Deckung Ausschlüsse Musterklauseln

Deckung Ausschlüsse. I. Wir versichern Sie gegen Schäden an Ihrem Hausrat für die Dauer der Versicherungsperiode aufgrund fol- gender Gefahren: x. Xxxxx und Explosion; Sengschäden, Verkohlung, Ver- rußung und Verpuffung; b. Absturz von Flugzeugen, Drohnen und Satelliten; An- prall von Fahrzeugen; x. Xxxxxxxxxxx: direkter Blitzschlag; x. Xxxxx: starke Winde (>59 km/h), Hagel, Schneedruck, Dachlawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch; e. Leitungswasser: Schäden durch das bestimmungswid- rige Austreten von Wasser aus Rohren verursacht durch Frost, Säureschaden, Korrosion, Dichtungsbruch; f. Einbruchdiebstahl (siehe Punkt 1.2.2); x. Xxxxxxxx; für Schäden durch Erdbeben ersetzen wir Ihnen bis zu EUR 10.000 je Versicherungsperiode. h. Glasbruch (siehe Punkt 1.2.3.); Aber wir erbringen keine Ersatzleistungen A) für Schäden durch Bauarbeiten (einschließlich Wie- derherstellung, Reparatur, Restaurierung, Instandhaltung und ähnliche Arbeiten, einschließlich Wärmeerzeugung) die Sie unter Ausschluss oder Beschränkung Ihrer Rech- te gegen den Auftragnehmer in Auftrag gegeben haben; B) für Schäden in unbewohnten Heimen verursacht durch i) Vandalismus und mutwillige Handlungen; Deckung besteht jedoch, wenn alle Sicherheitsein- richtungen im Vorhinein voll funktionstüchtig und aktiviert sind oder das Heim mindestens alle 14 Tage von einer berechtigten Person innen inspiziert wird; ii) Leitungswasser gemäß Punkt 1.2.1.I.e; Deckung besteht jedoch, wenn: • die Wasserversorgung im Vorhinein von der Hauptleitung getrennt wird und das Heim konstant auf mindestens 10°C geheizt wird • alle Leitungen der Wasserversorgung im Vorhinein sachgerecht abgelassen worden sind; C) für Schäden an und Verlust von Lotterie-, Spiel- und Gewinnscheinen; D) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Klimaanlagen, Haushaltsgeräten, Was- serbetten, Aquarien oder ähnlichen dekorativen Gefä- ßen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; E) für Schäden durch das bestimmungswidrige Austre- ten von Wasser aus Wasseranlagen, Armaturen und Si- phonen; jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; F) für den Austausch von über Putz montierten, beschä- digten Wasseranschlüssen, Anschlussschläuchen und Siphonen im Zusammenhang mit Ihrer Deckung unter Punkt 1.2.1.I.e; G) für Schäden durch indirekten Blitzschlag; H) für Schäden durch Überschwemmung und Wasser- rückstau daraus; I) für Schäden durch einfachen Diebstahl; J) bei Schäden an Nebengebäuden.
Deckung Ausschlüsse. I. Wir übernehmen die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Scha- denersatzverpflichtungen pri atrechtlichen Inhalts a. aus Personen- und Sachschäden, welche während der Versicherungsperiode weltweit eintreten, sowie b. die daraus abgeleiteten Vermögensschäden, bis zu einer Versicherungssumme von EUR 3.000.000.
Deckung Ausschlüsse. I. Wir übernehmen die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Scha- denersatzverpflichtungen privatrechtlichen Inhalts a. aus Personen- und Sachschäden, welche während der Versicherungsperiode weltweit eintreten, sowie b. die daraus abgeleiteten Vermögensschäden, bis zu einer Versicherungssumme von EUR 1.000.000.
Deckung Ausschlüsse. Wir übernehmen die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Scha- denersatzverpflichtungen pri atrechtlichen Inhalts
Deckung Ausschlüsse. Wir übernehmen die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Scha- denersatzverpflichtungen privatrechtlichen Inhalts

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  • Leistungsausschlüsse Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - die Weitergabe sonstiger neuer Software, - die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.

  • Ausschlüsse Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen: 7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. 7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. 7.3 Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.

  • Deckungsgrenze Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.