Campus-Management-System Musterklauseln

Campus-Management-System. Die digitale Unterstützung der Organisation von Studium und Lehre durch ein modernes Campus-Management-System (CMS) betrifft sowohl die Studierenden und Lehrenden in den Fachbereichen als auch die Beschäftigten in den zentralen Servicezentren und Sup- portstrukturen. All diese Nutzergruppen sollen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen eine bestmögliche Unterstützung erhalten; das neue CMS soll intuitiv, transparent, einheit- lich und barrierefrei sein. Für die Studierenden und Lehrenden sollen diese so weit wie möglich in einfachen und leicht handhabbaren Self-Service-Funktionen bestehen, die auto- nom und unabhängig von Zeit, Ort oder dem Vorhandensein von administrativen Ansprech- partnern/innen nutzbar sind. Die Hochschule setzt sich folgende Ziele: 2021 - Abschluss des im Jahr 2020 begonnenen Vorprojektes mit der HIS e.G. zur Einführung des CMS 2022-2025 - sukzessive Implementierung der einzelnen Funktionalitäten im Rah- men der modularen Softwarearchitektur (Start Einführung HIS APP: 2022; Start Einführung HIS STU: 2023; Start Einführung HIS EXA: 2024) - Bericht zum Stand der Implementierung und zu den Veränderungen, die aus der vorgesehenen Projektevaluation abgeleitet werden Das Land stellt bei Zielerreichung in den Jahren 2021 bis 2025 Mittel in Höhe von jeweils 10 % des Leistungsbudgets zur Verfügung.
Campus-Management-System. Mit der Einführung eines neuen Campus-Management-Systems (CMS) verfolgt die Hoch- schule für Musik das Ziel, ein nachhaltiges und leistungsfähiges CMS unter Mitwirkung und zum Nutzen aller Akteure der Hochschule zu realisieren und die digitale Abbildung aller Prozesse des sogenannten Student Life Cycle mit perspektivischer Integration weite- rer Bereiche zu ermöglichen. Für die Benutzerinnen und Benutzer soll das neue, den spe- ziellen Anforderungen einer Musikhochschule entsprechende CMS intuitiv, transparent, einheitlich und barrierefrei sein. Die Hochschule für Musik setzt sich folgende Ziele: 2021-2025 - Einführung des CMS HISinOne mit nachfolgenden Meilensteinen: 2021 - Prozessanalyse und Einleitung Change Management Pro- zess, Datenmigration, Erstellung Maßnahmenplan Gesamt- projekt unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Software-Produkte in der Hochschule 2022 - Vorprojekt und Einführung Modul APP - Bewerbermanage- ment 2023 - Vorprojekt für Modul STU - Studierendenmanagement 2024 - Einführung Modul STU - Studierendenmanagement - Vorprojekt für Modul EXA - Prüfungs- und Lehrveranstal- tungsmanagement 2025 - Einführung Modul EXA - Prüfungs- und Lehrveranstaltungs- management Das Land stellt bei Zielerreichung in den Jahren 2021 bis 2025 Mittel in Höhe von jeweils 5 % des Leistungsbudgets zur Verfügung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.