Diverse Bestimmungen. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Änderungen der AGB oder anderer Standard-Vertragsdokumente sind ohne Zustimmung des Kunden möglich. 1361 Solutions GmbH teilt dem Kunden die Änderung der AGB oder anderer Standard- Vertragsdokumente rechtzeitig im Voraus mit. Im Falle einer wesentlichen Schlechterstellung des Kunden hat dieser das Recht, auf den Zeitpunkt der Änderung der AGB resp. der Standart-Vertragsdokumente vom einzelnen Vertrag, der einzelnen Bestellung zu kündigen. Ohne Kündigung durch den Kunden gelten die Änderungen als stillschweigend akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird. Im Falle einer Migration zu oder weg von 1361 Solutions GmbH gilt die jeweils gültige Preisliste für die entsprechenden Aufwendungen.
Diverse Bestimmungen. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam, unvollständig, ungültig sein oder ungültig werden, so wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht beeinträchtigt. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine zulässige, wirksame Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und dem damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Erfordernis der Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB ist auch dann erfüllt, wenn eine Erklärung in einer E-Mail enthalten ist.
Diverse Bestimmungen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Standesänderungen (z.B. Heirat, Trennung, Scheidung, Tod des Ehepartners) sowie die Aufnahme oder Auflösung des gemeinsamen Haushaltes der Ehepartner mit Namens- und Adressangabe des zu- bzw. wegziehenden Ehepartners innert 14 Tagen schriftlich zu melden. Der Mieter bevollmächtigt den Vermieter, bei den zuständigen Ämtern Auskunft über den Zivilstand des Mieters einzuholen. Die zuständigen Ämter werden hiermit ausdrücklich zur Auskunft ermächtigt. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie auch die Aufhebung dieses Mietvertrages bedürfen als Gültigkeitserfordernis der Schriftform.
Diverse Bestimmungen. 18.1 Es gilt das anzuwendende Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen auf fremde Rechtsordnungen und des UN-Kaufrechts.
18.2 Gerichtsstand ist Wien. Handelt es sich beim Beklagten um einen Konsumenten, dessen allgemeiner Gerichtsstand.
18.3 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen von Benutzer*innen an die Genossenschaft übermittelt werden, müssen in Schriftform an die Adresse der Genossenschaft oder per E-Mail an xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx erfolgen.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Diverse Bestimmungen. 9.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten stellt die Swiss- film Association auf Verlangen und Kosten der Parteien einen Experten oder Mediator zur Verfügung.
9.2. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung eines Konkurs-, Nachlass- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen einer Partei berechtigt die andere Partei zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag.
9.3. Dieser Vertrag sowie sämtliche gestützt darauf abge- schlossenen einzelnen Geschäfte unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss der internationalen Kollisionsnor- men und völkerrechtlicher Verträge (namentlich des Wie- ner Kaufrechts).
9.4. Für die Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den gestützt darauf abgeschlossenen einzelnen Geschäften sind aus- schliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des Produzenten zuständig.
9.5. Erfüllungsort ist am Sitz des Produzenten.
9.6. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und indivi- duellen, das entsprechende Werk betreffenden Vereinba- rungen zwischen den Parteien, gehen die individuellen Vereinbarungen den AGB vor. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und anderen AGB oder sonstigen allgemeinen Vertrags- oder Lieferbedin- gungen etc. gehen die vorliegenden AGB den anderen Bestim- mungen vor. Dies gilt auch dann, wenn solche anderen Be- stimmungen ihrerseits eine Prioritätsklausel enthalten sollten. Die einzige Ausnahme hiervon sind abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mitgliedes der Swissfilm Associa- tion, welche diesen AGB vorgehen.
Diverse Bestimmungen. 20.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen Hamilton Medical und dem Vertragspartner zur Ausführung der Warenverkäufe geschlossen werden, bedürfen der Schriftform (Gültigkeitserfordernis).
20.2 Der Vertragspartner darf seine Forderungen gegenüber Hamilton Medical nicht an Dritte abtreten.
20.3 Hamilton Medical darf zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte beiziehen.
20.4 Bei Differenzen verschiedener Sprachversionen dieser AVB ist die deutsche Version massgebend.
20.5 Mitteilungen sind an Hamilton Medical AG, Xxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx, zu richten.
20.6 Alle Rechtsverhältnisse zwischen Hamilton Medical und dem Vertragspartner unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Diverse Bestimmungen. Folgende Beilagen sind integrale Bestandteile dieses Vertrages:
Diverse Bestimmungen. 18.1 Die Ungültigkeit einer Bestimmung des Mietvertrags und dieser allgemeinen Bedingungen berührt nicht die verbleibenden Bestimmungen des Vertrags. Über einen mit einer sich auf den Mietvertrag erstreckenden Wirkung erfolgenden konkreten Ersatz der ungültigen Bestimmung entscheiden die Parteien gemeinsam.
