Umfang des Nutzungsrechts. 0.0.Xxxxx gewährt dem Vertragspartner an überlassener Software nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen ein - abhängig von den Vereinbarungen der Parteien - unbefristetes (Kauf) bzw. befristetes (Miete), nicht ausschließliches und – vorbehaltlich Ziff. 1.5 – nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks. Ein Nutzungsrecht besteht nur, soweit die Software im betreffenden Schein aufgeführt und/oder zum laufenden Betrieb der den Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen bildenden Hardware erforderlich ist. Der Umfang des Nutzungsrechts für Software anderer Hersteller („Fremdsoftware“) bestimmt sich im Falle ihres Einbezugs vorrangig nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Nutzung überlassener Open-Source-Software unterliegt gleichfalls vorrangig den jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen. Die Überlassung von Updates und Upgrades erfolgt - soweit nichts Abweichendes vereinbart wird - entsprechend den für die ursprüngliche Programmversion geltenden Vereinbarungen. 1.2.Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden Hardware im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Die gleichzeitige Nutzung auf mehr als nur einer Hardware oder im Netzwerk (gleichzeitige Mehrfachnutzung) bedarf – soweit die Mehrfachnutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – der gesonderten Vereinbarung. Bei einem Wechsel der (Betriebs-)Hardware ist die Software auf der bisher verwendeten Hardware zu löschen. 1.3.Der Vertragspartner ist ohne Zustimmung von Canon nicht berechtigt, überlassene Software in irgendeiner Form umzuarbeiten, zu bearbeiten oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung (§ 69d Urheberrechtsgesetz – UrhG) notwendig ist. Eine Dekompilierung ist nur gemäß den Bestimmungen des § 69e UrhG zulässig.
Umfang des Nutzungsrechts. Die Lizenzierung der Bereiche oder Module von MOVEC sowie sonstiger auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen lizenzierter Programme erfolgt auf der Basis unterschiedlicher Lizenzmodelle mit den im Angebot oder Bestellformular ausgewiesenen Metriken.
Umfang des Nutzungsrechts. Die Nutzungsrechte der Auftraggeberin nach Ziffer 1.7.1. umfassen das Recht, die Arbeitsergebnisse und die vorhandenen Bestände zeitlich, inhaltlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen. Die Auftraggeberin ist ins- besondere zu folgenden Nutzungen berechtigt:
(a) die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung in beliebigen Druck- und Presseer- zeugnissen in beliebig vielen Auflagen und für Print-on-Demand-Dienste;
(b) die unkörperliche Wiedergabe durch Vortrag und dessen öffentliche Wiedergabe, auch im Rundfunk und Fernsehen;
(c) die Digitalisierung, elektronische Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, insbe- sondere durch Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger einschließlich Bildtonträgern und durch Verwendung maschinenlesbarer Datenträger (z. B. Disketten, CDs, DVDs, Speicherchips), einschließlich Speicherung, Aufnahme in Computerprogramme, Übertragung auf weitere Datenträger und auf Datenanlagen, Aufbe- reitung für und Erfassung in maschinenlesbaren Datenbanken; die Verbreitung und öffentliche Zugäng- lichmachung kann in körperlicher oder unkörperlicher Form erfolgen, auch im Wege der Online-Nutzung, insbesondere über Inter- oder Intranet, durch Wiedergabe auf Bildschirmen und durch Download;
(d) die Bearbeitung (einschließlich Kürzungen und Ergänzungen), Umgestaltung und Übersetzung bzw. Übertragung in andere Sprachen oder Darstellungsformen einschließlich des Rechts zur Vertonung, Be- bilderung oder Betextung, Untertitelung sowie zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglich- machung, Veröffentlichung bzw. öffentlichen Wiedergabe derartiger Fassungen, auch im Rundfunk und im Fernsehen durch die Auftraggeberin oder von der Auftraggeberin beauftragte Dritte;
(e) die Adaptierung für Film, Tonrundfunk- und Fernsehrundfunkzwecke, insbesondere durch entsprechende Bearbeitung zum Zwecke der Verfilmung und Wiederverfilmung, auch durch Video, DVD, Schmalfilm so- wie durch sonstige technische Verfahren, zur Sendung im Ton- und Fernseh- und Rundfunk in jeder Kommunikationsform sowie zu deren öffentlichen, auch wiederholten oder außerhalb der Veranstaltung erfolgenden Wiedergabe, auch durch Vortrag, Vorführung oder Aufführung, ferner zur Aufnahme, Über- spielung und Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger sowie durch audiovisuelle Medien, jeweils in unbe- arbeiteter oder bearbeiteter Form, zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung in beliebiger Fassung, Anzahl, Auflage oder Ausga...
Umfang des Nutzungsrechts. 1.1 Der Kunde erhält – soweit nicht von M+M ausdrücklich und schriftlich anderweitig zugesagt – nur ein einfa- ches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an von M+M überlassener oder erstellter Software.
1.2 Das Nutzungsrecht ist inhaltlich und örtlich auf den Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Soft- ware nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nut- zen.
