Diversity Musterklauseln

Diversity. 2.1. Die Hochschulen werden einen wertschätzenden Umgang mit Diversity weiter pflegen und zugleich Diskriminierungen in jeglicher Form entgegenwirken. Diversity beschreibt dabei die Verschiedenheit von Menschen hinsichtlich der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Dimensionen (ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) ergänzt um die soziale Herkunft. Durch Diversity Polici- es, die unter anderem unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu entwickeln sind, sollen Potentiale aller Hochschulmitglieder zur Geltung gebracht und Kreativität und Problemlösungskompetenzen gestärkt werden. Diversity Policies sind Teil der Qualitätsentwicklung. Ein diversitätssensibles Studier- und Ar- beitsumfeld zu bieten, hat positive Effekte auf die Zufriedenheit aller Mitglieder und ihre Bindung an die Hochschule und stärkt die Hochschule im internationa- len Wettbewerb.
Diversity. Der AStA setzt sich weiter für eine offene, bunte und inklusive Hochschule ein, an der alle Menschen wertgeschätzt werden und unabhängig von ihrer individuellen Verschie- denheit gleichberechtigt teilhaben können. Dimensionen der Diversität wie beispiels- weise Gender, kultureller Hintergrund, Sprache, Alter, Behinderung und chronische Krankheit, sexuelle Orientierung, Religion, Lebensstil, familiäre Situation und soziale Herkunft dürfen nicht zu Nachteilen in Universität oder Gesellschaft führen. Dies ist nicht nur in Hinblick auf die Gleichberechtigung und -stellung geboten, sondern ist auch für alle Studierenden gemeinsam eine große Chance.
Diversity. Es wird vom Verkäufer erwartet, Sourcing-Verfahren, Ziele, Berichte zu er- stellen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Inanspruchnahme von von Minderheiten und Frauen geführten Lieferantenfirmen zu fördern. Der Ver- käufer unternimmt wirtschaftlich gerechtfertigte Anstrengungen, um die In- anspruchnahme von diesen von Minderheiten und Frauen geführten Liefe- rantenfirmen auf 5% oder mehr des Jahresumsatzes zu bringen, den der Verkäufer aufgrund dieses Auftrags durch den Käufer erzielen kann. Der Verkäufer ist hinsichtlich der Höhe der Ausgaben an diese von Minderhei- ten und Frauen geführten Lieferantenfirmen pro Quartal rechenschafts- pflichtig.
Diversity. 2.1 Die Charité wird einen wertschätzenden Umgang mit Diversität weiter pflegen und zugleich Diskriminierungen in jeglicher Form entgegenwirken. Diversität be- schreibt dabei die Verschiedenheit von Menschen hinsichtlich der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Dimensionen (ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identi- tät) ergänzt um die soziale Herkunft. Durch Diversity Policies, die unter anderem unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu entwickeln sind, sollen Potentiale aller Hochschulmitglieder zur Geltung gebracht und Kreativität und Problemlö- sungskompetenzen gestärkt werden. Diversity Policies sind Teil der Qualitätsent- wicklung. Ein diversitätssensibles Studier- und Arbeitsumfeld zu bieten, hat posi- tive Effekte auf die Zufriedenheit aller Mitglieder und ihre Bindung an die Charité und stärkt die Charité im internationalen Wettbewerb.
Diversity. Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedli- cher beruflicher und internationa- ler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Bis zum 26. September 2027 sollen dem Aufsichtsrat mindestens zwei (2) Frauen angehören. Mindestens alle fünf Jahre soll der Aufsichtsrat die angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat überprüfen und eine neue angemessene Ziel- größe für die Beteiligung von Frauen für bis zu fünf Jahre festle- gen. (b) Diversity. The Supervisory Board aims for a diversified composition to reflect different professional and international experiences in- cluding, in particular, an appropri- ate membership of both genders. Until 26 September 2027, at least two (2) members of the Supervi- sory Board shall be female. At least every five) years thereafter, the Supervisory Board shall re- view the appropriate considera- tion of women in the Supervisory Board and shall determine an ap- propriate target for the share of women for up to five years.
Diversity. Allgemeine Beschreibung des Ziels Ist-Zustand: Ziel-Zustand: Maßnahmen: Messbare Ziele:

Related to Diversity

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.