18.2 Bei einer Abweichung zwischen dem Einzelmietvertrag zwischen den Parteien und den Allgemeinen Vertragsbedingungen sind die Bestimmungen des Einzelmietvertrags maßgebend.
18.3 Der Mieter darf Dritten Rechte oder Forderungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters übertragen. Der Vermieter kann dies ohne vorherige Zustimmung des Mieters tun.
18.4 Wo der vorliegende Vertrag über ein Mietobjekt verfügt, dort sind darunter alle aufgrund des Vertrags gemieteten Vermögensgegenstände zu verstehen.
18.5 Alle auf den vorliegenden Vertrag bezogenen oder damit verbundenen Erklärungen und Mitteilungen sind der anderen Partei schriftlich zu übermitteln. Die Parteien sehen im vorliegenden Vertrag die per E-Mail und per Fax abgegebenen Erklärungen, mit Ausnahme der Kündigung und einer Vertragsänderung als schriftliche Erklärung an. Die Vereinbarung zwischen den Parteien kann nur mit einer von beiden Parteien unterschriebenen, schriftlich festgehaltenen Vereinbarung geändert werden.
18.6 Wenn nicht bewiesen werden kann, dass die schriftliche Mitteilung oder Erklärung früher bei der anderen Partei eingetroffen ist, muss diese spätestens zu folgenden Zeitpunkten als übernommen und wirksam geworden angesehen werden:
18.8.1 bei einer E-Mail bzw. einer Faxnachricht: am Werktag nach der erfolgreichen Versendung der Nachricht, selbst dann, wenn die Nachricht aus einem im Interessenbereich der anderen Partei aufgetretenen technischen Fehler oder Mangel nicht bei ihm eingetreten ist;
18.8.2 bei einem Einschreiben bzw. einer Postsendung mit Rückempfangsschein: am 10. Werktag nach der Absendung, selbst dann, wenn die Sendung aus irgendeinem Grund – einschließlich der Angabe „wurde nicht gesucht”, „Übernahme verweigert”, „verzogen”, „Anschrift unbekannt” – zur anderen Partei zurückgekommen ist.
18.7 Der Mieter erteilt seine Zustimmung dazu, dass der Vermieter in seinen Marketingmaterialien den Namen des Vermieters erwähnen darf.
18.8 Der Mieter erteilt seine Zustimmung dazu, dass der Vermieter die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Daten speichert und im Interesse der Erfüllung des Vertrags verwaltet und verwendet.
18.9 In den im ...
Diverse Bestimmungen. 19.1 Der Kunde darf seine Forderungen gegenüber P.S. Messebau Design nicht an Dritte abtreten.
19.2 P.S. Messebau Design darf zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte beiziehen.
19.3 P.S. Messebau Design kann diese AGB jederzeit ändern. Die neuen AGB gelten ab dem darin angegebenen Datum für alle P.S. Messebau Design Leistungen sowie alle Verträge zwischen P.S. Messebau Design und dem Kunden.
19.4 Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftli- chen Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Xxxxx.
19.5 Mitteilungen sind an P.S. Messebau Design, X.Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxxxx, zu richten.
19.6 Alle Rechtsverhältnisse zwischen P.S. Messebau Design und dem Kunden unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und von Staatsverträgen.
19.7 Für die gerichtliche Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Kunden und P.S. Messebau Design sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von P.S. Messebau Design zuständig. P.S. Messebau Design steht es jedoch frei, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
Diverse Bestimmungen. 10.1. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung eines Konkurs-, Nachlass- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen einer Partei berechtigt die Gegenpartei zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag.
10.2. Diese Vereinbarung sowie sämtliche gestützt darauf abgeschlossenen einzelnen Geschäfte unterstehen Schweizer Recht.
10.3. Für die Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den gestützt darauf abgeschlossenen einzelnen Geschäften sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Produzentin zuständig.
10.4. Erfüllungsort ist am Sitz der Produzentin.
10.5. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und individuellen, das entsprechende Werk betreffenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die individuellen Vereinbarungen den AGB vor.
10.6. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und anderen AGB oder sonstigen allgemeinen Vertrags- oder Lieferbedingungen etc. gehen die vorliegenden AGB den anderen Bestimmungen vor. Dies gilt auch dann, wenn solche