Folgen von Pflichtverletzungen Musterklauseln

Folgen von Pflichtverletzungen. Wenn Sie eine Pflicht vorsätzlich verletzen, erbringen wir keine Leistung. Verletzen Sie eine Pflicht grob fahrlässig, kürzen wir die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschul- dens entspricht. Es bleibt bei der vollständigen Leistung, wenn Sie nachweisen, dass • Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben oder • die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen, leisten wir nicht.
Folgen von Pflichtverletzungen. Wenn du eine Pflicht vorsätzlich verletzt, erbringen wir keine Leistung. Wenn du eine Pflicht grob fahrlässig verletzt, kürzen wir die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Es bleibt bei der vollen Leistung, wenn
Folgen von Pflichtverletzungen. Die Folgen einer Pflichtverletzung sind in den Besonderen Bedingungen zur Haushaltsversicherung (BB- Haushalt-Comfort) unter Nr. 17.5 näher geregelt.
Folgen von Pflichtverletzungen. Verletzt der/die ArbeitnehmerIn seine/ihre Pflichten aus diesem Vertrag (z. B. durch unentschuldigtes Fehlen, nicht oder schlecht erbrachte Leistung, Störung des Arbeitsklimas), wird er/sie ermahnt. Die Ermahnung erfolgt mündlich oder schriftlich durch die betreuende Lehrkraft. Bei erneutem Fehlverhalten aus gleichem oder gleichwertigem Grund erfolgt eine schriftliche Abmahnung. Eine weitere darauffolgende Pflichtverletzung führt zur ordentlichen Kündigung mit der Frist von 14 Tagen. In besonderen Fällen kann eine Freistellung von der Arbeit in der Schülerfirma auch schon vor dem Kündigungstermin erfolgen. Der/die ArbeitnehmerIn wird dann bei außerordentlichem Hausmeisterdienst eingesetzt. Aus wichtigem Grund (z. B. bei schwerem Vertrauensbruch) kann auch eine außerordentliche, fristlose Kündigung erfolgen. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
Folgen von Pflichtverletzungen. Verletzt der Versicherungsnehmer schuldhaft eine der vorstehend unter Ziffer 4. und 5. genannten Pflichten, ist der Versicherer berechtigt, diesen Sammelvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Folgen von Pflichtverletzungen. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, kürzen wir unsere Leistung. Die Kürzung erfolgt in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wir müssen jedoch leisten, wenn die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noc h für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. In der Kfz-Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit bzw. -kürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt , und in der Kfz-Umweltschadenhaftpflicht sind wir vollständig leistungsfrei.
Folgen von Pflichtverletzungen. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten im Schadensfall, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Wir kürzen in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt habe n, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Auskunfts - oder Aufklärungspflicht im Schadensfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Text form auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Wir müssen jedoch leisten, falls Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Folgen von Pflichtverletzungen. (1) Falls die Anzahl der angelieferten Prüfobjekte von der in der Auftragserteilung angegebenen Menge, der Form oder dem Material abweicht, ist die diondo bis zum Eingang einer korrekten Auftragserteilung zur Auftragsdurchführung nicht verpflichtet. Sie kommt mit ihren Leistungen insoweit nicht in Verzug. Die der diondo durch die Verzögerung anfallenden Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.