Definition „Vertrauliche Informationen Musterklauseln

Definition „Vertrauliche Informationen. Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung umfassen alle Kundendaten sowie Informationen, einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtliche sonstigen Daten, Dokumente, Berechnungen, Kopien und andere Materialien, die dem Informationsempfänger von der jeweils anderen Partei kommuniziert, übergeben oder sonst zugänglich gemacht wurden bzw. werden, und zwar gleichgültig ob in schriftlicher, mündlicher, elektronisch gespeicherter oder sonstiger Form. Vertrauliche Informationen umfassen außerdem auch alle Informationen, die vom Informationsempfänger aufgrund der von der jeweils anderen Partei übergebenen Informationen erarbeitet werden.
Definition „Vertrauliche Informationen. “ 14 12.2 Verschwiegenheitsverpflichtung 14 12.3 Ausnahmen 15 13. Datensicherheit und Datenschutz 15 14. Änderungen, Aktualisierungen und Mitteilungen 15 15. Sonstige Bestimmungen 16 16. Anhänge 16 Anhang A – MOXIS Lizenzbedingungen 17 Anhang B1: Service Level Agreement (SLA) 20
Definition „Vertrauliche Informationen. Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung umfassen alle Kundendaten sowie Informationen, einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtliche sonstigen Daten, Dokumente, Berechnungen, Kopien und andere Materialien, die dem Informationsempfänger von der jeweils anderen Partei kommuniziert, übergeben oder sonst zugänglich gemacht wurden bzw. werden, und zwar gleichgültig ob in schriftlicher, mündlicher, elektronisch gespeicherter oder sonstiger Form. Vertrauliche Informationen umfassen außerdem auch alle Informationen, die vom Informationsempfänger aufgrund der von der jeweils anderen Partei übergebenen Informationen erarbeitet werden. Secure Technologies GmbH Deutschland Xx Xxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx EUROPE

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.