Folgen der Beendigung Musterklauseln

Folgen der Beendigung. Die Vertragsparteien regeln im Vertrag, welche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Daten und Unterlagen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses und innerhalb welcher Frist der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten sind.
Folgen der Beendigung. Im Falle der Vertragsauflösung verpflichtet sich der Kunde, das ihm überlassene Vertragsmaterial, einschliesslich der überlassenen Datenträger und aller davon erstellten Kopien oder Teilkopien sowie alle geänderten oder mit anderen Programmen oder Datensystemen verbundenen Teile des Vertragsmaterials spätestens innert fünf (5) Tagen nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert der TA zurückzugeben bzw. schriftlich deren vollständige Vernichtung, resp. Löschung zu bestätigen. Vorbehalten bleibt das Recht des Kunden, eine nicht für produktive Zwecke eingesetzte Archivkopie des Vertragsmaterials zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu behalten. Nach Auflösung des Vertrags gibt TA dem Kunden sämtliche ihm gehörenden Daten und Unterlagen in der Form zurück, wie sie sich im Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags befinden. Die Rückgabe erfolgt einmalig als lesbare Aufzeichnung auf einem von TA standardmässig verwendeten Datenträger in ihren Datenformaten und -strukturen. Mit der Beendigung des Vertrags, erlischt das Recht des Kunden auf die Nutzung der entsprechenden Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Software sofort vollständig einzustellen und diese zu de-installieren, was er unverzüglich schriftlich zu bestätigen hat. TA hat das Recht, sich vor Ort beim Kunden über die unwiederbringliche Löschung zu informieren, resp. diese zu kontrollieren.
Folgen der Beendigung. G.1. Vorzeitige Auflösung: CANON hat das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde die ihn aufgrund dieses Vertrages treffenden Pflichten nicht erfüllt, insbesondere Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder den Vertragsgegenstand nachteilig gebraucht. CANON ist in diesem Fall berechtigt, die sofortige Herausgabe des Mietgerätes zu verlangen. Die Abholung des Mietgegenstandes gilt als schlüssige Auflösungs-Erklärung. In diesem Fall steht CANON ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Restlaufzeit des Vertrages zu. G.2. Verpflichtungen bei Beendigung Bei Beendigung oder Auslaufen des Mietgeschäfts gibt der Kunde die Produkte an Canon im gleichen Zustand zurück, in dem er sie entgegen genommen hat, mit Ausnahme der normalen Nutzungs- und Verschleißerscheinungen.
Folgen der Beendigung. 1. Bei Beendigung der Testphase ohne anschließenden Vertrag auf unbestimmte Zeit wird der Zugang durch den Anbieter gesperrt. Daten über den Nutzer werden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken gespeichert. Eine Verwendung dieser Daten durch den Nutzer ist nicht möglich. Unberührt hiervon bleibt das Auskunftsrecht des Nutzers auf Information über die über ihn gespeicherten Daten. Weitergehende Daten, insbesondere solche, welche der Kunde in Verwendung des Produktes Bank2Swift eingegeben, erstellt oder gespeichert hat, werden gelöscht und stehen nicht mehr zur Verfügung. Sollte der Kunde diese Daten weiter verwenden wollen, so sind diese durch ihn auf geeigneten Speichermedien zu sichern. 2. Bei Beendigung eines Vertrages auf unbestimmte Zeit, in dessen Verlauf der Nutzer jedoch keinerlei Zahlung geleistet hat, werden die Daten behandelt wie unter 1. 3. Bei Beendigung des Vertrages auf unbestimmte Zeit wird der Zugang nach Beendigung gesperrt. Soweit der Nutzer während der Vertragslaufzeit zumindest einen monatlichen Beitrag an den Anbieter entrichtet hat und es keine weiteren, offenen Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden gibt, wird der Anbieter dem Nutzer den Lesezugang für mindestens sechs Wochen ab Beendigung ermöglichen. Schreibzugang besteht nicht. Nach Ablauf dieser sechswöchigen Frist werden Daten über den Kunden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken weiterhin gespeichert. Eine Verwendung dieser Daten durch den Nutzer ist nicht möglich. Unberührt hiervon bleibt das Auskunftsrecht des Kunden auf Information über die über ihn gespeicherten Daten. Weitergehende Daten, insbesondere solche, welche der Kunde in Verwendung des Produktes Bank2Swift eingegeben, erstellt oder gespeichert hat, werden gelöscht und stehen nicht mehr zur Verfügung. Sollte der Kunde diese Daten weiter verwenden wollen, so sind diese durch ihn auf geeigneten Speichermedien zu sichern.
