Derivateinsatz der Teilvermögen. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz von derivativen Produkten darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner Abweichung von den Anlagezielen oder zu ei- ner Veränderung des Anlagecharakters der Teilver- mögen führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlageposi- tionen eingesetzt. Es dürfen in vernachlässigbarem Masse sowohl De- rivat-Grundformen wie auch exotische Derivate eingesetzt werden, wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik des Teilvermögens als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over- the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterlie- gen neben dem Markt- auch dem Gegenparteiri- siko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Re- turn Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risi- kokäufer übertragen werden. Die Risikokäufer wer- den dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlich- keit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen kön- nen sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risi- kokäufer auftreten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Teilvermögen ausüben bzw. einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Ge- samtengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis zu 100% seines Nettovermögens und mithin das Gesamtengagement bis zu 200% seines Nettover- mögens betragen.
Derivateinsatz der Teilvermögen. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhält- nissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen bzw. zu einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilvermögen führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz I zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden auch zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt wer- den. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Credit Default Swaps (CDS), Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. § 12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen werden. Derivate und strukturierte Produkte unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflich- tungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Mit einem CDS wird das Ausfallrisiko einer Kreditposition vom Risikoverkäufer auf den Risikokäufer übertragen. Dieser wird dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit CDS verbundene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine Hebelwirkung (sog. Le- verage) auf das Teilvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen.