Delegationen Musterklauseln

Delegationen. Der Chief Executive Officer der Verwaltungsgesellschafthat sämtliche Vollmachten, mit der Befugnis, sich selbst zu ersetzen, um die Transaktion zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, und insbesondere: - zur Genehmigung der Bewertung der Vermögenswerte und des endgültigen Umtauschverhältnisses, - zur Übertragung aller in den Vermögenswerten des aufgenommenen FCP enthaltenen Wertpapiere an die aufnehmende SICAV, zu diesem Zweck zur Unterzeichnung aller relevanten Urkunden und Dokumente, Erstellung aller bestätigenden, ergänzenden oder berichtigenden Urkunden, die gegebenenfalls erforderlich sind, zur Vornahme aller relevanten Handlungen und Formalitäten, um die Übertragung der Vermögenswerte des aufgenommenen FCP an die aufnehmende SICAV zu ermöglichen. - zur Erfüllung aller Formalitäten, Abgabe aller Erklärungen, insbesondere bei den Finanzbehörden, sowie aller Zustellungen und Bekanntmachungen an beliebige Personen. - zur Einleitung oder Verfolgung jeglicher Verfahren im Fall von Schwierigkeiten.
Delegationen. Wie oben beschrieben, werden Token auf VT-Systemen immer einer Adresse, dem sog. „Öffentlichen Schlüssel“ zugeordnet. Mittels des „Privaten Schlüssel“ kann über alle Token, die einem „Öffentlichen Schlüssel“ zugeordnet sind, ver- fügt werden. Das bedeutet auch, dass der Verlust des Privaten Schlüssels grosse Konsequenzen hat, indem entweder die Token für niemand mehr verfügbar sind („herrenloses Vermögen“) oder ein Dieb die Token entwenden kann, indem er ihn z.B. an einen anderen „Öffentlichen Schlüssel“ überträgt. Dabei ist zu beden- ken, dass Private Schlüssel bei tatsächlichem Verlust nach derzeitigem Stand der Technik nicht wiederhergestellt werden können und auch nicht sollen, da sonst die Sicherheit des VT-Systems nicht mehr gewährleistet wäre. So sind tokenisier- te Rechte an Vermögenswerten für die Erben verloren, wenn der Erblasser keine Sicherungskopien seiner Privaten Schlüssel hinterlegt hat oder die Privaten Schlüssel nach seinem Ableben nicht anders zugänglich gemacht hat. Es gibt heu- te einige professionelle Dienstleister, die verschiedene Arten von Verwahrung anbieten, um bei einem bestimmten Anwendungszweck möglichst grosse Sicher- heit zu gewährleisten. Die Aufbewahrung der Privaten Schlüssel in einem Mobi- len Wallet entspricht dabei eher einem „Portemonnaie“ mit denselben Konse- quenzen beim Diebstahl. Bei der Delegation der Verwahrung an VT-Dienstleister gibt es grundsätzlich zwei Modelle: Beim ersten wird der Private Schlüssel, beim zweiten der Token einem Dienstleister zur sicheren Aufbewahrung anvertraut. Der VT-Verwahrer bewahrt im Namen von Kunden Private Schlüssel auf, um eine höhere Sicherheit zu gewährleisten oder im Rahmen von Dienstleistungen eine leichtere Verfügung sicherzustellen. Technisch gesehen wird der VT-Verwahrer in den meisten Fällen den Privaten Schlüssel direkt für den Kunden erzeugen, da er sonst nicht ausschliessen kann, dass mehrere Kopien von demselben Privaten Schlüssel kursieren. Typische Anwendungsbeispiele sind

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.