Zusätzliche Serviceleistungen Musterklauseln

Zusätzliche Serviceleistungen ecoDMS leistet Gewähr, sofern die Gewährleistung nicht bereits von der überlassenen Software umfasst ist, nach den Regeln des Dienstvertragsrechts bei Fragen der Beratung/Hotline, nach den Regeln des Werkvertragsrecht bei Anpassungen der Software und Fehlerbehebung/Störungsbeseitigung sowie nach den Regeln des Kaufrechts bei der Überlassung von Updates und Upgrades. ecoDMS leistet Gewähr dafür, dass die von ihr erbrachten Leistungen vertragsgemäß erfüllt und insbesondere - soweit kein Dienstvertragsrecht anwendbar ist - mangelfrei erbracht werden. Für von ecoDMS kostenlos zur Verfügung gestellte Produkte und Services wird keine Gewährleistung übernommen, ausgenommen die Funktionsfähigkeit der Software. Eine Haftung für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach § 12 dieser Bedingungen. ecoDMS bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen. Falls der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, gelten zudem die Sonderregelungen des § 13 dieser Bedingungen. §12 Haftung Die Haftung für einfache (leichte) fahrlässige Pflichtverletzung wird ausgeschlossen, soweit dies keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betrifft, es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben. Bei einem von ecoDMS verschuldeten Datenverlust, haftet ecoDMS ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten für die von dem Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch in Bezug auf die Geschäftsführer, rechtlichen Vertreter, Mitarbeiter und anderen Erfüllungsgehilfen von ecoDMS. Falls der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, gelten zudem die Sonderregelungen des § 12 dieser Bedingungen. §13 Sonderregelungen für Unternehmer (§14 BGB) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche (§ 10) ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Vertragsgegenstände oder Ausführung der Leistung, die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber ecoDMS. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen. bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S.d. § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gese...
Zusätzliche Serviceleistungen. Zu den vorgenannten Grundleistungen und Besonderen Leistungen bietet der Verwalter nachfolgende Serviceleistungen an. Die Verwaltung ist berechtigt, diese Leistungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auszusetzen oder einzustellen. 1. 24-STUNDEN-NOTTELEFON
Zusätzliche Serviceleistungen. Sollten über die standardisierten Serviceleistungen hinaus zusätzliche Serviceleistungen vereinbart werden, sind diese wie ein technisches Servicemodul als Anlage zu diesem SLA definiert. Soweit damit Service Performance Indikatoren (SPI) verbunden sind, sind sie dort im Einzelnen bezeichnet.
Zusätzliche Serviceleistungen. 2.7.1 Informationen über Ärztinnen bzw. Ärzte und Krankenhäuser beim Aufenthaltsort 100 % 2.7.2 Informationsübermittlung zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten 100 %
Zusätzliche Serviceleistungen. Die Start Unterelbe bietet derzeit noch kein WLAN in den Zügen ihrer Streckennetze an. Sobald Fahrzeuge bestimmter Netze sukzessive hierfür ertüchtigt werden, gilt: Es besteht kein Anspruch auf eine durchgehende Verfügbarkeit, eine garantierte Geschwindigkeit oder eine bestimmte Mindestbandbreite. Die Nutzung ist kostenfrei und erfolgt auf eigene Gefahr. Für das Angebot ist der von der Start Unterelbe beauftragte Netzwerkprovider verantwortlich, dessen Allgemeine Geschäftsbe- dingungen beim Anmelden/Einloggen in das System eingesehen werden können. Die Regelung in Punkt 13 bleibt unberührt.
