Diversifikation der Sicherheiten Musterklauseln

Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- den, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht überschreiten sollten. Der Fonds kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 stehenden Vorschriften abweichen.