Nutzungsberechtigung. 3.1 Das SFT kann von Vollzeitschülern bis zum vollendeten 23. Lebensjahr (bis einen Tag vor dem 23. Geburtstag) genutzt werden.
3.1.1 Zum Berechtigtenkreis gehören im Einzelnen:
a) Xxxxxxx folgender allgemein bildender Schulen: Grundschulen, Hauptschulen, Sekundarschulen, Freie Waldorfschulen, Sonderschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen.
b) Xxxxxxx folgender berufsbildender Schulen: Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr.
c) Weiterhin berechtigt sind Personen, die private oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter die vorgenannten Schulen fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) förderungswürdig ist.
d) Ausländische Xxxxxxx können ihre Benutzungsberechtigung durch eine gültige Schulbescheinigung der Heimatschule oder der Schule, an der sie an einem Austauschprogramm teilnehmen – ansonsten durch eine entsprechende Bescheinigung eines hiesigen Schulamtes – nachweisen, aus der der Schülerstatus gemäß den vorgenannten Regelungen hervorgeht und die den zeitlichen Gültigkeitsrahmen des SFT abdeckt.
e) Kinder ab dem 6. Geburtstag, die nach den Sommerferien 2015 die 1. Klasse besuchen.
3.1.2 Nicht berechtigt sind: Auszubildende, Studenten, Xxxxxxx an Abendgymnasien, Bundeswehrfachschulen, Kollegs und Fachschulen, Teilnehmer des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres oder vergleichbaren sozialen Diensten sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst.
3.1.3 Die Berechtigung ist ab dem 15. Geburtstag durch Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Kopie des letzten Zeugnisses bei Nutzung des Tickets zu belegen. Berechtigungskarten bzw. Kundenkarten der Verkehrsunternehmen sowie die DB-Bescheinigung für den Erwerb von Schülerzeitkarten, die auch für Auszubildende und Studenten gelten, gelten nicht als geeigneter Nachweis und werden nicht anerkannt.
3.1.4 Schülerausweise oder Schulbescheinigungen für das Schuljahr 2014/2015, deren Gültigkeit unmittelbar vor den Ferien endet, werden bis einschließlich 26. August 2015 anerkannt.
3.2 Das SFT ist nicht übertragbar und ist nur gültig, wenn der Inhaber vor der ersten Fahrt das Ticket in den dafür vorgesehenen Feldern unauslöschlich mit seinem Vor- und Nachnamen (deutlich lesbar) sowie mit seiner U...
Nutzungsberechtigung. 8.1. Die Allianz ist Inhaberin oder Lizenznehmerin des gesamten geistigen Eigentums an der App, einschließlich etwaiger Inhalte, die die Allianz im Zusammenhang mit der App bereitstellt („Allianz-Inhalte“), der der App zugrunde liegenden Software, der angebundenen Systeme, Texte, Grafiken, Icons sowie des ggf. verwendeten Audio- und Videomaterials.
8.2. Es ist Ihnen nur gestattet, die App einschließlich der Allianz-Inhalte im Rahmen und gemäß den Vorgaben dieser Bedingungen sowie – im Hinblick auf die Nutzung der App – entsprechend ihrer Funktionalitäten auf Ihrem Mobilgerät zu installieren und zu nutzen. Insoweit räumt Ihnen die Allianz ein auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränktes, einfaches und nicht- übertragbares Nutzungsrecht an der App ein. Dieses Recht gilt für alle von Allianz bereit ge- stellten Upgrades, welche die ursprüngliche App ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, ein solches Upgrade wird von einer separaten Lizenz begleitet; in diesem Fall gelten die Bedingungen dieser Lizenz.
