Dienstleistungsauftrag Musterklauseln

Dienstleistungsauftrag. Der Makler erbringt für den Vermieter die folgenden Dienstleistungen.
Dienstleistungsauftrag. Die Vereinbarung zwischen den drei Vertragsgemeinden regelt die gegenseitigen Verpflichtungen für den «Kirchlich Regionalen Sozialdienst (KRSD)». Die Vertragsparteien schliessen mit dem/der Leistungserbringer/in einen Leistungsvertrag ab. Es werden in den ersten vier Jahren 80 Stellenprozente vergeben; der/die Stelleninhaber/in wird von dem/der Leistungserbringer/in angestellt. Der/Die Leistungserbringer/in führt die Stelle und ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung und Berichterstattung.
Dienstleistungsauftrag. Die Fa. … betraut die ... MAKLER GMBH mit der Erstellung einer Versicherungsbilanz nach Maßgabe der folgenden Vertragsgrundlagen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf bereits bestehende Versicherungsverträge. Zur Erbringung evtl. nötiger Rechtsberatung beauftragt die ... MAKLER GMBH auf eigene Rechnung einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater.
Dienstleistungsauftrag. Die Annahme der Dienstleistungen wird schriftlich zwischen BUYCK und dem Vertragspartner und, wenn die Dienstleistungen im Rahmen eines BUYCK übertragenen Auftrags erfolgen, in Anwesenheit des Auftraggebers vereinbart und niedergelegt. Diese Annahme erfolgt nach Ausführung des Dienstleistungsauftrags im Einklang mit den vereinbarten Modalitäten und bezieht sich ausschließlich auf die Konformität der Dienstleistungen, wie sie mittels Prima-Facie-Kontrolle oder einer einfachen Prüfung festgestellt werden kann. Jede andere Nichtkonformität kann BUYCK bis zum Tag der Übergabe durch BUYCK und/oder seinen Auftraggeber geltend machen. Die Genehmigung von Studien, Plänen, Berechnungen usw. durch BUYCK und/oder das im Namen von BUYCK oder seines Auftraggebers handelnde Prüfungsbüro gilt ausschließlich als Empfangsbestätigung und kann in keinem Fall als Bestätigung der Konformität und/oder Tauglichkeit der gelieferten Dienstleistungen seitens BUYCK betrachtet werden. Wenn der Vertragspartner im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags Studien, Pläne und/oder Berechnungen erstellen muss, behält sich BUYCK das Recht vor, dem Vertragspartner innerhalb von 8 Werktagen per Einschreiben begründete Anmerkungen dazu zu übermitteln. Als begründete Anmerkungen gelten Anmerkungen, die sich auf die für den Dienstleistungsauftrag geltenden vertraglichen Bedingungen stützen. Legt BUYCK Anmerkungen im Sinne des Vorstehenden vor, ist der Vertragspartner zur kostenlosen Nachbesserung/Anpassung/Ergänzung der erstellten Studien, Pläne und/oder Berechnungen verpflichtet. Das vorgenannte Recht von BUYCK berührt in keinem Fall die ausschließliche Verantwortung des Vertragspartners für die Konformität und Tauglichkeit der erbrachten Dienstleistungen, seine Haftung für alle verborgenen Mängel jedweder Art oder seine zehnjährige Haftpflicht.
Dienstleistungsauftrag. Bei einem Dienstleistungsauftrag erbringt ein Anbieter im Rahmen eines Auftrages des EDA eine Dienstleistung. Abhängig von der Art der Dienstleistung und dem Auftragswert kann die Beschaffung der Dienstleistung dem Staatsvertragsbereich mit Beschwerdemöglichkeit unterstehen. Bei der Beschaffung von Dienstleistungen aus- serhalb des Staatsvertragsbereichs kann bereits ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Schwel- lenwert eine Beschwerdemöglichkeit bestehen (siehe dazu Handbuch Teil 2, Entscheidhilfe Seiten 4 und 5).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.