DIENSTBESCHREIBUNG Musterklauseln

DIENSTBESCHREIBUNG. FWAG stellt im Rahmen von VIE Internet PRO eine Anbindung an das Internet am Standort Flughafen Wien bzw. Flugplatz Bad Vöslau zur Verfügung. VIE Internet PRO umfasst eine symmetrische Internetverbindung mit der bestellten Bandbreite, die an einem Handover-Port über die Anschlussleitung der FWAG realisiert wird. Zum Einsatz kommen dabei die im Punkt 4 beschriebenen und von FWAG auf Mietbasis zur Verfügung gestellten Endgeräte. Die FWAG VIE Internet PRO Dienste bieten eine hochwertige, symmetrische Internetanbindung für professionelle Anwendungszwecke. Voraussetzung für die Verfügbarkeit von VIE Internet PRO ist eine positive Prüfung der technischen Machbarkeit gemäß Punkt 6 dieser LB. VIE Internet PRO steht in folgenden Ausführungen zur Verfügung: 100/100 Mbps 300/300 Mbps VIE Internet PRO 1 Gbit 1.024/1.024 Mbps VIE Internet PRO 10 Gbit 10.240/10.240 Mbps VIE Internet PRO Backup Backupbandbreite ** * Die erste Zahl gibt die Bandbreite an, die beim Empfang von Daten (Download, DL), die zweite diejenige, die beim Versand von Daten zur Verfügung steht (Upload, UL). ** Bandbreite VIE Internet PRO Backup: Dieser Dienst kann ausschließlich zusätzlich zu einem anderen VIE Internet PRO Dienst (VIE Internet PRO- Basisdienst) bestellt werden und bietet dieselbe Bandbreite wie der jeweilige VIE Internet PRO Basisdienst. Die Backup-Verbindung darf nur bei technisch nachweisbaren Ausfällen des VIE Internet PRO Basisdienstes verwendet werden. Die unter Punkt 2.1. angeführten beworbenen Bandbreiten der symmetrischen Internetdienste (d.h. der Dienstlinie VIE Internet PRO 20 Mbit bis 10 Gbit) werden als garantierte Bandbreiten angeboten. Alle Bandbreitenangaben beziehen sich auf die Verfügbarkeit bis zum Netzabschlusspunkt und stehen auf Basis eines Best-Effort Prinzips zur Verfügung. Das heißt die Angaben beziehen sich auf technisch mögliche Bandbreiten, die aber aus verschiedenen Gründen nicht immer erreicht werden können. Die am Anschluss des Kunden jeweils tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Besonderen von Faktoren wie Leitungslänge (gemessen vom Anschluss des Kunden bis zum nächsten Hauptverteiler), Leitungsdurchmesser, Netzauslastung des Internet-Backbones, Übertragungsgeschwin- digkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters, o.ä. abhängig.
DIENSTBESCHREIBUNG. FWAG stellt im Rahmen von VIE Internet NAT eine Anbindung an das Internet in den am Standort Flughafen Wien bzw. Flugplatz Bad Vöslau zur Verfügung. VIE Internet NAT umfasst eine asymmetrische Internetverbindung mit der bestellten Bandbreite, die an einem Handover-Port über die Anschlussleitung der FWAG realisiert wird. Zum Einsatz kommen dabei die im Punkt 4 beschriebenen und von FWAG auf Mietbasis zur Verfügung gestellten Endgeräte. Voraussetzung für die Verfügbarkeit von VIE Internet NAT ist eine positive Prüfung der technischen Machbarkeit gemäß Punkt 6 dieser LB. VIE Internet NAT steht dem Kunden in folgenden Ausführungen zur Verfügung: VIE Internet NAT 4/2 4/2 Mbps VIE Internet NAT 8/4 8/4 Mbps VIE Internet NAT 16/8 16/8 Mbps VIE Internet NAT 30/15 30/15 Mbps * Die erste Zahl gibt die Bandbreite an, die beim Empfang von Daten (Download, DL), die zweite diejenige, die beim Versand von Daten zur Verfügung steht (Upload, UL). Alle Bandbreitenangaben beziehen sich auf die Verfügbarkeit bis zum Netzabschlusspunkt und stehen auf Basis eines Best-Effort Prinzips zur Verfügung. Das heißt die Angaben beziehen sich auf technisch mögliche Bandbreiten, die aber aus verschiedenen Gründen nicht immer erreicht werden können. Die am Anschluss des Kunden jeweils tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Besonderen von Faktoren wie Leitungslänge (gemessen vom Anschluss des Kunden bis zum nächsten Hauptverteiler), Leitungsdurchmesser, Netzauslastung des Internet-Backbones, Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters, o.ä. abhängig.
DIENSTBESCHREIBUNG. 1.1 Der Symantec MessageLabs XXX.xxxxx Service, im nachfolgenden “EIM”, ist ein Instant-Messaging-Dienst, der die administrative Kontrolle, zentralisierte Speicherung und das Domainverwaltung von SofortNachrichten (Instant Messages) ermöglicht.
DIENSTBESCHREIBUNG. 1.1 Der Symantec MessageLabs Policy Based Xxxxxxxxxx.xxxxx Service („PBE”) bietet die Möglichkeit zum Senden und Empfangen verschlüsselter E-Mails basierend auf der E-Mail-Sicherheitsrichtlinie des Kunden.
DIENSTBESCHREIBUNG. Mit dem Zugang kann sich der Kunde jederzeit über das Internet mit der Bank in Verbindung setzen, um Bankgeschäfte (Überweisungen, Daueraufträge) und Börsengeschäfte (Kauf/Verkauf von Wertpapieren und SICAV-Anteilen) von den bei der Bank geführten Konten zu tätigen. Der Kunde kann darüber hinaus entsprechend den von der Bank angebotenen Möglichkeiten und unter Vorbehalt der Genehmigung der Bank sowie des gegenseitigen Einverständnisses Verträge über Bank- und Finanzprodukte oder -dienstleistungen sowie Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen schließen. Damit kann der Kunde auch von der Bank angebotene Produkte und/oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Kunde kann die Konten, Wertpapierdepots und Kontoauszüge einsehen, die zu der (den) Kundennummer(n) gehören, die im Antrag oder in jedem zu einem späteren Zeitpunkt gestellten Antrag genannt wurde(n). Der Kunde als Konsument kann die Korrespondenz (Auszüge, VISA Aufstellungen etc.) jederzeit im PDF-Format herunterladen und ausdrucken. Sie wird fünf Jahre lang an einem speziell hierfür geschaffenen und gesicherten Ort archiviert. Danach kann die Kontokorrespondenz nicht mehr eingesehen, ausgedruckt oder herunter geladen werden. Ein Kunde, der die Kontokorrespondenz über diesen Archivzeitraum hinaus aufbewahren will, wird daher gebeten, diese vor Ablauf dieser Frist auszudrucken und/oder herunter zu laden. Dem Kunden werden außerdem verschiedene Finanzinformationen sowie ein Nachrichtensystem zur sicheren Informationsübermittlung an und von der Bank zur Verfügung gestellt. Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit zusätzliche Serviceleistungen aller Art hinzufügen. Die Bank behält sich das Recht vor, Dienstleistungen zu ändern, insbesondere indem sie jederzeit ergänzende Dienstleistungen streicht, ändert oder hinzufügt. Der Kunde wird darüber via eine Nachricht auf der Website der Bank in Kenntnis gesetzt werden.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.