Folgen der Beendigung. 12.3.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, hat NB den Vertragsgegenstand mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör in jenem ordnungsgemäßen und brauchbaren Zustand, der unter Berücksichtigung der Dauer der Nutzung sowie der von NB durchgeführten Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen einer normalen Abnutzung entspricht an NG zurückzustellen. 12.3.2. Ein Zurückbehaltungsrecht des NB – aus welchen Gründen auch immer – wird ausdrücklich ausgeschlossen. 12.3.3. Unbeschadet der Bestimmung in Punkt 12.3.1 steht es beiden Parteien bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, frei, binnen 4 (vier) Wochen schriftlich gegenüber der anderen Partei zu erklären, den Vertragsgegenstand samt den eingebrachten Elementen vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. gleichzeitig mit der Erklärung der Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund übernehmen zu wollen. 12.3.4. Geben beide Parteien eine solche Erklärung binnen der Frist von 4 (vier) Wochen ab, verhandeln die Parteien die Übernahme. Im Falle der Nicht-Einigung steht es jeder Partei frei, ein Schiedsgericht anzurufen. Im Falle der Übernahme steht der abgebenden Partei eine Entschädigung (Übernahmekompensation) für die übernommenen, eingebrachten Elemente zu. Innerhalb der Frist abgegebene Erklärungen gelten als gleichzeitig abgegeben, auch wenn sie zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen. 12.3.5. Gibt keine Partei binnen der Frist eine Erklärung ab, hat in den folgenden 12 (zwölf) Wochen jede Partei das Recht, schriftlich gegenüber der anderen Partei zu erklären, den Vertragsgegenstand samt den eingebrachten Elementen durch einseitige Erklärung übernehmen zu wollen. Die Partei, die in dieser Zeit zuerst erklärt den Vertragsgegenstand übernehmen zu wollen, erhält das Recht zur Übernahme. Im Falle der Übernahme steht der abgebenden Partei eine Entschädigung (Übernahme-kompensation) für die übernommenen, eingebrachten Elemente zu. 12.3.6. Gibt auch innerhalb dieser weiteren Frist von 12 (zwölf) Wochen keine Partei eine Erklärung ab, den Vertragsgegenstand übernehmen zu wollen, fallen die eingebrachten Teile an die jeweils einbringenden Vertragspartner zurück. 12.3.7. Die Berechnung und Höhe der Übernahmekompensation erfolgt einvernehmlich zwischen den Vertragsteilen. Sollte über die Berechnung und Höhe der Übernahmskompensation keine Einigung zwischen den Vertragsteilen erzielt werden können, ist deren Berechnung und Höhe von einem allgemein be...
Folgen der Beendigung. 17.1 Unmittelbar nach Beendigung oder Ablauf unseres Vertrages (gleich aus welchem Grund), erlöschen die vom Anbieter im Rahmen unseres Vertrages gewährten Rechte, und der Kunde wird (und muss dafür sorgen, dass jedes berechtigte verbundene Unternehmen dies tut): 17.1.1 die Nutzung der Dienste einstellen; und 17.1.2 alle fälligen und zu zahlenden Gebühren begleichen. 17.2 Die Beendigung oder das Auslaufen unseres Vertrages hat keinen Einfluss auf die bis zum Datum der Beendigung oder des Auslaufens entstandenen Ansprüche und Verbindlichkeiten einer der Parteien und berührt keine Bestimmung unseres Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend über die Kündigung hinaus fortbestehen soll.
Folgen der Beendigung. Auf das Datum der Beendigung des Vertrags wird der Kunde BitHawk alle Un- terlagen, Analyseprogramme, Testhilfen usw. herausgeben, welche sich im Zusammenhang mit der Erfüllung beim Kunden befinden. Die Bestimmungen über Geheimhaltung und Datenschutz, Anstellungsver- zicht, Gewährleistung und Haftung und die allgemeinen Schlussbestimmun- gen bleiben über das Datum der Vertragsbeendigung hinaus in Kraft.
