Datenschutzpaket Musterklauseln

Datenschutzpaket. Im Rahmen der Deckungssumme von EUR 250 000 (diese steht pro Versicherungsperiode einmal zusätzlich zur Versicherungssumme gemäß Versicherungsschein zur Verfügung) besteht Versicherungsschutz für Schä- den Dritter nach dem DSG und der DSGVO zufolge mangelnder Datensicherheit (unzureichender Datensi- cherheitsmaßnahmen) der Daten Dritter, wegen Verstoßes gegen § 54 DSG und Art 32 DSGVO sowie für branchenspezifische gesetzliche Datenschutzvorgaben, für die der Versicherte nach zivilrechtlichen Normen einzustehen hat, sofern es sich nicht um Schäden aus mangelnder Sicherheit von bei Dritten gespeicherten oder verarbeiteten oder an Dritte ausgelagerte oder bei Dritten gespeicherte Daten und/oder deren Verarbei- tung handelt. Umfasst sind auch angemessene und nachgewiesene Kosten der gesetzlichen Informationsverpflichtung bei Datenverlusten und unbefugten Datenzugriffen Dritter, wie zum Beispiel die Kosten für die Verpflichtung ge- mäß Datenschutzgesetz zur Verständigung betroffener Personen im Falle eines Abhandenkommens von Daten nach einem nicht durch mitversicherte Personen oder Organe des Versicherten oder dessen Erfüllungs- gehilfen oder Mitarbeiter, sondern unbefugt durch Dritte, die auf die beim Versicherungsnehmer gespeicherten Daten in Folge eines Hackerangriffs zugegriffen haben, die vom Versicherungsnehmer getragen werden müs- sen. Als auslösendes Ereignis (= Versicherungsfall) gilt das Bekanntwerden des Hackerangriffes bzw. unbefugten Datenzugriffes. Der Versicherungsnehmer ist abweichend von der allgemeinen Regelung zur Schadenmel- dung in diesen Bedingungen zur unverzüglichen Meldung an den Versicherer und zur unverzüglichen Ver- ständigung der Aufsichtsbehörde (DSB) aller potentiell Betroffenen nach Art 33 und 34 der DSGVO verpflich- tet.
Datenschutzpaket. SELLWERK bietet ihren Kunden in Kooperation mit einem Dienstleister im Rahmen ihrer Website-Produkte eine individuell auf die Website des Kunden zugeschnittenen Datenschutzerklärung auf Basis der DSGVO samt Cookie-Banner sowie ein Impressum an. Details zu den beinhalteten Leistungen, insbesondere zur Aktualisierung, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Produktbeschreibung. SELLWERK ist lediglich für die Richtigkeit der Rechtstexte verantwortlich. Eine Aktualisierung der Rechtstexte erfolgt lediglich, wenn das jeweils gebuchte Paket einen Aktualisierungsservice beinhaltet. Eine Haftung SELLWERKs für die inhaltliche Richtigkeit sowie ggf. die Aktualität der Rechtstexte ist pro Einzelfall auf 500.000 Euro begrenzt. Für die inhaltliche Ausgestaltung der Website und die datenschutzkonforme Implementierung zusätzlicher Tools (Plugins, Iframes o.ä.) sowie für die Richtigkeit der Angaben, aus denen Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner generiert werden, ist der Kunde ausschließlich allein verantwortlich. Bei Änderungen der hierin gemachten Angaben hat der Kunde diese SELLWERK mitzuteilen bzw. ist selbst dafür verantwortlich, diese im zur Verfügung gestellten System abzuändern. SELLWERK übernimmt keine Haftung dafür, dass bei vom Kunden zusätzlich eingebundenen Plugins, Iframes etc. die Cookies ordnungsgemäß geblockt werden. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Einbindung von Rechstexten stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG dar. Die rechtliche Qualität der Rechtstexte hängt maßgeblich von der Bereitstellung der korrekten Informationen durch den Kunden ab. Die Rechtstexte werden auf Basis festgelegter Routinen in einem Frage-/Antwortschema durch einen Legal-Tech Service erzeugt, mit dem ein Sachverhalt in ein vorgesehenes Raster eingefügt wird. Weitergehende technische Informationen werden dabei streng logisch ablaufend ergänzend verarbeitet, so dass auf den Einzelfall passende, zu eindeutigen Ergebnissen führende Verfahren durchlaufen werden. Eine rechtliche Subsumtion auf den Einzelfall bezogen findet nicht statt. Es sind keine Leistungen geschuldet, die nicht unmittelbar mit der Erstellung der Datenschutzhinweise bzw. des Impressums zusammenhängen, wie z.B. die inhaltliche Prüfung der Website oder die Prüfung von eingesetzten Webtools, CRM-Systemen und E-Mail-Systemen, ob sie im konkreten Einzelfall rechtskonform verwendet werden dürfen. Die in den gelieferten Rechtstexten enthaltenen Informationen und Erläuterungen...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und