1.3 Zudem ist bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. SaaS, ASP) das Nutzungsrecht zeitlich auf die Vertragslauf- zeit begrenzt und nicht auf Dritte übertragbar.
1.4 Alle Server auf denen die Software ganz oder teilweise betrieben wird, müssen sich in den Räumen des Kun- den befinden und in seinem unmittelbaren Besitz ste- hen. Ausnahmen hiervon (z. B. Outsourcing, Hosting in einem externen Rechenzentrum) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von M+M.
1.5 Erhält der Kunde von M+M aktualisierte Versionen der Software (z. B. im Rahmen der Softwarewartung oder der Gewährleistung), besteht das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht ausschließlich in Bezug auf die aktuali- sierte Version der Software. Das Nutzungsrecht in Be- zug auf die zuvor überlassene Kopie erlischt 3 Monate, nachdem die aktualisierte Software zur Nutzung auf Produktivsystemen implementiert wird.
1.6 Handelt es sich um Named User-Lizenzen, ist die Nut- zung zahlenmäßig auf die Anzahl der Named User be- schränkt und darf nur durch die namentlich in der OMN-Kundenlösung zu hinterlegenden Named User erfolgen. Hinterlegte Named User, die aus dem Unter- nehmen des Kunden ausscheiden oder bei denen sich der Aufgabenbereich derart ändert, so dass sie dauer- haft nicht mehr mit Online Media Net arbeiten, können durch andere Personen ersetzt werden.
1.7 Jede Überschreitung des lizenzierten Nutzungsum- fangs ist vom Kunden im Voraus schriftlich anzuzei- gen. M+M ist berechtigt, zumindest einmal jährlich den Umfang der Nutzung der überlassenen Vertragssoft- ware zu überprüfen, wobei der Kunde in angemesse- ner Weise bei der Überprüfung zu kooperieren hat. Die Kosten der Prüfung sind vom Kunden in angemesse- nen Umfang zu tragen, wenn die Prüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung aufzeigt. Bei einer mengen- mäßigen Überschreitung ist zudem ein Vertrag über ei- nen Lizenzzukauf abzuschließen. Weiterer Schadens- ersatz bleibt vorbehalten.
Umfang des Nutzungsrechts. Der Kunde darf die lizenzierte Ver- tragssoftware ausschließlich für die Zwecke seines internen Geschäfts- betriebs nutzen. Soll die Vertragssoftware über den vereinbarten Lizenz- umfang hinaus genutzt werden, bedarf es einer entsprechenden vertrag- lichen Einigung über die Erweiterung des Nutzungsrechts gegen geson- derte Vergütung.
Umfang des Nutzungsrechts. Der Nutzer darf die vom LANUV bereitgestellten Daten bzw. mittels Karten, Fachinformationssys- temen oder Diensten zur Verfügung gestellten In- formationen zur Erreichung des Nutzungszwecks für kommerzielle Zwecke: kopieren, ausdrucken, präsentieren verarbeiten, verändern und umarbeiten mit eigenen Daten und Daten Dritter zusam- menführen 000-DAT-FV-004 Nutzungsvertrag, Version 02 Seite 1 von 3 in eigene interne Geschäftsprozesse, Produk- te und Anwendungen integrieren und einbin- den in eigene für Dritte bestimme Geschäftspro- zesse, Anwendungen und Produkte ein- schließlich Anwendungen in öffentlichen Netzwerken einbinden und darstellen in eigene für Dritte bestimmte Geschäftspro- zesse, Anwendungen und Produkte in nicht- öffentlichen Netzwerken einbinden und dar- stellen.
Umfang des Nutzungsrechts. 1. PRIMAKLIMA gestattet dem Aktionspartner die Nutzung des folgenden Kommunikationsmaterials: - PRIMAKLIMA-Weihnachtslogo zur Abbildung auf der Website des Aktionspartners, in seinen Social-Media-Kanälen sowie in seinem Weihnachts- Kommunikationsmaterial, - PRIMAKLIMA-Weihnachtsbanner zur Einbindung auf der Website und in die E-Mail-Signatur des Aktionspartners, - Textbausteine, mit denen der Aktionspartner seine Weihnachtsaktion, den Klimaschutz durch Aufforstung sowie das unterstützte Spendenprojekt beschreiben kann, - PRIMAKLIMA-Projektfotos, versehen mit dem PRIMAKLIMA-Weihnachtslogo.
2. Das Kommunikationsmaterial darf durch den Aktionspartner ausschließlich im Rahmen von Hinweisen auf dessen Unterstützung von PRIMAKLIMA genutzt werden, z. B.: - im Rahmen seines Internetauftritts; - in sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn); - im Rahmen von Pressemitteilungen, in denen der Aktionspartner seine Unterstützung darstellt; - in Mitarbeiter:innen-Medien (z. B. Mitarbeiter:innenzeitung, Newsletter); - in Kund:innen-Medien (z. B. Kund:innenzeitschrift, Newsletter); - in seiner E-Mail-Signatur bei Geschäftskorrespondenz.
