Lehrpersonal Musterklauseln

Lehrpersonal. 4.1.1* Struktur und Anzahl des Lehrpersonals in Bezug auf die curricularen Anforde- rungen (Asterisk-Kriterium) Auflage
Lehrpersonal. Ausweislich der vorgelegten Lehrverflechtungsmatrix wird der Studiengang, der im Fachbe- reich Wirtschaft angesiedelt ist, im ersten Semester zu 56,52 % von hauptamtlichen Profes- soren durchgeführt. Für die weiteren Semester plant die Hochschule mit den in diesem Fachbereich beschäftigten 19 hauptamtlich Lehrenden und 32 Lehrbeauftragten. Die Leitung des Fachbereichs obliegt einem Dekan, die Leitung des Studienganges einer Prodekanin. Durch eine inhaltliche Verknüpfung mit den bestehenden Forschungs- und Lehrgebieten der Hochschule wird die Lehre überwiegend aus dem Kreis der hauptberuflich Lehrenden abge- deckt. Diese zum internen Lehrteam der Hochschule zählenden Personen verfügen größten- teils über eine Professur und sind sowohl in der Forschung als auch in der Lehre gleicher- maßen ausgewiesen. Lehraufträge werden in einem Umfang bis zu 50 % vergeben. Bei der Einstellung von Professoren wie auch der Auswahl der Lehrbeauftragten wird nach Angaben der Hochschule deren wissenschaftliche Qualifikation sichergestellt. Die Einstel- lungsvoraussetzungen für Professoren richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften (wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie Praxiserfahrung). Lehrbeauftragte sind zum Teil Professoren anderer Hochschulen, zum anderen Teil Praktiker aus relevanten Berufsfeldern. Auch diese müssen gemäß Prüfungsordnung über einen akademischen Ab- schluss verfügen, um an der Hochschule Prüfungen abnehmen zu können. Fast zwei Drittel des Lehrpersonals (64,3 %) sind promoviert, 81 % verfügten über Forschungserfahrung, 93 % über einen internationalen Hintergrund. Die Lehrenden verfügten im Schnitt über 18 Jahre Berufserfahrung. Die Hochschule führt nach eigenen Angaben Maßnahmen zur Personalentwicklung durch, die in der Regel individuell mit den Dozenten abgestimmt würden. Eine Mitarbeiterin ist zu- ständig für die Auswahl relevanter Weiterbildungsangebote, die Kontaktpflege zum Hoch- schuldidaktischen Zentrum (HDZ) der TU Dortmund und zum regionalen Netzwerk Hoch- schuldidaktische Weiterbildung (hdw-nrw), für die Begutachtung der Ergebnisse der Lehreva- luation und für die Klärung problematischer Fälle mit der Hochschulleitung. Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen ist freiwillig. Fällt jedoch ein Lehrbeauftragter wiederholt ne- gativ bei Evaluationen auf und nimmt nicht an geeigneten Kursen teil, so erfolge mit Abspra- che der Geschäftsführung eine Beendigung der Zusammenarbeit. Weiterhin bietet die Hoch- schule den Le...
Lehrpersonal. Ein deutlicher Indikator der Internationalisierung ist neben dem Anteil ausländi- scher Studierender der Ausländeranteil am Lehrpersonal. Dies beinhaltet so- wohl die Erhöhung des Anteils des fest angestellten bzw. verbeamteten Lehr- personals als auch den Einsatz von Gastdozenten aus dem außerdeutschen Sprachraum. Die Hochschule will hier den Fachbereichen entsprechende An- reize setzen. Bis zum Jahr 2003 soll zunächst in der Hälfte aller Fachbereiche im Durchschnitt mindestens eine permanente ausländische Lehrkraft und min- destes ein ausländischer Gastdozent pro Semester tätig sein. Die Einbeziehung ausländische Wissenschaftler an Prüfungs- und Berufungs- kommissionen soll gefördert werden. Die Hochschule fördert auch die Beteiligung von Hochschullehrern der Univer- sität an Prüfungs- und Berufungskommissionen ausländischer Universitäten. Allerdings geht sie davon aus, dass hier die anfragende Hochschule die ent- sprechenden Mittel übernimmt.
