gegenüber den behandelnden Ärzten, dem Medizini- schen Dienst der Krankenkassen (MDK) und der leistungspflichtigen Krankenkasse, soweit sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Krankenkassen erforderlich sind.
Datenschutz und Schweigepflicht. 6.1. Der Pflegedienst und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Kunden. Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Kunden belehrt, von denen der Pflegedienst bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen.
6.2. Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann der Pflegedienst die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einschluss der Informationen über seine Gesundheit in der EDV-Anlage und der Pflegedokumentation des Pflegedienstes speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Vertrages über ambulante pflegerische Leistungen benötigen. Die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden vom Pflegedienst an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu
Datenschutz und Schweigepflicht. 8.1. Die AK Hoherade und ihre Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Kunden. Die AK Xxxxxxxx hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Kunden belehrt, von denen die AK Hoherade bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen.
8.2. Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann die AK Hoherade die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einschluss der Informationen über seine Gesundheit in der EDV-Anlage und der Pflegedokumentation des Pflegedienstes speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Vertrages über ambulante pflegerische Leistungen benötigen. Die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden von der AK Hoherade an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Kunde hat insbesondere das Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. Im Übrigen ergeben sich die Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht aus Anlage 2 dieses Vertrages, die Vertragsbestandteil ist.
Datenschutz und Schweigepflicht. Die Tagespflegeeinrichtung hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht im Sinne von § 203 StGB sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit es zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden gespeichert oder an Dritte (z.B. Kostenträger, ggf. Abrechnungsstelle, behandelnde Ärzte, Therapeuten, stationäre Einrichtungen etc.) übermittelt werden. Der Pflegebedürftige verpflichtet sich, die behandelnden Ärzte gegenüber den Mitarbeitern der Tagespflegeeinrichtung von der Schweigepflicht im erforderlichen Umfang zu entbinden. Nach § 120 Abs. 1 SGB XI ist die Tagespflegeeinrichtung verpflichtet, der Pflegekasse den geschlossenen Vertrag zu übermitteln.
Datenschutz und Schweigepflicht. 8.1. Die m a g und ihre Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Kunden. Die m a g hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Kunden belehrt, von denen die m a g bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen.
8.2. Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann die m a g die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einschluss der Informationen über seine Gesundheit in der EDV-Anlage und der Pflegedokumentation des Pflegedienstes speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Vertrages über ambulante pflegerische Leistungen benötigen. Die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden von der m a g an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Kunde hat insbesondere das Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. Im Übrigen ergeben sich die Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht aus Anlage 2 dieses Vertrages, die Vertragsbestandteil ist.
Datenschutz und Schweigepflicht. Beide Parteien verpflichten sich, geltende Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie die Schweige- pflicht nach Art. 33 ATSG und die Vorschriften über das Amts- beziehungsweise Berufsgeheimnis (Art. 320 bzw. 321 StGB), sofern anwendbar, einzuhalten. Die Auftragnehmerin [Vertragspartnerin] ist insbesondere verpflichtet, an sie weitergegebene oder ihr zugängliche Personendaten aus dem Bereich der Durchfüh- rungsstelle nur in dem Umfang und ausschliesslich zu denjenigen Zwecken zu bearbeiten, wie dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Beide Parteien sind verpflichtet, in ihrem Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatori- sche Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu treffen. Die Parteien können abweichende oder ergänzende Vereinbarungen in einem zusätzlichen Vertrag treffen und weitere vertragliche Abmachungen, z.B. Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Vereinbarungen über die Auftragsdatenbearbeitung, abschliessen.. Überträgt der Leistungserbringer Teilleistungen an Dritte (vgl. Zif- fer 5.1.3), so ist Art. 9 Datenschutzgesetz (DSG) zu beachten.
Datenschutz und Schweigepflicht. Ich bin über die Datenverarbeitung gemäß DSGVO in der Praxis von Frau Xxx- Xxxxxxxx Xxxxxx aufgeklärt worden und erkläre mich hiermit einverstanden. Die Informationen zur Datenverarbeitung in der Praxis wurden mir schriftlich ausgehändigt. Ich wurde/wir wurden darüber informiert, dass die Qualität der Behandlung über externe Super- und Intervision gewährleistet wird. In diesem Rahmen werden Daten vertraulich behandelt und eine hinreichende Anonymität gewahrt.
Datenschutz und Schweigepflicht. 8.1. Die mag und ihre Mitarbeiter verpflich- ten sich zur Diskretion und zu einem ver- traulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Kunden. Die mag hat sei- ne Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Kunden belehrt, von denen die mag bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlan- gen.
8.2. Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertra- ges erforderlich sind, kann die mag die per- sonenbezogenen Daten des Kunden unter Einschluss der Informationen über seine Gesundheit in der EDV-Anlage und der Pfle- Pflegedokumentation des Pflegedienstes speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit wer- den nur den Mitarbeitern zugänglich ge- macht, die diese für die Erfüllung ihrer Auf- gaben im Rahmen des Vertrages über am-
Datenschutz und Schweigepflicht. Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht im Sinne von § 203 StGb, sowie geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit es zur Durchführung des Vertrages und der damit verbundenen Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden gespeichert oder an Dritte (z. B. Kostenträger, ggf. Abrechnungsstelle, behandelnde Ärzte, Therapeuten, stationäre Einrichtungen etc.) übermittelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die behandelnden Ärzte gegenüber den Mit- arbeitern des Pflegedienstes von der Schweigepflicht im erforderlichen zu entbinden.
Datenschutz und Schweigepflicht. Wir verpflichten Sie hiermit, den Schutz der Daten der Ihnen anvertrauten Personen zu wahren. Personenbezogene Daten und Informationen, die Sie im Zusammenhang mit der Engagementtä- tigkeit zur Kenntnis erhalten, dürfen nicht an Dritte (außerhalb des Engagements) weitergegeben oder sonst bekannt gemacht oder genutzt werden. Sollte Ihnen hierbei ein Fehler unterlaufen, wen- den Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Ansprechperson. Ein vertrauensvoller Umgang mit den Informationen zur Person aller Beteiligten ist die Grundlage für ein gutes Miteinander. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Engagements fort. Der AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. als Xxxxxx der AWO Freiwilligenakademie OWL hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser steht Ihnen bei allen Fragen zum Datenschutz gerne zur Verfügung.