Differenzen Arbeitgeberin – Mitarbeitende. 1Die Mitarbeitenden können bei Differenzen mit der Arbeitgeberin jeder- zeit eine Vertrauensperson beiziehen. 2Für Streitigkeiten zwischen der Arbeitgeberin und einzelnen Mitarbeiten- den sind die ordentlichen Zivilgerichte zuständig.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Postfinance Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag
Differenzen Arbeitgeberin – Mitarbeitende. 1Die 1 Die Mitarbeitenden können bei Differenzen mit der Arbeitgeberin jeder- zeit jederzeit eine Vertrauensperson beiziehen. 2Für Streitigkeiten zwischen der Arbeitgeberin und einzelnen Mitarbeiten- den sind die ordentlichen Zivilgerichte zuständig.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, syndicom.ch