Lehrpersonal. Die Hochschule hat ein Dokument mit den Lebensläufen der Dozenten vorgelegt. Diesen ist zu entnehmen, dass ein Großteil der Lehrenden erhebliche Erfahrungen auf allen Ebenen der beruflichen Praxis mit Bezug zu den Qualifikationszielen in Unternehmen und Organisationen gesammelt hat. Ferner belegt die Hochschule mithilfe einer gleichfalls zur Einsicht gereichten Lehrquote einen Anteil hauptamtlich lehrenden professoralen und professorablen Personals von über 90%. Die Berufung von Professoren ist in der Grundordnung der Hochschule in den §§ 50 ff. gere- gelt. Es gelten die für staatliche Hochschulen bindenden Vorgaben des Bayerischen Hoch- schulpersonalgesetzes. Verlangt werden der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschul- studiums, pädagogischer Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit - in der Regel durch die Qualität einer Promotion oder einer promotionsadäquaten Leistung - sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Zur Einschätzung der Eignung sieht § 53 der Grundordnung die Bewertung mindestens zweier Probelehrveranstal- tungen durch den Berufungsausschuss vor. Die Bestellung zum Lehrbeauftragten bedarf eines universitären Diploms, eines Masters, ei- nes Fachhochschuldiploms nebst Promotion, eines akkreditierten Masterabschluss an einer Fachhochschule oder eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses. Hinzu treten muss die erforderliche pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Aus- bildung nachgewiesen wird, und eine mindestens dreijährige, einschlägige berufliche Praxis. Im Ausnahmefall kann ein Lehrauftrag auch bei nicht erfüllter Praxiszeit erteilt werden. Für neu berufene Professoren ist die Teilnahme an dem vom Zentrum für Hochschuldidaktik (DiZ) angebotenen fünftägigen „Basisseminar Hochschuldidaktik“ Pflicht. Dabei werden Lehr- und Lernmethoden sowie in einer weiteren Pflichtveranstaltung die „Rechtsgrundlagen für die Lehre an Hochschulen“ in insgesamt fünf Tagen behandelt. Darüber hinaus stehen allen hauptamtlichen Mitgliedern der Fakultät alle Seminare und Veranstaltungen des DiZ ebenso offen wie entsprechende Angebote anderer, auch nichtöffentlicher Bildungseinrichtungen. Die Weiterbildungsmaßnahmen können sich didaktischen wie auch fachlichen Themen (z. B. spe- zifische IT-Schulung) wi...
Lehrpersonal. Die HfMT wird die in der Leitentscheidung des Senats vorgegebenen Ziele für eine neue Personalstruktur umsetzen. Die HfMT wird mit Unterstützung der BWF hierzu die Vorgaben des Senats für die einzelnen Fakultäten konkretisieren. HfMT und BWF werden sich in den Zielvereinbarung für die Jahre 2005 ff. auf Verfahrensschritte verständigen, die soweit möglich terminiert werden. Diese sollten folgende Themen umfassen: - Veränderung der Personalstruktur in Richtung auf Lehrkräfte mit hö- heren Lehrdeputaten als die der Professorinnen und Professoren, - Personalumschichtungen im Gesamtsystem und einer gleichzeitigen Umwidmung von Verwaltungsstellen im Rahmen der Neuorganisati- on, - Joint Appointments zur Schaffung hochschulinterner und hochschul- übergreifender Kooperation und Interdisziplinarität (vgl. auch Ziffer 3.5), - Erhöhung des Anteils von Frauen am künstlerisch-wissenschaftlichen Personal sowie Beachtung des gesetzlichen Gleichstellungsauftra- ges. Die BWF setzt die Professorenbesoldungsreform zügig um; die Inkraftset- zung ist zum 1. April 2004 geplant. Im Rahmen dieser Reform wird das Hochschulpräsidium die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungs- bezügen erhalten. Die HfMT verpflichtet sich, Entscheidungen sowohl zur Regelung des Ver- gabeverfahrens sowie auch der Voraussetzungen und Kriterien zur Ver- gabe von Leistungsbezügen so frühzeitig in 2004 zu treffen, dass das neue Verfahren ab Inkrafttreten des Gesetzes praktiziert werden kann. Bei der Umsetzung sind Leistungsgesichtspunkte besonders zu berück- sichtigen. In diesem Rahmen wird die Hochschule u.a. auch Anreize für die Übernahme höherer Lehrleistungen in Verbindung mit finanziellen An- reizen schaffen. Die HfMT wird ab 2004 die Zahl der Lehrbeauftragten bei gleichzeitigem Abbau der nebenberuflichen Professuren erhöhen. Die BWF wird bei auf- tretenden Problemen - insbesondere im Hinblick auf Vergütungsfragen - Unterstützung leisten.

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