Common use of Derivateinsatz der Teilvermögen Clause in Contracts

Derivateinsatz der Teilvermögen. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz von derivativen Produkten darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner Abweichung von den Anlagezielen oder zu ei- ner Veränderung des Anlagecharakters der Teilver- mögen führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlageposi- tionen eingesetzt. Es dürfen in vernachlässigbarem Masse sowohl De- rivat-Grundformen wie auch exotische Derivate eingesetzt werden, wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §12), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik des Teilvermögens als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over- the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterlie- gen neben dem Markt- auch dem Gegenparteiri- siko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Re- turn Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risi- kokäufer übertragen werden. Die Risikokäufer wer- den dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlich- keit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen kön- nen sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risi- kokäufer auftreten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Teilvermögen ausüben bzw. einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Ge- samtengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis zu 100% seines Nettovermögens und mithin das Gesamtengagement bis zu 200% seines Nettover- mögens betragen.

Appears in 7 contracts

Samples: sls-ch.tools.factsheetslive.com, sls-ch.tools.factsheetslive.com, www.swissfunddata.ch

Derivateinsatz der Teilvermögen. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz von derivativen Produkten Derivateeinsatz darf jedoch auch unter ausserordentlichen ausser- ordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner einer Abweichung von den Anlagezielen oder bzw. zu ei- ner einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilver- mögen Teilvermögen führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlageposi- tionen Anlage- positionen eingesetzt. Für den Teil des Vermögens der Teilvermögens, der in indirekte Anlagen gemäss § 8 Ziff. 1 lit. c) Fondsvertrag investiert ist, dürfen Derivate nur zur Deckung von Währungsrisiken einge- setzt werden. In vorgenannter Konstellation dürfen sich somit Derivate ausser zur Deckung von Währungsrisiken nicht auf die Anlagen der Kollektivanlagen gemäss § 8 Ziff. 1 lit. c) Fondsver- trag beziehen. Diese Regelung gilt nicht für Index-Kollektivanlagen, sofern der Einsatz der de- rivativen Finanzinstrumente zur Steuerung von Marktrisiken erfolgt. Es dürfen in vernachlässigbarem Masse sowohl De- rivatDerivat-Grundformen wie auch exotische Derivate in einem vernachlässigba- ren Umfang eingesetzt werden, wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §12§ 13), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik des Teilvermögens als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt gehan- delt oder OTC (over- over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterlie- gen unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteiri- sikoGegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Re- turn Return Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risi- kokäufer Risikokäufer übertragen werden. Die Risikokäufer wer- den werden dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlich- keit Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen kön- nen können sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risi- kokäufer auftretenRisikokäufer auftre- ten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Teilvermögen die Vermögen der Teil- vermögen ausüben bzw. beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Ge- samtengagement Gesam- tengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis zu 100% seines Nettovermögens und mithin das Gesamtengagement bis zu 200210% (inkl. Kreditaufnahme) seines Nettover- mögens Nettovermögens betragen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.swissfunddata.ch, swissfunddata.ch, www.teletrader.com

Derivateinsatz der Teilvermögen. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz von derivativen Produkten darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner Abweichung von den Anlagezielen oder zu ei- ner Veränderung des Anlagecharakters der Teilver- mögen führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlageposi- tionen eingesetzt. Es dürfen in vernachlässigbarem Masse sowohl De- rivat-Grundformen wie auch exotische Derivate eingesetzt werden, wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §12), sofern deren Basiswerte Basis- werte gemäss Anlagepolitik des Teilvermögens als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum Pub- likum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over- over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterlie- gen un- terliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteiri- sikoGegenpar- teirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursachtverur- sacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Re- turn Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risi- kokäufer übertragen werden. Die Risikokäufer wer- den dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlich- keit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten Kreditderi- vaten verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen kön- nen können sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risi- kokäufer Ri- sikokäufer auftreten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Teilvermögen ausüben bzw. einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Ge- samtengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis zu 100% seines Nettovermögens und mithin das Gesamtengagement bis zu 200% seines Nettover- mögens Netto- vermögens betragen.

Appears in 2 contracts

Samples: swisslife-ch.tools.factsheetslive.com, software.prismalife.com

Derivateinsatz der Teilvermögen. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz von derivativen Produkten Derivateeinsatz darf jedoch auch unter ausserordentlichen ausser- ordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner einer Abweichung von den Anlagezielen oder bzw. zu ei- ner einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilver- mögen Teilvermögen führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlageposi- tionen Anlage- positionen eingesetzt. Für den Teil des Vermögens der Teilvermögens, der in indirekte Anlagen gemäss § 8 Ziff. 1 lit. c) Fondsvertrag investiert ist, dürfen Derivate nur zur Deckung von Währungsrisiken einge- setzt werden. In vorgenannter Konstellation dürfen sich somit Derivate ausser zur Deckung von Währungsrisiken nicht auf die Anlagen der Kollektivanlagen gemäss § 8 Ziff. 1 lit. c) Fondsver- trag beziehen. Diese Regelung gilt nicht für Index-Kollektivanlagen, sofern der Einsatz der de- rivativen Finanzinstrumente zur Steuerung von Marktrisiken erfolgt. Es dürfen in vernachlässigbarem Masse sowohl De- rivatDerivat-Grundformen wie auch exotische Derivate in einem vernachlässigba- ren Umfang eingesetzt werden, wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §12§ 13), sofern deren Basiswerte gemäss Anlagepolitik des Teilvermögens als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt gehan- delt oder OTC (over- over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate unterlie- gen unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteiri- sikoGegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Neben Credit Default Swaps (CDS) dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. Total Re- turn Return Swaps [TRS], Credit Spread Options [CSO], Credit Linked Notes [CLN]) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf Drittparteien, sog. Risi- kokäufer Risikokäufer übertragen werden. Die Risikokäufer wer- den werden dafür mit einer Prämie entschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt Prämiehängt u.a. von der Wahrscheinlich- keit Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Die Teilvermögen kön- nen können sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risi- kokäufer auftretenRisikokäufer auftre- ten. Der Einsatz von Derivaten darf eine Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Teilvermögen d ie Vermögen der Teil- vermögen ausüben bzw. beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Ge- samtengagement Gesam- tengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis Derivatenbis zu 100% seines Nettovermögens und mithin das Gesamtengagement bis zu 200210% (inkl. Kreditaufnahme) seines Nettover- mögens Nettovermögens betragen.

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Samples: www.swissfunddata.ch