Studiengangsmanagement Musterklauseln

Studiengangsmanagement. 4.2.1* Studiengangsleitung (Asterisk-Kriterium) x
Studiengangsmanagement. 4.2.1* Studiengangsleitung x
Studiengangsmanagement. Der Studiengang ist in die bestehende Ablauforganisation der Hochschule und des Fachbe- reichs fest integriert. Verantwortlich für den operativen Ablauf des Studienganges ist eine Prodekanin. Sie ist daher auch erste Ansprechpartnerin für die Studierenden bei Problemen, die sich nicht nur auf einzelne Lehrveranstaltungen beziehen. Zusammen mit dem Dekan stimmt sie sich mit der akademischen Geschäftsführung über strategische Fragen sowie Fragen im Zusammenhang mit Ausstattung, Personal und Finanzen ab. Intern koordiniert sie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Studienganges. Darüber hinaus vertreten Dekan und Prodekane den Fachbereich nach außen und fungieren als Ansprechpartner für Studien- interessierte, Medien und weitere Anspruchsgruppen und Interessierte. Auf der Modulebene stimmen sich die Modulverantwortlichen untereinander ab, um sicherzustellen, dass sich die Inhalte in den einzelnen Modulen nicht überschneiden. Die Hochschule verfügt über eine vollständig ausgebaute Verwaltungsstruktur mit Einrich- tungen wie der Buchhaltung, Systemadministration, Studiensekretariat und EDV. Der Studi- engang fügt sich technisch-administrativ in die entsprechenden Prozesse ein. Der Studien- ablauf ist in die Prüfungsverwaltung per Datenbank integriert. Die Abnahme und Koordinati- on der nötigen Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsbüro (Examination Office) aus ge- steuert. Das International Office betreut ausländische Studienangelegenheiten. Sonstige studentische Angelegenheiten werden über das Studiensekretariat abgewickelt. Hinzu treten weitere Funktionen wie das Marketing, das Career Center sowie das kommerzielle Semi- narmanagement. Alle Verwaltungsabteilungen sind direkt einem Verwaltungsleiter zugeord- net. Dem nichtwissenschaftlichen Personal sind an der Hochschule derzeit 50 Personen zu- geordnet. Auch für sie gilt nach Aussage der Hochschule eine „Open Door Policy“, d. h. eine kontinuierliche Erreichbarkeit für die Studierenden innerhalb der normalen Geschäftszeiten. Jeder Hochschulangehörige informiert sich zudem regelmäßig über Neuigkeiten, Anfragen und sonstige Bekanntmachungen im Intranet der Hochschule. Das Verwaltungspersonal verständigt sich in Verwaltungsversammlungen regelmäßig über strukturelle und organisato- rische Themen, bildet ggf. Arbeitsgruppen zu spezifischen Fragen und nimmt bedarfsbezo- gen an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Ein Beirat für den Studiengang Business Law wurde bereits eingerichtet und setzt sich nach Auskunft der Hoc...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.