Common use of Deutsches Recht Clause in Contracts

Deutsches Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Ausstellern und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des deutschen Rechts verweisen.

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Deutsches Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Ausstellern dem Aussteller und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des deutschen Rechts verweisen.. Anhang Sonderbestimmungen für Verbraucher

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Deutsches Recht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Ausstellern dem Aussteller und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des deutschen Rechts verweisen.

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