Folgen der Beendigung. Grundsätzlich erfolgt bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Ermittlung und Auszahlung der variablen Vergütung nach den ursprünglich vereinbarten Bemessungsgrundlagen (Performance-Ziele, Performance-Zeiträume etc.) und Fälligkeitszeitpunkten, wobei der Zielbetrag für den STI bzw. die LTI- Tranche des Geschäftsjahres, in dem das Dienstverhältnis endet, für jeden vollen Monat, in welchem das Dienstverhältnis in diesem Geschäftsjahr nicht bestanden hat, um 1/12 gekürzt wird. Wird das Dienstverhältnis vor Ende der Performanceperiode durch Kündigung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft beendet, so verfallen sämtliche laufenden Tranchen des LTI ersatz- und entschädigungslos. Im Falle dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder bei Tod des Vorstands werden der STI sowie alle laufenden Tranchen des Performance Cash Plans, deren Performanceperiode noch nicht beendet ist, sofort ausbezahlt. Der Auszahlungsbetrag entspricht den kumulierten Zielbeträgen des STI sowie aller ausstehenden LTI-Tranchen, wobei der jeweilige Zielbetrag für das Geschäftsjahr, in dem das Dienstverhältnis endet, für jeden vollen Monat, in welchem das Dienstverhältnis in diesem Geschäftsjahr nicht bestanden hat, um 1/12 gekürzt wird. Xxxxxx ein Vorstandsmitglied innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist keine adäquate ihm zumutbare Nachbeschäftigung eingehen, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf drei weitere Monatsbezüge einschliesslich anteiliger variabler Vergütung.
Folgen der Beendigung. Mit Beendigung des Ver- trags und soweit nichts anderes ausdrücklich ver- einbart ist: a) treten alle Bestimmungen des Vertrages au- ßer Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen, die aufgrund ausdrücklicher Regelung oder ihrer Art nach dazu bestimmt sind, auch im Falle einer Beendigung des Vertrags fortzu- bestehen oder deren Fortbestehen aus- drücklich vereinbart ist; b) werden die Parteien (unbeschadet weiterer Rechte und Rechtsmittel) unverzüglich jegli- che fällige oder ausstehende Zahlung an die andere Partei leisten; c) enden automatisch alle betreffenden Be- rechtigungen und Registrierungen zur Nut- zung der Leistungen; d) sind Wir berechtigt, die Projekt- und Kun- dendaten spätestens 30 Tage Beendigung des Vertrags von allen unseren Systemen zu löschen; für uns geltende gesetzliche Aufbe- wahrungsfristen und/oder über das Ver- tragsende hinaus bestehende Nutzungs- rechte an Projekt- und Kundendaten bleiben unberührt; e) werden Sie rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages Ihre Datenbestände eigenverant- wortlich sichern (etwa durch Download). So- weit Sie eine Sicherung über die vertraglich geschuldete Leistung hinaus wünschen, wer- den wir Sie aufgrund einer gesondert zu schließenden Vereinbarung hierbei unter- stützen.
Folgen der Beendigung. Sollte im Falle eines planmäßigen Auslaufens eines Vorstandsvertrages zum Zeitpunkt des planmäßigen Ausscheidens des Vorstandsmitgliedes noch kein neues Vorstandsmitglied gefunden oder ein entsprechender Vorstandsvertrag abgeschlossen worden sein, kann der Aufsichtsrat das ausscheidende Vorstandsmitglied vorübergehend für die Höchstdauer von maximal neun Monaten weiter mit der Vorstandstätigkeit betrauen und dafür die im auslaufenden Vorstandsvertrag vereinbarte Vergütung gewähren. Endet der Anstellungsvertrag während eines Geschäftsjahres, ist dem Vorstandsmitglied ein Anspruch auf Vergütung für den laufenden Monat der Beendigung einzuräumen. Dies gilt nicht im Fall einer berechtigten Entlassung aus dem Anstellungsvertrag oder eines unberechtigten vorzeitigen Austritts. Im Falle eines Austrittes steht dem ausscheidenden Vorstandsmitglied der variable Vergütungsbestandteil bis zum Ende des Monats seines Ausscheidens, im Fall einer berechtigten Entlassung oder eines unberechtigten vorzeitigen Austritts bis zum Tag seines Ausscheidens zu.