Schulausfallgeld Musterklauseln

Schulausfallgeld. In Ergänzung zu Ziffer 2.5.2 bieten wir in der Kinderunfall- versicherung entsprechend der nachfolgenden Regelung Versicherungsschutz: Kann das versicherte Kind durch einen unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt nicht am Schulun- terricht teilnehmen, so werden ab dem 15. ausgefallenen Schultag die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunter- richt erstattet. Die Leistung ist auf das 100-fache des ver- einbarten Krankenhaustagegeldes begrenzt.
Schulausfallgeld. Ergänzend zu Ziffer 2 AUB übernehmen wir in der Kinder-Unfallversiche- rung ein Schulausfallgeld nach folgenden Bedingungen: 21.1 Voraussetzung für die Leistung
Schulausfallgeld. Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
Schulausfallgeld. Ergänzend zu Ziffer 2.5.2 AUB bieten wir in der Kinderun- fallversicherung entsprechend der nachfolgenden Rege- lung Versicherungsschutz: Kann das versicherte Kind durch einen unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt nicht am Schulun- terricht teilnehmen, so werden ab dem 15. ausgefallenen Schultag die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunter- richt erstattet. Die Leistung ist auf das 100-fache des vereinbarten Kran- kenhaustagegelds begrenzt.
Schulausfallgeld. 27/28 Kann das versicherte Kind durch einen unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt nicht am Schulun- terricht teilnehmen, so werden ab dem 15. ausgefallenen Schultag die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunter- richt bis zu max. 2.500 € erstattet.
Schulausfallgeld. Das versicherte Kind kann wegen eines Unfalles nicht am Schulunterricht (allgemeinbildende Schule oder gleichgestellte Einrichtung) teilnehmen.
Schulausfallgeld. 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: 2.7.1.1 Kann das versicherte Kind in Folge des Unfalls nicht am Schulunterricht (allgemeinbildende Schule oder gleichgestellte Einrichtung) teilnehmen, wird das versicherte Schulausfallgeld ab dem 10. Schulausfalltag gezahlt. 2.7.1.2 Jeder Anspruch auf Zahlung des Schulausfallgeldes ist unter Vorlage eines ärztlichen Attestes und einer Bescheinigung der Schule zu begründen.
Schulausfallgeld. Wenn ein versichertes Kind wegen eines Unfalles nicht am Schulun- terricht einer allgemein bildenden Schule oder gleichgestellten Ein- richtung teilnehmen kann, wird ein Schulausfallgeld in Höhe von täglich 15,- € ab dem 21. Schulausfalltag, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Mehrere Schulausfälle wegen des- selben Unfalles gelten als ununterbrochener Schulausfall. Der An- spruch auf Zahlung eines Schulausfallgeldes muss unter Vorlage ei- nes ärztlichen Attestes und einer Bescheinigung der Schule begrün- det werden. Der Versicherungsschutz aus dieser Leistungsart endet mit dem Schluss des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kindertarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.