Derivate allgemein Musterklauseln

Derivate allgemein. Jeder Teilfonds kann Swaps und andere Derivate wie z. B. Kreditderivate abschließen. Solche Swaps, Optionen und anderen Derivate unterliegen verschiedenen Arten von Risiken, unter anderem dem Marktrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Risiko der Nichterfüllung durch die Gegenpartei, einschließlich der Risiken in Verbindung mit der finanziellen Solidität und Bonität der Gegenpartei (siehe vorstehenden Abschnitt „Kontrahentenrisiko“), dem Rechtsrisiko und dem Betriebsrisiko. Diese Derivate können zu ungewöhnlich oder unerwartet hohen Verlusten führen. Ferner kann ein Teilfonds in der Zukunft Möglichkeiten bezüglich bestimmter anderer Derivate ausnutzen, deren Verwendung derzeit nicht beabsichtigt ist oder die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Ein Teilfonds kann solche anderen Derivate erst dann verwenden, wenn die Bedingungen für ihre Verwendung in das Risikomanagementverfahren der Gesellschaft aufgenommen wurden und der Zentralbank vorgelegt und von ihr genehmigt wurden. In der Zukunft können besondere Risiken anwendbar sein, die derzeit nicht absehbar sind. Die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Derivate, an denen sich die Teilfonds beteiligen können, entwickeln sich ständig und Änderungen in der Regulierung oder Besteuerung der betreffenden Wertpapiere könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Teilfonds haben. Ein Teilfonds kann Derivate auch einsetzen, um in bestimmten Positionen short zu gehen. Wenn der Wert dieser Positionen steigt, schlägt sich dies negativ auf den Wert des Teilfonds nieder. In extremen Marktlagen kann der Teilfonds einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt sein. Solche extremen Marktlagen können dazu führen, dass ein Anteilinhaber unter bestimmten Umständen nur sehr geringe oder gar keine Erträge erzielt und im Extremfall auch das investierte Kapital verlieren kann. Es besteht keine Gewähr, dass die Ziele dieser Strategie erreicht werden, oder dass insbesondere der Wert der Long-Positionen nicht zurückgeht und der Wert der Short-Positionen nicht steigt, wodurch dem Fonds in beiden Komponenten der Transaktion Verluste entstünden. Viele Rechtsordnungen haben in letzter Zeit Beschränkungen und Anforderungen für das Berichtswesen für Leerkäufe erlassen. Insbesondere im Xxxxxx 2008 setzte die SEC Leerverkäufe auf Aktien von mehr als 950 öffentlich gehandelten Gesellschaften aus, und als Reaktion auf eine hohe Volatilität auf den Finanzmärkten erließen verschiedene Rechtsordnungen im Xxxxxx 2011 B...