3. Das Kommunikationsmaterial, insbesondere das PRIMAKLIMA-Weihnachtslogo, darf durch den Aktionspartner nicht im Rahmen eigener Werbung eingesetzt werden. Insbesondere ist es dem Aktionspartner untersagt, das Kommunikationsmaterial, insbesondere das PRIMAKLIMA-Weihnachtslogo, im Rahmen der Vermarktung seiner Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Tätigkeiten zu verwenden.
4. Das Nutzungsrecht ist befristet. Es beginnt mit Zusendung der Zugangsdaten für den Download des Kommunikationsmaterials und endet am 31.05. des Folgejahres. Der Aktionspartner verpflichtet sich, nach Beendigung des Nutzungsrechts das Kommunikationsmaterial nicht weiter zu verwenden.
5. Das Nutzungsrecht ist räumlich auf das Gebiet Deutschland, Österreich und Schweiz beschränkt. Ein Recht zur Nutzung des Kommunikationsmaterials außerhalb dieses Gebiets besteht nicht.
6. Der Aktionspartner darf das Kommunikationsmaterial ausschließlich in der von PRIMAKLIMA zur Verfügung gestellten Form verwenden. Jegliche Veränderung oder Verfälschung des Kommunikationsmaterials ist dem Aktionspartner untersagt.
7. Das dem Aktionspartner eingeräumte Nutzungsrecht ist ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. PRIMAKLIMA kann jederzeit auch gleichgeartete oder ähnliche Nutzungsrechte an dem Kommunikationsmaterial anderen Unternehmen, auch Wettbewerbern des Aktions...
Umfang des Nutzungsrechts. 1.1. An überlassener Software gewährt JH PS dem Vertragspartner im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen das unbefristete (Kauf ) bzw. befristete (Miete), nicht ausschließliche und – vorbehaltlich Ziff. 5 – nicht übertragbare, einfache Nutzungsrecht. Der Umfang des Nutzungsrechts für Software anderer Hersteller („Fremdsoftware“) bestimmt sich im Falle ihres Einbezugs vorrangig nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
1.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden Hardware im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Die gleichzeitige Nutzung auf mehr als nur einer Hardware oder im Netzwerk (gleichzeitige Mehrfachnutzung) bedarf – soweit die Mehrfachnutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt – der gesonderten Vereinbarung. Bei einem Wechsel der (Betriebs-)Hardware ist die Software auf der bisher verwendeten Hardware zu löschen.
1.3. Der Vertragspartner ist ohne Zustimmung von JH PS nicht berechtigt, überlassene Software in irgendeiner Form umzuarbeiten, zu bearbeiten oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung (§ 69d Urheberrechtsgesetz – UrhG) notwendig ist. Eine Dekompilierung ist nur gemäß den Bestimmungen des § 69e UrhG zulässig.
1.4. Im Falle einer gemäß Ziff. 1.3 zulässigen Um- oder sonstigen Bearbeitung der Software durch den Vertragspartner ist dieser nicht berechtigt, die Ergebnisse an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus zu vervielfältigen.
1.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, sein Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte (Unterlizenzen) einzuräumen. Dies gilt auch für unter Verstoß gegen Ziff. 1.3 hergestellte Software-Derivate. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Vertragspartners, erworbene Software (Kauf ) unter endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung, Bindung des Erwerbers an die geltenden Nutzungsbedingungen und nach Löschung notwendiger Vervielfältigungsstücke im Sinne der Ziff. 1.3 weiterzuveräußern. Im Falle der Veräußerung sind JH PS unverzüglich Name und Anschrift des Erwerbers schriftlich bekannt zu geben.
1.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für (mit-)überlassene Benutzer- und Bedienungsdokumentationen entsprechend. JH PS ist berechtigt, eine Dokumentation in elektronischer Form und in Deutsch oder Englisch zu überlassen.
1.7. Im Falle einer Vertragsverletzung, insbesondere der vorstehenden Best...
Umfang des Nutzungsrechts. 5.1. Kalaflax räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß dem jeweils nach Ziffer 2 gewählten Vertragsgegenstands zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht.
5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen; insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt Dritten zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder in sonstiger Weise Rechte an dieser einzuräumen, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das Vorstehende gilt in dem Fall nicht, in dem ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen Kalaflax und dem Kunden getroffen wurde.
Umfang des Nutzungsrechts. Die einfache Lizenz des Kunden im Sinn von Ziffer II-1 umfasst:
a Bei Installation auf der Kundeninfrastruktur: das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen und Wiedergeben der Anwendung zum Zweck der Ausführung der Anwendungsinstruktion für die Verarbeitung von Daten des Kunden, die dafür erforderliche vorübergehende Herstellung von Kopien sowie die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Anwendung; oder
b Bei Zugriff über ein öffentliches oder verschlüsseltes Netzwerk: die anwendungsspezifische Nutzung für eine bestimmte, ggf. variierende Benutzerzahl unter Beachtung allfälliger Lizenzbestimmungen Dritter.