Dauer der Leistung. Die Hilfeleistungen für den Pflegebedürftigen werden solange erbracht, wie die versicherte Person unfall- bedingt dazu nicht in der Lage ist, längstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Unfall der versicherten Person.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung