Common use of Dekompilierung Clause in Contracts

Dekompilierung. 12.1 Die Rückübersetzung des überlassenen Softwarecodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität mit einer Drittanbietersoftware erforderlichen Schnittstelleninformationen können bei NEVARIS angefordert werden. Handelt es sich nicht um eine Standardschnittstelle erfolgt die Bereitstellung der Schnittstelleninformation gegen Erstattung eines Kostenbeitrags. NEVARIS behält sich vor, sich die Notwendigkeit des Erhalts der Informationen vom Kunden nachvollziehbar belegen zu lassen.

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Dekompilierung. 12.1 Die Rückübersetzung des überlassenen Softwarecodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität mit einer Drittanbietersoftware erforderlichen Schnittstelleninformationen können bei NEVARIS 123erfasst angefordert werden. Handelt es sich nicht um eine Standardschnittstelle erfolgt die Bereitstellung der Schnittstelleninformation gegen Erstattung eines Kostenbeitrags. NEVARIS 123erfasst behält sich vor, sich die Notwendigkeit des Erhalts der Informationen vom Kunden nachvollziehbar belegen zu lassen.

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