Didaktik Musterklauseln

Didaktik. 3.3.1* Logik und Nachvollziehbarkeit des didak- tischen Konzeptes (Asterisk-Kriterium) x
Didaktik. 3.3.1* Logik und Nachvollziehbarkeit des di- daktischen Konzeptes (Asterisk- x Kriterium)
Didaktik. Im Zentrum des didaktischen Konzepts steht die Nachhaltigkeit des erarbeiteten Wissens und der Management- und Führungskompetenzbildung. Daraus resultiert – so die Hochschu- le – die selbstgewählte Verpflichtung zu einem integrativen Lehransatz. Er wird gesteuert insbesondere durch semesterweise stattfindenden Team-Lehre-Sitzungen. Die Details wer- den in Zusammenarbeit mit den studentischen Vertretern abgestimmt. Inhaltliche und me- thodische Abgrenzungen werden diskutiert. Der Studiengangsleiter nimmt die Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Studienganges auf. Durch die angestrebte intensive Beteiligung der Studierenden sollen Selbständigkeit und Initiative der Studierenden gestärkt werden. Beratung und Förderung der Studierenden er- folgt in kleinen Arbeitsgruppen (in der Regel maximal vier bis fünf Studierende), die nach Themen, Dauer und Zusammensetzung variieren. Der Wechsel der Studienformen zwischen Plenum der Studiengruppe und Arbeitsgruppen soll die Fähigkeit zur Teamarbeit stärken. Bei der Bestimmung der Studienplatzzielzahl war insbesondere das an den Leitzielen orien- tierte didaktische Konzept ausschlaggebend. Zur Realisierung des Ziels einer interaktiven Lehre ist die Gruppengröße im Studiengang in der Regel auf 30 Studierende begrenzt. Es wird das Peer-Group-Learning durch die Hochschule und Professoren verfolgt und unter- stützt. Die Studierenden werden innerhalb der Lehrveranstaltungen dazu animiert, im Team die Übungen und Aufgaben zu bearbeiten und zu lösen, aber auch dazu, im Zuge der Prü- fungsvorbereitungen schwächere Studierende zu unterstützen. Wissensinhalte werden im Lehrgespräch vor dem Plenum vermittelt, dabei wird auf eine möglichst interaktive und seminaristische Unterrichtsgestaltung geachtet. Das theoretisch vermittelte Wissen wird mit praktischen Beispielen und Übungen gefestigt. Dies kann sowohl während der Kontaktzeit im Unterricht als auch als Hausaufgabe sowie über eLearning- Pro- zesse und über das Internet geschehen. Arbeitsgruppen erarbeiten Einzelthemen und präsentieren diese multimedial vor dem Ple- num. Die Bearbeitungszeit kann sich dabei auch über mehrere Wochen eines Semesters erstrecken. Dabei wird das Wissen mit eigenen Erfahrungen angereichert, um es praktisch nutzbar zu machen. Die Betreuung der Arbeitsgruppen erfolgt virtuell oder im Rahmen des Unterrichts. Informations- und Kommunikationstechnologien sind nach eigener Aussage integraler und wesentlicher Bestandteil des Studiums. Basis ist die IT-Infra...
Didaktik. Im Studiengang werden Vorlesungen, seminaristischer Unterricht, Praktika und - als außer- curriculares Angebot - ein Tutorium als Veranstaltungsformen praktiziert. Die Wissensvermitt- lung in den Vorlesungen wird vorwiegend in den ersten Semestern durch Tutorien ergänzt. Darauf aufbauend erfolgt die Vertiefung und Umsetzung in Seminaren, namentlich den Modu- len 17 und 18 im vierten Semester, sowie durch Übungen, Fallstudien und Fallübungen sowie Projektarbeiten in den Vertiefungsmodulen 23 bis 26 im sechsten und siebten Semester. Im Teamtraining zu Beginn des Studiums werden die unterschiedlichen didaktischen Ansätze vorgestellt und anhand einführender Übungen veranschaulicht. Mit der Bachelor-Thesis sowie im Rahmen des begleitenden Seminars beweist der Studierende seine Fähigkeiten zum ei- genständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Die unterschiedlichen Veranstaltungsarten und Lehrmethoden zielen auf den Erwerb unter- schiedlicher Kompetenzen ab. Während bei den Vorlesungen der Erwerb von Xxxxxxxxxx im Vordergrund steht, stehen in Seminaren und bei den Übungen Methodenkompetenz, Sozial- kompetenz und personale Kompetenzen im Vordergrund. Um Präsentationstechniken zu erlernen, erstellen die Studierenden mündliche, schriftliche und visuelle Präsentationen in Form von Referaten, Berichten, Protokollen und Fallanalysen. Diese Präsentationen werden in den Lehrveranstaltungen kritisch und konstruktiv diskutiert. Semesterweise wird im Kollegium der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Bedarf an Tu- torien für das Folgesemester ermittelt. Die Freigabe von Tutorien erfolgt durch den Dekan der Fakultät und richtet sich nach den qualitativen und quantitativen Maßstäben: ▪ Sicherstellung der Finanzierung von Tutoren ▪ Studierendenzahl des entsprechenden Moduls > 100 Personen (Vermeidung von Kleingruppentutorien) ▪ Prüfung einer Qualifikationsfeststellung des Tutors durch den verantwortlichen Do- zenten ▪ Prüfung der Festlegung regelmäßiger Qualitätszirkel zwischen Tutor und verantwortli- chem Dozent Die begleitenden Studienmaterialien werden von den jeweiligen Dozenten entwickelt. Sie ste- hen den Studierenden auf der Online-Präsenz der Hochschule digital zur Verfügung. Die Ma- terialien werden im Rahmen der Modulhandbucherstellung aufeinander abgestimmt und in je- dem Semester aktualisiert. Alle Materialien werden durch das sie erstellende Lehrpersonal jährlich auf Aktualität, Konsistenz und Überschneidung zu anderen Lehrveranstaltungen ge- prüft. Die konkrete Zuo...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und