Einlagen Musterklauseln

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäf­ ten aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetz­ lichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzah­ len sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagen­ sicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. beste­ henden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (Einlagensi­ cherungsfonds).
Einlagen. 08.03.06.0xxx Stoßabsorber/Fersenkissen der Festbetrag gilt pro Paar - 1 x 11/16P02 00
Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäf­ ten aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetz­ lichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzah­ len sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagen­ sicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. beste­ henden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (Einlagensi­ cherungsfonds). Der Einlagensicherungsfonds erbringt Entschädigungsleistun­ gen nur, wenn und soweit die Einlagen die Sicherungsgrenze einer etwaigen Heimatland­Einlagensicherung übersteigen. Der Umfang der etwaigen Heimatland­Einlagensicherung kann im Internet auf der Webseite der jeweils zuständigen Sicherungsein­ richtung abgefragt werden, deren Adresse auf Verlangen von der Bank mitgeteilt wird.
Einlagen. 1. Die Gesellschafter bringen die gemäß der beigefügten Liste bezeichneten Wirtschaftsgüter in die Gesellschaft ein. 2. Die Gesellschafter haben sofort fällige Bareinlagen von jeweils EUR 2.500,00 zu leisten.
Einlagen a) Die Komplementärin übernimmt keine Gezeichnete Einlage und ist am Kapital der Ge- sellschaft nicht beteiligt. b) Die Gründungskommanditistin übernimmt eine Gezeichnete Einlage in Höhe von EUR 1.000. c) Die Investoren übernehmen Gezeichnete Einlagen in Höhe des Betrags gemäß ihrem Zeichnungsschein (Anlage 1). Die Mindesteinlage soll EUR 1 Million nicht unterschreiten. Zeichnungen über kleinere Beträge kann die Komplementärin nach ihrem Ermessen annehmen, wenn dabei ein Betrag von EUR 200.000 nicht unterschritten wird. d) Die Gezeichnete Hafteinlage der Gründungskommanditistin beträgt EUR 10. Die Ge- zeichnete Xxxxxxxxxxx eines jeden Investor entspricht 1 % seiner Gezeichneten Einlage, kaufmännisch gerundet auf einen vollen Euro-Betrag. e) Die Gezeichnete Pflichteinlage eines jeden Investors entspricht 99 % seiner Gezeich- neten Einlage. Die Gezeichnete Pflichteinlage muss nur einmal geleistet werden. Aus- schüttungen gelten nicht als Rückzahlungen der Gezeichneten Pflichteinlage, sie begründen in keinem Fall einen Anspruch der Gesellschaft auf Wiedereinlage, auch soweit den Ausschüttungen keine Gewinne gegenüberstehen. Es besteht keine Pflicht zur Leistung eines Nachschusses. Ein Betrag in Höhe von 1 % der Gezeichneten Einlage eines Investors bildet dessen Kapitalanteil im Sinne von § 264c Abs. 2 Nr. I HGB. Die restlichen 99 % der Gezeichneten Einlage eines Investors re- präsentieren dessen Anteil an den Kapitalrücklagen der Gesellschaft im Sinne von § 264c Abs. 2 Nr. II HGB.
Einlagen. EURO-Einlagen ##% p.a.
Einlagen. Jeder Gesellschafter verpflichtet sich zu einer Bareinlage in Höhe von Euro4. Die Einlagen sind zum fällig. Die Gesellschafter verpflichten sich, der Gesellschaft ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen; Nebentätigkeiten sind nur nach vorheriger Zustimmung des anderen Gesellschafters zulässig.5
Einlagen. 1. Ansatz dem Grunde nach Handelt es sich um eine Einlage, § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG? Ansatzvoraussetzungen: • Wirtschaftsgüter des Privatvermögens • Einlagefähigkeit • Wertzufuhr aus betriebsfremdem Bereich • Einlagehandlung
Einlagen. Jede Einlage von Finanzinstrumenten auf dem Wertpapierdepot wird bei deren Eingang an den Schaltern der Postfilialen durch eine Depoteinlagebescheinigung festgestellt. Diese Bescheinigung für eine Einlage eines Finanzinstruments kann bpost Bank gegenüber eingewendet werden, sofern sie mindestens eine Unterschrift eines ermächtigten Mitarbeiters trägt. Die auf dem Wertpapierdepot hinterlegten Finanzinstrumente sind zwangsläufig elektronischer Natur.
Einlagen. Pflichteinlagen oder sonstige Beiträge sind von den Gesellschaftern nicht geschuldet.