Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen Musterklauseln

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen (a) Im Rahmen der von der Raisin Bank AG (nachfolgend „Raisin Bank“) gegenüber den Kunden erbrachten Leistungen ist es erforderlich, dass bestimmte personenbezogene Daten zwischen der Raisin Bank, Raisin GmbH (nachfolgend „Raisin“), Distributionspartnern und der Partnerbank bzw. Depotbank, mit der der Kunde einen Einlagevertrag abschließen möchte oder abgeschlossen hat, ausgetauscht werden. Diese personenbezogene Daten sind u.a. Anrede, Titel, Vorname(n), Nachname, Straße/Hausnr., PLZ/Ort, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, ggf. abweichende Versandadresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Familienstand, Beruf, ggf. Berufs-Branche, Steueridentifikationsnummer und -ansässigkeit, IBAN und BIC des Referenzkontos, vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sowie Informationen zum Status und Stand der Einlagen des Kunden. (b) Bei einem Besuch der Webseiten der Raisin Bank werden automatisch der Name des Internet Service-Providers und der von ihm vergebenen sogenannten IP-Adresse, die Website, von der der Nutzer den Internetauftritt besucht, und die Webseiten, die der Nutzer besucht, an die Raisin Bank übermittelt. Diese Informationen werden zu statistischen Zwecken ausgewertet, der einzelne Benutzer bleibt hierbei jedoch anonym. Darüber hinaus erhebt und verarbeitet die Raisin Bank die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mail-Adresse, soweit dies zum Abschluss, zur Durchführung oder zur Beendigung von vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden erforderlich ist. Der Kunde willigt ein, dass eine weitergehende Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt, insbesondere für Informationszwecke. Einer Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Informationszwecken kann der Kunde jederzeit per E-Mail oder postalisch widersprechen. (c) Mit der oben genannten Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung der oben genannten personenbezogenen Daten erklärt sich der Kunde einverstanden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm personenbezogene Daten (Personenstammdaten, Kontodaten) auch per (unverschlüsselter) E-Mail übermittelt werden. Der Kunde hat jederzeit und unentgeltlich Anspruch auf schriftliche Auskunft über die von ihm erfassten personenbezogenen Daten bzw. kann die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der über ihn gespeicherten Daten verlangen, sofern die Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist oder die D...
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen. Im Rahmen der von Raisin gegenüber den Kunden erbrachten Leistungen ist es erforderlich, dass bestimmte personenbezogene Daten zwischen Raisin, ggf. dem Distributionspartner, ggf. der Depotbank , der Raisin Bank und der Partnerbank, mit der der Kunde einen Vertrag abschließen möchte oder abgeschlossen hat, ausgetauscht werden. Diese personenbezogenen Daten sind u.a. Anrede, Titel, Vorname(n), Nachname, Straße/Hausnr., PLZ/Ort, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, ggf. abweichende Versandadresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Familienstand, Beruf, ggf. Berufs-Branche, Steueridentifikationsnummer und -ansässigkeit, IBAN und BIC des Referenzkontos, vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sowie Informationen zum Status und Stand der Einlagen bzw. der Anlage des Kunden. 1. Mit der oben genannten Verarbeitung der oben aufgeführten personenbezogenen Daten erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. 2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm personenbezogene Daten (Personenstammdaten, Kontodaten) auch per (unverschlüsselter) E-Mail übermittelt werden und dass Raisin telefonisch Kontakt mit dem Kunden aufnimmt. Der Kunde kann die Einwilligungen ganz oder teilweise und ohne Angabe von Gründen jederzeit für die Zukunft formlos widerrufen. Im Übrigen ist Xxxxxx zur Verschwiegenheit über diese Daten verpflichtet und darf diese nur mit Zustimmung des Kunden oder bei Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung weitergeben. Das Widerrufsverlangen oder sonstige Anliegen zum Datenschutz sind zu richten an: Raisin GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00/00, 00000 Xxxxxx; E-Mail- Adresse: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen. Sie können Generali Vitality Punkte sammeln und die Vorteile des Generali Vitality Programms vollumfänglich nutzen, indem Sie in dem Bereich „Bewusst machen“ abgefragte Angaben machen und Ihre Trainingsdaten über einen Fitness-Tracker oder eine -App an uns übermitteln. Dies ist freiwillig und Sie entscheiden, welche normalen und sensitiven Daten Sie der Generali Vitality GmbH zur Verfügung stellen möchten. Möchten Sie uns Ihre sensitiven Daten übermitteln, bitten wir Sie am Ende jedes Abschnitts, die entsprechenden Einwilligungen zu bestätigen, die wir im Rahmen des Antragsprozesses von Ihnen erhalten haben. Möchten Sie uns Ihre sensitiven Daten über einen Fitness-Tracker oder eine -app übermitteln, bitten wir Sie zuvor um Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung. Sollten Sie sich an dieser Stelle dazu entscheiden, Ihre im Rahmen des Antragsprozesses erteilten Einwilligungen nicht zu bestätigen oder eine ent- sprechende Einwilligung nicht zu erteilen, werden wir die betroffenen personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeiten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall keine Gutschrift von Generali Vitality Punkten für diesen Teil erfolgen kann und die Daten nicht bei der Erstellung individueller Empfehlungen für Sie berücksichtigt werden können. Nachfolgend finden Sie alle datenschutzrechtlichen Bestätigungs- und Einwilligungserklärungen, die Sie, je nach Aktivierung einer Anwendung, in unserer Vitality App abgeben können.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen. Die nachstehenden Einwilligungserklärungen erfolgen freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Einzelheiten zum Datenschutz können Sie dem Infoblatt zum Datenschutz entnehmen.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen. Die nachstehenden Einwilligungserklärungen erfolgen freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Einzelheiten zum Datenschutz beim beauftragten Volkswagen Partner (Händler bzw. Werkstatt) oder der Volkswagen AG entnehmen Sie bitte der beigefügten Datenschutzerklärung zur Datenerhebung, -verarbeitung, -übermittlung und -nutzung. einvedrsatbmainiItcdhen, Intedreersosdeenrtenbetreuung tzioungeemnsiccahhunfittenenpersönlich KudnedrenzufrZiewdeecnkheenitsbefragung werden. unfts-, jedeeinrzeithigaebSseien können Selbstverständlich aonbnetdnenm gegSeienüber info-datensWcohlufstzb@urvgo, xxxxxxxx.xx xxxxx://xxXxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx. AOV_03_01 ………………………………………………………………….......... Ort, Datum/Unterschrift formieren

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  • Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.

  • Datenschutzerklärung Um mehr über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren, können die Nutzer die Datenschutzerklärung des Dienstes (diese Website) einsehen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 15.1. Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer und Inhaber der Schutzrechte an seinen Angeboten, Bildern, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Aufzeichnungen (einschließlich solcher in elektronischer Form). Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten dürfen solche Gegenstände Dritten nicht zugänglich oder bekannt gemacht werden und nicht durch den Kunden selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 15.2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders festgelegt, gelten die dem Lieferanten im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, deren vertrauliche Natur ist offensichtlich. 15.3. Der Lieferant ist berechtigt, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zu speichern und solche Daten an mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften und Subunternehmer weiterzugeben, es sei denn, dies wiederspricht den auf den Lieferanten anwendbaren Datenschutzbestimmungen. 15.4. Der Lieferant speichert die unter Ziffer 15.3 genannten Daten des Kunden, sobald der Kunde den Lieferanten erstmalig, z. B. für eine Bestellanfrage, kontaktiert. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der jeweiligen Daten. Dies findet insbesondere bei Vertragsschluss Anwendung. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant im Falle einer Vertragsverletzung berechtigt ist, seine Daten an Gesellschaften und Personen weiterzuleiten, die der Lieferant mit der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche und Rechte betraut. 15.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Einverständnis zu der oben beschriebenen Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen Anwendung finden, für die Verwendung und Verarbeitung blockiert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft, Empfänger und die Nutzung der personenbezogenen Daten und den Zweck der Nutzung zu verlangen.

  • Bergungskosten 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person hat einen unter den Versicherungsvertrag fal- lenden Unfall erlitten. 2.7.2 Höhe der Leistung: 2.7.2.1 Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten und im Vertrag festgelegten Versicherungssumme die entstandenen not- wendigen Kosten für • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Hat die versicherte Person für Kosten einzustehen, obwohl sie kei- nen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, sind wir eben- falls ersatzpflichtig. • den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet. • den Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anord- nungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. • die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. 7002021182 2.7.2.2 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstat- tungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an uns halten. 2.7.2.3 Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallver- sicherungen, können mitversicherte Bergungskosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.

  • Vertraulichkeit und Datenschutz 1.7.1 Der Kunde und NCS verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen. 1.7.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst. 1.7.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 1.7.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen. 1.7.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren. 1.7.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO). 1.7.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird. 1.7.8 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.