Zusätzliche Serviceleistungen. A.2.9.2 Zusatzleistungen im Kasko-Schadenfall bei Reparatur in der von uns ausgewählten Werkstatt (außer bei Glasreparatur/-ersatz und Parkschäden): - erweiterte Werkstattgarantie (6 Jahre) auf alle Repa- raturarbeiten bzw. Eintreten in die Herstellergarantie, sofern diese wegen der Reparatur in der ausgewähl- ten Werkstatt entfällt, - fachgerechte Reparatur mit Originalersatzteilen, - direkte Abrechnung zwischen Werkstatt und Versi- cherer, - Ersatzfahrzeug der Klasse A (z. B. VW Polo) für die Dauer der Reparaturarbeiten kostenlos (bis auf den Kraftstoffverbrauch), - Hol- und Bringservice, kostenlos für Ihr Fahrzeug, - Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs, - 24 Stunden Abschleppdienst (sofern erforderlich), - markenübergreifender Karosserie- und Lackierfach- betrieb unter einem Dach. Die Zusatzleistungen werden nur bei Reparaturdurch- führung unentgeltlich von der von uns ausgewählten Werkstatt erbracht. Ein Ausgleichsanspruch bei Nicht- inanspruchnahme der Zusatzleistungen besteht nicht. Hinweis: Bei Glasreparatur/-ersatz beachten Sie bitte A.2.14. Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zu- gestimmt haben. Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbe- seitigung tatsächlich zu zahlen gewesen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuer- abzugsberechtigung besteht.
Zusätzliche Serviceleistungen. Consulting4IT hat keine Verpflichtung, Serviceleistungen für Nachfragen oder Störungen zu erbringen, die auf oder in Bezug zu einem der folgenden Fälle entstanden sind: i. Veränderungen der Software, außer diesen Änderungen wurden zuvor von Consulting4IT schriftlich genehmigt oder ii. Die Software wird nicht in Übereinstimmung mit der Benutzerdokumentation genutzt oder iii. Störungen werden durch andere Produkte als durch die Software erzeugt, z.B. durch von dem Kunden oder Endnutzer eingesetzte Hardware, Betriebssysteme, Netzwerkkomponenten, etc. oder iv. die Nutzung von Versionen der Software, die älter ist als die aktuelle Version und die Vorläuferversion der aktuellen Version, wie sie vom Softwarehersteller veröffentlich ist. Eine Major Version der Software wird bis zum Ablauf eines Jahres nach Herausgabe der neuen Version unterstützt. Consulting4IT unterstützt grundsätzlich zwei Major Versionen zu jedem Zeitpunkt. Auf Nachfrage bietet Consulting4IT freibleibend zu den vereinbarten Stundensätzen technische Unterstützung zur Beseitigung von Störungen oder anderen Nachfragen an, die auf den vorstehenden Ausnahmen beruhen oder in Zusammenhang mit diesen stehen

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  • Serviceleistungen Neben dem Ersatz von Aufwendungen für Krank- heitskosten werden über das INTER Service Center (telefonisch erreichbar unter 0621 427-427) umfang- reiche Serviceleistungen angeboten: - allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arz- neimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen und Schutzimpfungen, - zahnärztlichen Behandlungen und Heil- und Kos- tenplänen, - geplanten Krankenhausaufenthalten. Unterstützung und Betreuung durch - Benennung von ärztlichen, zahnärztlichen und Apotheken-Notdiensten, - Benennung von Spezialisten, Fachkliniken, Reha- bilitations- und Kureinrichtungen, - aktive Hilfe bei der Suche nach geeigneten Be- handlungsmöglichkeiten, - Hilfe bei der Beschaffung von ärztlich verordneten Medikamenten, Blutkonserven und Seren, - Benennung von Fach- und Pflegekräften, häusli- chen Pflegediensten, Haushaltshilfen, Kinderbe- treuern, Selbsthilfegruppen, - Beratung bei Umschulungsmaßnahmen bei teil- weiser Berufsunfähigkeit.

  • Zusätzliche Leistungen Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.

  • Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Dienstleistungen 9.1 Cytiva erbringt die im Vertrag ausdrücklich genannten Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Erbringung von (i) zusätzlichen Dienstleistungen oder (ii) Dienstleistungen außerhalb dieser Zeiten durch Cytiva (auf Anfrage des Käufers) wird zu den jeweils gültigen Tarifen von Cytiva, einschließlich der Kosten für Überstunden, sofern zutreffend, und zusätzlich zu der im Vertrag genannten Vergütung in Rechnung gestellt. 9.2 Cytiva ist berechtigt, dem Käufer den Zeitaufwand für Online- oder Vor-Ort- Einweisungen, die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen und die Erledigung administrativer Aufgaben (insgesamt mehr als 30 Minuten), die der Käufer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Cytiva verlangt, sowie die Wartezeit der Cytiva-Vertreter am Leistungsort zu der üblichen Vergütung in Rechnung zu stellen. 9.3 Jegliche Verpflichtung von Cytiva zur Erbringung von Dienstleistungen an einem Leistungsort unterliegt der Bedingung, dass der Käufer eine geeignete, sichere und gefahrlose Umgebung für die Mitarbeiter von Cytiva, die diese Dienstleistungen erbringen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bereitstellt. 9.4 Der Käufer ist verpflichtet, (i) den Mitarbeitern von Xxxxxx den Zugang zum Leistungsort während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen und zu erleichtern, damit Xxxxxx ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann; (ii) auf Verlangen von Cytiva ausgefüllte Gesundheits- und Sicherheitserklärungen vorzulegen; (iii) den Mitarbeitern von Cytiva, die am Leistungsort arbeiten, schriftliche Informationen über relevante Gefahren und Sicherheitsverfahren sowie eine Liste aller gefährlichen Materialien (z. B. Asbest, Blei oder Quecksilber), mit denen diese Mitarbeiter in Berührung kommen können, und alle zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen; und (iv) ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gefährliche Bedingungen oder Materialien am Leistungsort ordnungsgemäß zu beseitigen, zu entfernen und/oder zu sanieren, einschließlich der Entfernung von Blut, Körperflüssigkeiten und anderen potenziell infektiösen Materialien von allen für die Dienstleistungen relevanten Anlagen. 9.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben (i) ist der Käufer für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung aller Abfälle im Zusammenhang mit der Dienstleistung verantwortlich und (ii) umfasst die Verpflichtung von Cytiva zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik- Altgeräten (WEEE) umfasst nicht die Bereitstellung eines physischen Zugangs zu den Anlagen, Deinstallation, Entkopplung, Desinfektion, Heben/Kranen, Transport zu einer ebenerdigen Ladefläche oder Rampe, Verpacken oder damit zusammenhängende ähnliche Tätigkeiten, und der Käufer führt diese Tätigkeiten auf eigene Kosten durch, wenn und soweit dies erforderlich ist. 9.6 Auf Verlangen von Xxxxxx (oder nach geltendem Recht) hat der Käufer mindestens eine (1) entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung zu stellen, die jederzeit in der Lage ist, die Sicherheit der Mitarbeiter von Xxxxxx während der Erbringung der Dienstleistungen am Leistungsort zu gewährleisten. Wird eine solche Person nicht zur Verfügung gestellt, behält sich Xxxxxx das Recht vor, dem Käufer die Anwesenheit einer zusätzlichen Person von Xxxxxx gemäß der aktuellen Preisliste von Xxxxxx in Rechnung zu stellen. Die Mitarbeiter von Cytiva können die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen und die entsprechenden Anlagen abschalten, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit besteht. 9.7 Der Käufer stellt den Mitarbeitern von Cytiva am Leistungsort die Einrichtungen zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Strom, Arbeitsraum, Beleuchtung, Wasser, Telefon und Internet. 9.8 Der Käufer ist verpflichtet (auf eigene Kosten), entsprechende Genehmigungen und/oder Lizenzen für die Nutzung der Wartungssoftware des Käufers und/oder Dritter, der Dokumentation und anderer geschützter Informationen zu verschaffen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit Cytiva die Dienstleistungen erbringen kann. 9.9 Vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Ziffer 15 hat Cytiva das Recht, während der Erbringung der Dienstleistungen Leistungs- und Nutzungsdaten des Produkts zu erheben und diese frei zu nutzen, u. a. für Zwecke der Produkt-/Dienstentwicklung, Benchmarking und Qualitätsinitiativen. Alle von Cytiva gesammelten Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verwendet. 9.10 Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter während ihres Aufenthalts auf dem Gelände von Xxxxxx alle geltenden Regeln und Vorschriften einhalten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Fremdleistungen 3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.