Diebstahl von Fahrrädern/E-Bikes innerhalb des Versicherungsgrundstückes Musterklauseln

Diebstahl von Fahrrädern/E-Bikes innerhalb des Versicherungsgrundstückes. Innerhalb des Versicherungsgrundstückes gelten gesicherte (versperrte; handelsübliches Fahrradschloss) Fahrräder/E-Bikes bis max. 1.000 € auf 1. Risiko mitversichert. Sollte diese Summe für dich nicht ausreichen, kannst du gegen einen Zusatzbeitrag die Versicherungs- summe für Fahrräder/E-Bikes innerhalb des Versicherungsgrundstückes auf bis zu max. 0.000 € erhöhen. Die für deinen Vertrag gültige Höchstentschädigung kannst du deiner Polizze entnehmen. Wenn Fahrräder/E-Bikes in den von Haushaltsmitgliedern ausschließlich benützten, zu den Wohnräumlichkeiten gehörenden Räumen, wie Dachboden, Kellerabteil oder Ersatzraum (z.B. Schuppen), aufbewahrt bzw. abgestellt werden, genügt es, wenn der Raum versperrt ist. Wenn das Fahrrad/E-Bike am versicherten Grundstück, im Stiegenhaus und in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie z.B. Fahrradabstellraum abgestellt wird, muss es mit einem geeigneten und eigenständigen Sicherheitsschloss an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) angeschlossen werden, wenn du es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Das Fahrrad/E-Bike bzw. der Fahrradanhänger muss so gesichert sein, dass ein Herausheben, Wegtragen oder einfaches Entfernen nicht möglich ist. Ist dies nicht der Fall, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz für E-Bikes erstreckt sich auf Diebstahl, Teilediebstahl und Raub. Bei Fahrrädern erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Diebstahl des kompletten Fahrrades und auf Raub (Teilediebstahl nicht versichert). Weiters mitversichert sind Schäden infolge von Brand (inkl. Schmorschäden), Explosion und Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen auch Dachlawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm). Versichertes Grundstück laut Polizze (Versicherungsort). Versichert gelten gemäß § 1 Abs. 2a KFG (Kraftfahrzeuggesetz) elektrisch angetriebene Fahrräder (E- Bikes) mit einer höchst zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt sowie einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr 25 km/h.

Related to Diebstahl von Fahrrädern/E-Bikes innerhalb des Versicherungsgrundstückes

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.