Didaktisches Konzept Musterklauseln

Didaktisches Konzept. Nach Darstellung der Hochschule orientiert sich das didaktische Konzept der Hochschule vor allem an dem Ziel, die Studierenden zum Theorie-Praxis-Transfer zu befähigen und sie da- mit optimal auf das Berufsleben vorzubereiten. Sie betont daher die Bedeutung integrierter Lehrveranstaltungen, die Vorlesungen mit Einzel- und Gruppenübungen sowie Selbststudi- um und zunehmend auch der Bearbeitung von Fallstudien kombinieren. Die Lehrenden sol- len die theoriefundierte Wissensvermittlung von Anfang an mit praktischen Beispielen beglei- ten. Diese Aufgabe leisten neben dem hauptamtlichen Personal die Gastdozenten und Gas- treferenten, die den Praxisbezug der Lehre durch Vorträge unterstützten. Weiterhin sollen die beiden integrierten Pflichtpraktika die Verknüpfung von Theorie und Praxis stärken. Das Studium des Wirtschaftsrechts verlangt die Vermittlung vernetzten Denkens zwischen den rechtswissenschaftlichen und den betriebswirtschaftlichen Kerndisziplinen. Dabei gilt es zunächst, Basiswissen zu allen relevanten Teilgebieten dieses Studiums zu erwerben. In den ersten drei Semestern wird daher der Schwerpunkt auf einen informationsvermittelnden, bzw. –erarbeitenden Teil, der dann mit Auslands-, Praxis- und Wahlerfahrungen angereichert werden kann. Die Module sind so aufgebaut, dass die Studierenden die notwendige Sozial- kompetenz und Selbstständigkeit erreichen, beispielsweise in Gruppenaufgaben. Die Dozenten bieten den Studierenden als Unterstützung zu Lehrveranstaltungen in der Re- gel Skripte an, die auch im Intranet der Hochschule verfügbar sind, und informieren sie über Möglichkeiten der Wissensvertiefung durch ergänzende Fachliteratur. Tutorien und Fallübungen sind fest in das Curriculum, bspw. in den Lehrveranstaltungen Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, Staatsrecht, Schuldrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Sachenrecht, Wirtschaftsmathematik sowie Accounting und Finanzierung & Investition, inte- griert. Die Übungen liegen in der Verantwortung der für die Lehrveranstaltung eingesetzten Hochschullehrer und werden bei Bedarf von höhersemestrigen Studierenden oder wissen- schaftlichen Mitarbeitern unterstützt. Über dieses curricular verankerte Angebot hinaus kön- nen auf Wunsch bzw. nach Bedarf weitere Tutorien auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Die Hochschule fördert die Bildung von Lerngruppen, in denen qualifizierte Studierende ihren Kommilitonen weitere Übungen im Bereich der quantitativen Betriebswirtschaftslehre anbie- ten und den Lehrstoff...
Didaktisches Konzept. 3.5.1* Logik und Nachvollziehbarkeit des di- daktischen Konzeptes (Asterisk- Kriterium) x
Didaktisches Konzept. 3.5.1* Logik und Nachvollziehbarkeit des di- daktischen Konzeptes x

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.