8.3. Vorbehaltlich einer Erlaubnis durch unabdingbare gesetzliche Bestimmungen oder diese Bedingungen ist es Ihnen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Allianz insbesondere nicht gestattet, (a) den Quellcode der App oder Teile dieser zu bearbeiten, umzugestalten, zu adaptieren, zu übersetzen, zu vervielfältigen, anzugleichen, zu veröffentlichen, zu dekompilieren, zu zerlegen oder zurück zu entwickeln (sog. Reverse Engineering) oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke hiervon zu erstellen, (b) Allianz-Inhalte über den bestimmungsgemäßen Gebrauch in der App hinaus, d.h. soweit dies insbesondere auf der App nicht durch entsprechende Funktionalität (z. B. Download-Button) ermöglicht wird, zu speichern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben (z. B. durch das Anbieten auf Tauschbörsen, in Internet-/ Videoportalen oder Peer-to-Peer-Netzwerken) oder solche Handlungen zu unterstützen, (c) technische Beschränkungen zu umgehen, (d) Allianz- Inhalte systematisch zu Zwecken der Wiederverwendung zu extrahieren (z. B. durch Data Mining, Robots oder ähnliche Datensammel-/ Extraktionsprogramme), (e) Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke auf der App zu entfernen, zu ändern oder unkenntlich zu machen, oder (f) die App in einer Weise zu nutzen, die mit dem Geschäfts- modell der App im Wettbewerb steht. Die Bestimmungen der §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
Nutzungsberechtigung. Sämtliche Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich unter diesem Abschnitt A eingeräumt werden, bleiben The- obald Software vorbehalten. Für den Kunden bestehen insbesondere folgende Nutzungsbeschränkungen:
Nutzungsberechtigung. Die FunktioCheck Pro® App ist ausschließlich für die Nutzung durch Zahnmediziner zugelassen. Sie sichern außerdem zu, dass alle Angaben, die Sie im Rahmen der Registrierung an uns übermitteln, wahr, richtig und vollständig sind und Sie verpflichten sich, dies zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Nutzungsberechtigung. Die Funktionen des Online-Banking Employee dürfen von den von der Ge- sellschaft benannten Personen genutzt werden. Für diese Personen gelten dann alle Rechte und Pflichten aus dem Depot-/Kontovertrag und den An- lagen. F 4074.05 – 08/2022 • Des Weiteren dürfen auch Personen, die im Auftrag der Gesellschaft handeln und der ebase für die Nutzung des Online-Banking Collect benannt worden sind, die Funktionen des Online-Banking Employee nutzen. Für diese Per- sonen gelten dann alle Rechte und Pflichten aus dem Depot-/Kontovertrag und den Anlagen.
Nutzungsberechtigung. Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schülerinnen sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unter- schrift, dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Xxxxxxx Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Xxxxxxx nur unter Aufsicht möglich.
Nutzungsberechtigung. 1.1. Zur Nutzung des unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx abrufbaren Kundenportals berechtigt sind ausschließlich Versicherungsnehmer der WERTGARANTIE, die für die Nutzung des Kundenportals freigeschaltet wurden.
1.2. Die Nutzung des Kundenportals und die Schadensabwicklung hierüber setzt die Eröffnung eines Benutzerkontos, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung und die Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer voraus. Diese Nutzungsbedingungen können heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden. Die Nutzungsvereinbarung kommt auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen durch die Registrierung des Kunden und die entsprechende Freischaltung für das Kundenportal durch WERTGARANTIE zustande.
1.3. Die Freischaltung des Nutzers liegt im Ermessen der WERTGARANTIE. Ein Anspruch auf Abschluss einer Nutzungsvereinbarung oder auf Nutzung des Kundenportals besteht nicht.
Nutzungsberechtigung. 1.1. Natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen sind vorbehaltlich entsprechender Kapazität und Verfügbarkeit grundsätzlich berechtigt, in den vorgenannten Veranstaltungsräumen der Stadt Bergheim Veranstaltungen aller Art im Rahmen des geltenden Rechts und der jeweiligen Widmung durchzuführen.
1.2. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind verfassungswidrige Parteien gemäß Art. 21 Abs. 2 S.1 des Grundgesetzes.
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Nutzungsberechtigung. 5.1. Mit Bezahlung der Dienstleistungen von RTP wird dem Kunden die nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsberechtigung an den von RTP entwickelten Produkte (Design- und Grafikelemente, Publishing-Konzepte, Texte, Webapplikationen, Software etc., "Produkt") erteilt.
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5.5. Ist RTP Erstellerin einer Webseite des Kunden, so hat sie das Recht, ihre diesbezügliche Urheberschaft mit einem verlinkten Verweis, welcher zur Homepage von RTP führt, auf der Webseite des Kunden anzumerken.
5.6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung oder Benutzung von weiterentwickelten Versionen der von RTP entwickelten oder von Dritten durch RTP beigezogenen Produkte.
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