Dauer der Lizenz Musterklauseln

Dauer der Lizenz. 3.1 Soweit in dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung von Interflex nichts anderes bestimmt ist, wird die Lizenz auf Dauer, d.h. ohne zeitliche Begrenzung, eingeräumt. 3.2 Unabhängig von der Dauer der eingeräumten Lizenz ist Interflex im Falle einer schuldhaften Verletzung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen durch den Kunden nach vorheriger Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung der Lizenz berechtigt, es sei denn, die Verletzung und deren Folgen sind nur unwesentlich. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden nicht zurückerstattet. Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch Interflex bleibt vorbehalten. 3.3 Mit Ende der Lizenz, gleich aus welchem Rechtsgrund, erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Er hat sämtliche überlassenen Original-Datenträger, Sicherungskopien oder sonstige auf separaten Datenträgern befindliche Kopien der Software nebst der überlassenen Programmdokumentation an Interflex zurückzugeben und die auf seinem System installierten Kopien der Software zu löschen. Die vollständige Rückgabe bzw. Löschung ist gegenüber Interflex schriftlich zu versichern und, sofern Interflex dies verlangt, gegenüber Interflex in geeigneter Form nachzuweisen.
Dauer der Lizenz. Beim Software-Kauf wird die Lizenz auf Dauer, d.h. ohne zeitliche Begrenzung eingeräumt. In diesem Fall ist das Recht zur ordentlichen Kündigung der Lizenz für beide Parteien ausgeschlossen.
Dauer der Lizenz. 3.1. Dauer: Wenn Sie eine unbefristete Lizenz der Software erworben haben, beginnt Ihre Lizenz an dem Datum, an dem Sie die Lizenz erworben haben, und dauert an, bis Sie die Nutzung der Software einstellen oder die Lizenz beendet wird, wie nachstehend dargelegt. Wenn Sie eine Abonnement-Lizenz der Software erworben haben, oder wenn Sie Systempflege/Support gesondert erworben haben (im Falle einer unbefristeten Lizenz), beginnt die Lizenz und/oder die Systempflege/der Support an dem Datum, das in der an Sie ausgestellten Lizenzurkunde bezeichnet ist, und dauert für die darin bezeichnete Laufzeit an und verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume von 12 Monaten, es sei denn, Sie benachrichtigen uns mit einer Frist von mi n d e s t e n s 60 Tagen im Voraus schriftlich, dass Sie keine Verlängerung wünschen. Wenn Sie keine solche Benachrichtigung abgeben und uns oder Ihren Wiederverkäufer nicht kontaktieren, erfolgt diese automatische Verlängerung im Einklang mit den Geschäftsbedingungen, die in einem Angebot dargelegt sind, das entweder direkt von uns oder von einem Wiederverkäufer an Sie gesendet wurde. Wenn Ihre Kontaktdaten bei uns auf dem aktuellen Stand sind, haben wir zum Ziel, Sie etwa 90 Tage im Voraus an das Verlängerungsdatum zu erinnern. 3.2. Verletzung: Xxxxx von uns kann diesen EULA kündigen, wenn einer von uns der Auffassung ist, dass die andere Partei eine wesentliche Bedingung verletzt, und dieser Verletzung 30 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung unter Angabe der Verletzung und Aufforderung zur Abhilfe nicht abgeholfen wurde. Wir behalten außerdem das Recht vor, Systempflege- und Support-Dienste Ihnen gegenüber unter diesen Umständen, oder wenn Sie Lizenzgebühren oder Systempflege- und Support- Gebühren nicht gezahlt haben, auszusetzen. 3.3. Insolvenz: Jeder von uns kann diesen EULA mit sofortiger Wirkung und fristlos kündigen, wenn einer von uns in eine zwingende oder freiwillige Liquidation eintritt (außer zum Zweck der Bewirkung einer solventen Umstrukturierung oder Verschmelzung), oder als unfähig zur Zahlung unserer Verbindlichkeiten bei Fälligkeit angesehen wird, oder eine Gläubigerversammlung einberuft oder in einen Vergleich mit Gläubigern eintritt oder ein Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Konkursverwalter oder Administrator über das gesamte oder einen Teil des Unternehmens oder der Vermögenswerte bestellt wird, oder wenn etwas eintritt, das den vorstehend beschriebenen Ereignissen in einer Rechtsordnung entspricht.
Dauer der Lizenz. Die Lizenz wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Datenbank erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn eine Bedingung des Vertrages verletzt wird oder die Bezahlung nicht fristgerecht erfolgt. In diesem Fall behalten wir uns vor, unverzüglich den Zugang zu sperren.
