Folgen der Beendigung Musterklauseln

Folgen der Beendigung. Die Vertragsparteien regeln im Vertrag, welche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Daten und Unterlagen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses und innerhalb welcher Frist der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten sind.
Folgen der Beendigung. Im Falle der Vertragsauflösung verpflichtet sich der Kunde, das ihm überlassene Vertragsmaterial, einschliesslich der überlassenen Datenträger und aller davon erstellten Kopien oder Teilkopien sowie alle geänderten oder mit anderen Programmen oder Datensystemen verbundenen Teile des Vertragsmaterials spätestens innert fünf (5) Tagen nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert der TA zurückzugeben bzw. schriftlich deren vollständige Vernichtung, resp. Löschung zu bestätigen. Vorbehalten bleibt das Recht des Kunden, eine nicht für produktive Zwecke eingesetzte Archivkopie des Vertragsmaterials zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu behalten. Nach Auflösung des Vertrags gibt TA dem Kunden sämtliche ihm gehörenden Daten und Unterlagen in der Form zurück, wie sie sich im Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags befinden. Die Rückgabe erfolgt einmalig als lesbare Aufzeichnung auf einem von TA standardmässig verwendeten Datenträger in ihren Datenformaten und -strukturen. Mit der Beendigung des Vertrags, erlischt das Recht des Kunden auf die Nutzung der entsprechenden Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Software sofort vollständig einzustellen und diese zu de-installieren, was er unverzüglich schriftlich zu bestätigen hat. TA hat das Recht, sich vor Ort beim Kunden über die unwiederbringliche Löschung zu informieren, resp. diese zu kontrollieren.
Folgen der Beendigung. 14.1 Tritt der Auftraggeber von einem Einzelvertrag zurück, bzw. kündigt er einen solchen außerordentlich, hat dies nicht automatisch auch den Rücktritt oder die Kündigung anderer Einzelverträge zur Folge, es sei denn, dass diese vom aufgelösten Einzelvertrag abhängig sind.
Folgen der Beendigung. G.1. Vorzeitige Auflösung: CANON hat das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde die ihn aufgrund dieses Vertrages treffenden Pflichten nicht erfüllt, insbesondere Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder den Vertragsgegenstand nachteilig gebraucht. CANON ist in diesem Fall berechtigt, die sofortige Herausgabe des Mietgerätes zu verlangen. Die Abholung des Mietgegenstandes gilt als schlüssige Auflösungs-Erklärung. In diesem Fall steht CANON ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Restlaufzeit des Vertrages zu. G.2. Verpflichtungen bei Beendigung Bei Beendigung oder Auslaufen des Mietgeschäfts gibt der Kunde die Produkte an Canon im gleichen Zustand zurück, in dem er sie entgegen genommen hat, mit Ausnahme der normalen Nutzungs- und Verschleißerscheinungen.
Folgen der Beendigung. 1. Bei Beendigung der Testphase ohne anschließenden Vertrag auf unbestimmte Zeit wird der Zugang durch den Anbieter gesperrt. Daten über den Nutzer werden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken gespeichert. Eine Verwendung dieser Daten durch den Nutzer ist nicht möglich. Unberührt hiervon bleibt das Auskunftsrecht des Nutzers auf Information über die über ihn gespeicherten Daten. Weitergehende Daten, insbesondere solche, welche der Kunde in Verwendung des Produktes debevet eingegeben, erstellt oder gespeichert hat, werden gelöscht und stehen nicht mehr zur Verfügung. Sollte der Kunde diese Daten weiter verwenden wollen, so sind diese durch ihn auf geeigneten Speichermedien zu sichern.
Folgen der Beendigung. Mit Beendigung des Ver- trags und soweit nichts anderes ausdrücklich ver- einbart ist:
Folgen der Beendigung. Sollte im Falle eines planmäßigen Auslaufens eines Vorstandsvertrages zum Zeitpunkt des planmäßigen Ausscheidens des Vorstandsmitgliedes noch kein neues Vorstandsmitglied gefunden oder ein entsprechender Vorstandsvertrag abgeschlossen worden sein, kann der Aufsichtsrat das ausscheidende Vorstandsmitglied vorübergehend für die Höchstdauer von maximal neun Monaten weiter mit der Vorstandstätigkeit betrauen und dafür die im auslaufenden Vorstandsvertrag vereinbarte Vergütung gewähren. Endet der Anstellungsvertrag während eines Geschäftsjahres, ist dem Vorstandsmitglied ein Anspruch auf Vergütung für den laufenden Monat der Beendigung einzuräumen. Dies gilt nicht im Fall einer berechtigten Entlassung aus dem Anstellungsvertrag oder eines unberechtigten vorzeitigen Austritts. Im Falle eines Austrittes steht dem ausscheidenden Vorstandsmitglied der variable Vergütungsbestandteil bis zum Ende des Monats seines Ausscheidens, im Fall einer berechtigten Entlassung oder eines unberechtigten vorzeitigen Austritts bis zum Tag seines Ausscheidens zu.
Folgen der Beendigung. 17.1 Unmittelbar nach Beendigung oder Ablauf unseres Vertrages (gleich aus welchem Grund), erlöschen die vom Anbieter im Rahmen unseres Vertrages gewährten Rechte, und der Kunde wird (und muss dafür sorgen, dass jedes berechtigte verbundene Unternehmen dies tut):
Folgen der Beendigung. Auf das Datum der Beendigung des Vertrags wird der Kunde BitHawk alle Un- terlagen, Analyseprogramme, Testhilfen usw. herausgeben, welche sich im Zusammenhang mit der Erfüllung beim Kunden befinden. Die Bestimmungen über Geheimhaltung und Datenschutz, Anstellungsver- zicht, Gewährleistung und Haftung und die allgemeinen Schlussbestimmun- gen bleiben über das Datum der Vertragsbeendigung hinaus in Kraft.
Folgen der Beendigung. Grundsätzlich erfolgt bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Ermittlung und Auszahlung der variablen Vergütung nach den ursprünglich vereinbarten Bemessungsgrundlagen (Performance-Ziele, Performance-Zeiträume etc.) und Fälligkeitszeitpunkten, wobei der Zielbetrag für den STI bzw. die LTI- Tranche des Geschäftsjahres, in dem das Dienstverhältnis endet, für jeden vollen Monat, in welchem das Dienstverhältnis in diesem Geschäftsjahr nicht bestanden hat, um 1/12 gekürzt wird. Wird das Dienstverhältnis vor Ende der Performanceperiode durch Kündigung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft beendet, so verfallen sämtliche laufenden Tranchen des LTI ersatz- und entschädigungslos. Im Falle dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder bei Tod des Vorstands werden der STI sowie alle laufenden Tranchen des Performance Cash Plans, deren Performanceperiode noch nicht beendet ist, sofort ausbezahlt. Der Auszahlungsbetrag entspricht den kumulierten Zielbeträgen des STI sowie aller ausstehenden LTI-Tranchen, wobei der jeweilige Zielbetrag für das Geschäftsjahr, in dem das Dienstverhältnis endet, für jeden vollen Monat, in welchem das Dienstverhältnis in diesem Geschäftsjahr nicht bestanden hat, um 1/12 gekürzt wird. Xxxxxx ein Vorstandsmitglied innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist keine adäquate ihm zumutbare Nachbeschäftigung eingehen, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf drei weitere Monatsbezüge einschliesslich anteiliger variabler Vergütung.