Common use of Der OGAW Clause in Contracts

Der OGAW. Der Blockchain Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 14. Dezember 2017 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain Fund Heureka Outperformance Fonds (im Folgenden: OGAW) wurde am 1421. Dezember 2017 2007 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain High Yield CoCo Bund Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 1410. Dezember 2017 Oktober 2014 als Organismus Orga- nismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Fürs- tentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame gemein- same Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investierenin- vestieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen Netto- vermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnetbe- zeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag Treuhandver- trag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain SafePort Silver Mining Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 1412. Dezember 2017 Juli 2006 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain naturAlly Protect Restore Fund (ehemals THESAURO FUND; im Folgenden: OGAW) wurde am 1421. Dezember 2017 Dezem- ber 2007 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Fürs- tentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage Vermö- gensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefondseine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann. Der OGAW kann Die verschiedenen Teilfonds sind vermögens- und haftungsrechtlich getrennt. Die Teilfonds können gemäss seiner ihrer Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW eines jeden Teilfonds wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW dieser Teilfonds bzw. der Anteilsklassen Anteilsklas- sen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt eines oder mehrerer Teilfonds anerkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag anTreu- handvertrag, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain Fund VOLKSBANK FUNDS (im Folgenden: OGAW) wurde am 1410. Dezember 2017 Xxxx 2011 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefondseine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann. Der OGAW kann Die verschiedenen Teilfonds sind vermögens- und haftungsrechtlich getrennt. Die Teilfonds können gemäss seiner ihrer Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW eines jeden Teilfonds wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW dieser Teilfonds bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt eines oder mehrerer Teilfonds anerkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag anTreuhandvertrag, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain Fund Fonds ("im Folgenden: OGAW) wurde am 142. Dezember 2017 April 2013 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren Wertpa- pieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft Treuhänder- schaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefondseine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann. Der OGAW kann Die verschiedenen Teilfonds sind ver- mögens- und haftungsrechtlich getrennt. Die Teilfonds können gemäss seiner ihrer Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW Anlagepo- litik eines jeden Teilfonds wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW Nettofondsvermögen eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW dieser Teilfonds bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als "Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen eines oder mehrerer Teilfonds (die "Anteile“) des OGAW erkennt anerkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag anTreuhandver- trag, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt

Der OGAW. Der Blockchain Fund Fonds ("im Folgenden: OGAW) wurde am 14. Dezember 2017 19.12.2001 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen An- lagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefondseine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann. Der OGAW kann Die verschiedenen Teilfonds sind vermögens- und haftungsrechtlich getrennt. Die Teilfonds können gemäss seiner ihrer Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investiereninvestie- ren. Die Anlagepolitik des OGAW eines jeden Teilfonds wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW Netto- fondsvermögen eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW dieser Teilfonds bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrücktausge- drückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als "Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen eines oder mehrerer Teilfonds (die "Anteile“) des OGAW erkennt anerkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag anTreuhandvertrag, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsge- sellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses die- ses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain Quant Selection Fund (im Folgenden: Folgenden „OGAW) wurde am 1415. Dezember 2017 2006 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegründet. Der Treuhandvertrag und der Anhang A „OGAW im Überblick“ wurden zuletzt mit Genehmigung der FMA vom 8. Juli 2021 geändert. Die Änderungen wurden am 26. Juli 2021 im Publikationsorgan des Fonds veröffentlicht und sind mit Wirkung per 26. Juli 2021 in Kraft getreten. Erstmalig wurde der OGAW am 16. Dezember 2005 ins liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Der OGAW ist ein rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW und untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im Folgenden „UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu 49 Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefondseine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann. Die verschiedenen Teilfonds sind vermögensrechtlich und haftungsrechtlich getrennt. Wird in diesem Treuhandvertrag in Bestimmungen vom OGAW gesprochen, so ist damit die gesamte Struktur gemeint, d.h. alle Teilfonds gemeinsam. Wird hingegen in diesem Treuhandvertrag in Bestimmungen von Teilfonds gesprochen, beziehen sich diese Bestimmungen immer auf einen einzigen Teilfonds. Die Verwaltung des OGAW besteht vor allem darin, die beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und/oder in anderen liquiden Finanzanlagen gemäss Art. 51 UCITSG zu investieren. Der OGAW kann oder jeder seiner Teilfonds bildet zugunsten seiner Anleger ein Sondervermögen. Das Sondervermögen gehört im Fall der Auflösung und des Konkurses der Verwaltungsgesellschaft nicht in die Konkursmasse der Verwaltungsgesellschaft. Die Teilfonds können gemäss seiner ihrer Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW eines jeden Teilfonds wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW dieser Teilfonds bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt eines oder mehrerer Teilfonds anerkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag anTreuhandvertrag, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain Phoenix Strategy Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 14. Dezember 2017 31.01.2019 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer eine durch einen inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit Vertrag begründete Rechtsbeziehung mehrerer Anleger zu einer unbestimmten Zahl von Anlegern Verwaltungsgesellschaft zu Zwecken der Vermögensanlage Vermögensanlage, Verwaltung und Verwaltung Verwahrung für Rechnung der Anleger. Der OGAW ist eine rechtlich separate Vermögensmasse, wobei an der die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haftensind. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag Fondsvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag Fondsvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt festsetzt, sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: www.scarabaeus.li

Der OGAW. Der Blockchain FM Multi Asset Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 149. Dezember 2017 Mai 2008 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain SafePort Gold & Mining Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 1416. Dezember 2017 Februar 2005 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain CoCo Alpha Bond Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 143. Dezember 2017 Juli 2014 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag

Der OGAW. Der Blockchain ICG Umbrella Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 14am 24. Dezember Oktober 2017 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame gemein- same Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern An- legern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefondseine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann. Die verschie- denen Teilfonds sind vermögens- und haftungsrechtlich getrennt. Der OGAW jeweilige Teilfonds kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte Vermögens- werte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW eines jeden Teilfonds wird im Rahmen der Anlageziele festgelegtfest- gelegt. Das Nettovermögen des OGAW eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte Nettoin- ventarwerte der Anteile des OGAW dieser Teilfonds bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung Refe- renzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnetbe- zeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt eines oder mehrerer Teilfonds anerkennt jeder Anleger Anle- ger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten durchge- führten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: independent-capital.com

Der OGAW. Der Blockchain Plenum CAT Bond Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 1415. Dezember 2017 Juli 2010 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt

Der OGAW. Der Blockchain Global Trend Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 1403. Dezember 2017 Oktober 2013 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.

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Samples: Treuhandvertrag