Dauer der Lizenz. 3.1 Die Lizenz beginnt mit der Überlassung der Software an den Kunden und der erstmaligen Bezahlung der Lizenzgebühren durch den Kunden Axivion GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxx Tel. +49 711 620 43 78- 0 Fax +00 000 000 00 00-00 xxxx@xxxxxxx.xxx Geschäftsführung: Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Amtsgericht Stuttgart: HRB 720590 USt-IdNr. DE814652308 Deutsche Bank Stuttgart IBAN DE 84 6007 0024 0188 8551 00 BIC/SWIFT XXXXXXXXXXX 3.2 Die Dauer der Lizenz ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von Axivion. Hier bei gibt es folgende Möglichkeiten: • dauerhafte Lizenz (Software- Kauf, siehe Nr. 3.3) oder • Lizenz auf bestimmte Zeit (Software- Miete, siehe Nr. 3.4). 3.3 Soweit in der Auftragsbestätigung von Axivion nichts anderes bestimmt ist, wird die Lizenz auf Dauer, d.h. ohne zeitliche Begrenzung, eingeräumt. In diesem Fall ist das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien aus geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch Axivion gemäß Nr. 3.5 bleibt vorbe- halten. 3.4 Bei Lizenzen auf bestimmte Zeit richtet sich die anfängliche Laufzeit der Lizenz nach der Auftragsbestätigung von Axivion. Während der anfänglichen Laufzeit kann die Li- zenz von keiner der Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängert sich die Lizenz, sofern diese nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von einer Woche (bei monatlicher Lizenzgebührenzah - lung) bzw. mit einer Frist von drei Monat en (bei jährlicher Lizenzgebührenzahlung) zum Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder ei nes Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird, jeweils um einen weit eren Monat (bei monatlicher Li zenzgebühren- zahlung) bzw. ein weiteres Jahr (bei jähr licher Lizenzgebührenzahlung). Eine bei Überlassung der Software ggf. gezahlte Einmal gebühr ist bei Ende der Lizenz nicht rückzahlbar. 3.5 Unabhängig von der Dauer der eingeräumten Lizenz ist Axivion im Falle einer schuldhaften Verletzung der Bestimmungen die ser ALB, insbesondere einer Überschreitung des Umfangs der Lizenz nach Nr. 2 durch den Kunden zu einer fristlosen Kündi gung der Lizenz berechtigt, es sei denn, die Verletzung und deren Folgen sind nur unwesentlich. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der für die Lizenz gezahlten Gebühren besteht in diesem Fall nicht. Die Gel tendmachung von Schadensersatzforderungen durch Axivion bleibt vorbehalten. 3.6 Mit Ende der Lizenz erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der über lassenen Software. Er hat sämt...
Dauer der Lizenz. Der Auftraggeber ist berechtigt, rota PDM bis zur Beendigung des Wartungsvertrags zu nutzen. Mit der Beendigung des Wartungsvertrages erlischt die Lizenz zur Nutzung von rota PDM. Nach Erlöschen der Lizenz hat der Auftraggeber rota PDM von seinen Systemen zu löschen bzw. im Fall der Nutzung einer bei ROTA gehosteten Version keinen Zugang mehr zu rota PDM.
Dauer der Lizenz. 3.1 Die Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. 3.2 Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstösst. Im Falle der Beendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software sowie alle Kopien der Software zu vernichten. 3.3 Durch die Vernichtung der Software einschließlich aller Kopien, kann der Lizenznehmer den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden.
Dauer der Lizenz. 20.1. Soweit im Vertrag nicht anderweitig bestimmt wird die Lizenz zeitlich unbegrenzt erteilt. Die Laufzeit richtet sich ansonsten nach unserer jeweiligen Auftragsbestätigung. 20.2. Sofern der Kunde die in dem Lizenzvertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen verletzt, steht uns ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu. Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich zu erklären. Es gelten in diesem Fall entsprechend die Regelungen der Ziff. 18.3.
Dauer der Lizenz. 🞎 Die Lizenz ist von begrenzter Dauer; sie wird für den Zeitraum vom ............... bis erteilt.

Related to Dauer der Lizenz

  • Höhe und Dauer der Leistung Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.

  • Beginn und Dauer der Leistung 2.6.1.3.1 Wir zahlen die Unfallrente – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, – monatlich im Voraus. 2.6.1.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem – wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 35 Prozent gesunken ist oder – die versicherte Person stirbt.

  • Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.1

  • Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  • Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung 1.1. Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist. 1.2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der im Auftrag vereinbarten Laufzeit.