Schulausfallgeld Musterklauseln

Schulausfallgeld. In Ergänzung zu Ziffer 2.5.2 bieten wir in der Kinderunfall- versicherung entsprechend der nachfolgenden Regelung Versicherungsschutz: Kann das versicherte Kind durch einen unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt nicht am Schulun- terricht teilnehmen, so werden ab dem 15. ausgefallenen Schultag die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunter- richt erstattet. Die Leistung ist auf das 100-fache des ver- einbarten Krankenhaustagegeldes begrenzt.
Schulausfallgeld. Wenn ein versichertes Kind wegen eines Unfalles nicht am Schulun- terricht einer allgemein bildenden Schule oder gleichgestellten Ein- richtung teilnehmen kann, wird ein Schulausfallgeld in Höhe von täglich 15,- € ab dem 21. Schulausfalltag, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Mehrere Schulausfälle wegen des- selben Unfalles gelten als ununterbrochener Schulausfall. Der An- spruch auf Zahlung eines Schulausfallgeldes muss unter Vorlage ei- nes ärztlichen Attestes und einer Bescheinigung der Schule begrün- det werden. Der Versicherungsschutz aus dieser Leistungsart endet mit dem Schluss des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kindertarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Schulausfallgeld. 27/28 Kann das versicherte Kind durch einen unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt nicht am Schulun- terricht teilnehmen, so werden ab dem 15. ausgefallenen Schultag die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunter- richt bis zu max. 2.500 € erstattet. U-240-2020-04 Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die ver- sicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet, entfallen diese Bestimmungen (siehe auch Ziffer 6.1.1 AUB 2020).
Schulausfallgeld. Das versicherte Kind kann wegen eines Unfalles nicht am Schulunterricht (allgemeinbildende Schule oder gleichgestellte Einrichtung) teilnehmen.
Schulausfallgeld. Ergänzend zu Ziffer 2.5.2 AUB bieten wir in der Kinderun- fallversicherung entsprechend der nachfolgenden Rege- lung Versicherungsschutz: Kann das versicherte Kind durch einen unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt nicht am Schulun- terricht teilnehmen, so werden ab dem 15. ausgefallenen Schultag die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunter- richt erstattet. Die Leistung ist auf das 100-fache des vereinbarten Kran- kenhaustagegelds begrenzt. Abweichend von Ziffer 2.5.2.1 AUB 2015 zahlen wir Kran- kenhaustagegeld auch über das zweite Unfalljahr hinaus, wenn der Krankenhausaufenthalt zur Entfernung des ein- gebrachten Osteosynthesematerials dient.
Schulausfallgeld. 2.1 Voraussetzungen für die Leistung: Das versicherte Kind – hat bei Eintritt des Unfalles das 7. Lebensjahr vollen- det – kann wegen des Unfalles länger als 6 Wochen nicht am Unterricht einer allgemeinbildenden Schule oder gleichgestellten Einrichtung teilnehmen, wobei mehre- re Schulausfälle desselben Unfalles wie ein ununter- brochener Schulausfall gewertet werden. Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärzt- liches Attest und eine Bescheinigung der Schule nachge- wiesen. Ferien oder vorübergehende Schulschließung gel- ten nicht als Schulausfall.
Schulausfallgeld. 3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
Schulausfallgeld. Ergänzend zu Ziffer 2 AUB übernehmen wir in der Kinder-Unfallversiche- rung ein Schulausfallgeld nach folgenden Bedingungen: Das versicherte Kind kann unfallbedingt länger als 3 Wochen nicht am Unterricht in einer allgemeinbildenden Schule (oder einer staatlich an- erkannten gleichgestellten Einrichtung) teilnehmen. Mehrere unterbro- chene Schulausfälle aufgrund desselben Unfalls werden wie ein unun- terbrochener Schulausfall gewertet. Die Voraussetzungen werden durch ein ärztliches Attest oder eine Be- scheinigung der Schule über die Schulausfallzeiten belegt.