Datenübermittlung zwecks Bonitätsprüfung. Der Versicherer wird berechtigt zum Zwecke des Vertragsabschlusses und bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung zu Zwecken der Vertragsverwaltung und -abwicklung (z. B. Schadensfall) Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten Dritter zu beziehen und zu nutzen.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Hausratversicherung
Datenübermittlung zwecks Bonitätsprüfung. Der Versicherer wird berechtigt zum Zwecke des Vertragsabschlusses und bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung zu Zwecken der Vertragsverwaltung und -abwicklung (z. B. Schadensfall) Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-mathematisch- statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten Dritter zu beziehen und zu nutzen.unter
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Datenübermittlung zwecks Bonitätsprüfung. Der Versicherer wird berechtigt zum Zwecke des Vertragsabschlusses und bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung zu Zwecken der Vertragsverwaltung und -abwicklung (z. B. Schadensfall) Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten Dritter zu beziehen und zu nutzen.zu
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Datenübermittlung zwecks Bonitätsprüfung. Der Versicherer wird berechtigt zum Zwecke des Vertragsabschlusses und bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung zu Zwecken der Vertragsverwaltung und -abwicklung ‐abwicklung (z. B. Schadensfall) Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer mathematisch‐statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten Dritter zu beziehen und zu nutzen.
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