Geschlechtergerechtigkeit Musterklauseln

Geschlechtergerechtigkeit. 1.1. Die Hochschulen werden unter Beteiligung der zentralen Frauenbeauftragten ihre zukunftsorientierten Gleichstellungskonzepte fortschreiben. Darin werden Steuerungsinstrumente zur Förderung der Gleichstellung festgehalten.
Geschlechtergerechtigkeit. Mit den Hochschulen soll die Schaffung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses beim gesamten wissenschaftlichen Personal vereinbart werden. Im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden verbindliche Zielzahlen festgelegt. Grundlage für die Setzung der Zielzahlen bildet das so genannte Kaskadenmodell: die für den nächsten Zeitraum für eine bestimmte Ebene zu erzielende Zahl soll sich an dem Geschlechterverhältnis der jeweils vorhergehenden Ebene im vorhergehenden Zeitraum orientieren. Es soll ein Hochschul-übergreifendes Programm eingeführt werden, das die Verantwortung der Stadt und der Hochschule für die Nachwuchs- und Frauenförderung aufzeigt. Es orientiert sich an dem Programm „Pro exzellenzia“. Es wird ein Berichtswesen über die Entwicklung der Gleichstellung in Forschung und Lehre, insbesondere zu den Auswirkungen durch BA- und MA-Studiengänge, entwickelt und eingeführt. Die Hochschulen sollen Mittel für Innovationen in Lehre und Forschung zu Gender Studies und Gender Mainstreaming ausweisen. Die Kinderbetreuung und kinder- und familienfreundliche Infrastruktur an der Universität sollen verbessert werden.
Geschlechtergerechtigkeit. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass sich eine von beiden angestrebte gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an der Ausgestaltung der Gesellschaft auch in einem ausgewogenen Verhältnis der Geschlechter bei der Wahrnehmung von Aufgaben in Gremien und Leitungsfunktionen widerspiegeln muss, das internationalen Standards entspricht. Dieses ist unerlässlich für die Anwerbung von kreativen Talenten bei der Weiterentwicklung Hamburgs. Das letztendliche Ziel ist eine Beteiligung von mindestens 40% beider Geschlechter. Unterschiedliche Ausgangsbasis und Gegebenheiten der einzelnen öffentlichen Bereiche berücksichtigend sollen Entwicklungspläne erstellt werden, um das Ziel jeweils im Rahmen eines Prozesses im Abgleich mit vergleichbaren Einrichtungen und Strukturen in angemessenem Zeitraum zu erreichen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Hamburg bei Existenzgründungen von Frauen an der Spitze der Republik liegen soll. Existierende Vorschläge zur Gründung eines Interkulturellen Frauenexistenzgründungszentrums bzw. zum Aufbau eines Kompetenznetzes für Frauen werden in die Planung einbezogen.
Geschlechtergerechtigkeit. Die HAW Hamburg wird im Dialog mit der BWF Ziele und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit erarbeiten. Diese betreffen das Ge- schlechterverhältnis beim gesamten wissenschaftlichen Personal, ein Berichtswesen über die Entwicklung der Gleichstellung in Forschung und Lehre, die Bereitstellung von Innovationsmitteln für Gender Studies und Gender Mainstreaming, eine kinder- und familienfreundliche Infrastruktur sowie ein hochschulübergreifendes Programm der FHH für die Nachwuchs- und Frauenförderung in Anlehnung an das "Pro Exzel- lenzia"-Programm. Die HAW Hamburg arbeitet bereits an ausgewählten Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit, die im Anhang 2 dargestellt sind.
Geschlechtergerechtigkeit. Im Jahr 2008 wurden zwei Frauen berufen. Zum Stichtag 31.12.2008 sind danach dreizehn von 118 adäquat besetzten Professuren mit Frauen besetzt, das entspricht einem Frauenanteil von 11 %. Um diesen Stand zu halten bzw. den leichten Auf- wärtstrend fortzusetzen, sind im Jahr 2009 besondere Anstrengungen zur Gewinnung von Professorinnen erforderlich. Die Umsetzung des dritten Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2008 – 2013 wird fortgesetzt. Zu den Fördermaßnahmen gehören: ▪ Bonussystem zur Förderung der Habilitationen von Frauen, ▪ MENTORING für Post-Doc-Wissenschaftlerinnen. ▪ Personalentwicklungsmaßnahmen für Wissenschaftlerinnen und Doktorandin- nen, ▪ Erhöhung der Forschungsleistungen von klinisch tätigen Frauen durch Maßnah- men, die auf eine Freistellung für Forschung abzielen. ▪ Anreiz-System, das den wissenschaftlichen Einrichtungen zusätzliche Personal- mittel zur Verfügung stellt, wenn eine Frau sich dort erfolgreich habilitieren konn- te.
Geschlechtergerechtigkeit. Geschlechtergerechtigkeit ist an der Universität Oldenburg Teil der universitären Organisationskultur und durchgängig entscheidungs- und handlungsleitendes Prinzip der Hochschulsteuerung und -entwicklung. Ergänzt wird dies durch eine gezielte Förderung von Frauen an neuralgischen Punkten im Qualifikations- und Karriereverlauf, vor allem bei der intensiven Begleitung von Phasenübergängen, bei der gezielten Förderung von Postdoktorandinnen und bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf dem Weg zur Professur. Mit ihrem gleichbleibend hohen Frauenanteil an Professuren von aktuell 31% (Datenstand: 01.12.2017) nimmt die Universität Oldenburg im Ranking des „Center of Excellence Women and Science" (CEWS) seit 2003 regelmäßig eine bundesweite Spitzenstellung ein. Im Bereich der Post-Docs konnte sie diesen Spitzenstatus im Ranking 2017 erstmals erreichen. Die Universität Oldenburg verfolgt im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit das Ziel, die bundesweite Spitzenstellung beim Frauenanteil an Professuren in diesem Ranking weiter zu halten. Die Universität Oldenburg verfolgt weiterhin das Ziel, die Nachwuchswissenschaftlerinnen vor allen Dingen bei den Phasenübergängen zu fördern sowie bestehende Angebote zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf dem Weg zur Professur auszubauen. Aufsetzend auf die gesamtuniversitäre Strategie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in allen Karrierestufen ist geplant, vor allem das Mentoringprogramm im Hinblick auf geschlechtergerechte Begleitung von Phasenübergängen auszubauen und durch Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu flankieren. Phasenübergängen etabliert worden ist, und zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf dem Weg zur Professur installiert worden sind. Bereits zum fünften Mal hat die Universität 2017 das „audit familiengerechte hochschule" erfolgreich durchlaufen und konnte als eine der ersten Hochschulen bundesweit das dauerhafte Zertifikat erlangen. In Weiterführung dieser Ausrichtung setzt sich die Universität Oldenburg das Ziel, die bestehenden Angebote zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. wissenschaftlicher Qualifizierung weiter auszubauen und zu flexibilisieren. U.a. wird hierfür das Beratungs- und Betreuungsangebot auf dem Campus Wechloy (Mathematisch-naturwissenschaftlicher Standort) ausgebaut. Auf dem Campus Haarentor (Zentraler Standort) visiert die Universität Olden...
Geschlechtergerechtigkeit. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen dieser Koalition. Geschlechtergerechtigkeit ist Querschnittsaufgabe. Es geht uns darum, Lebensentwürfe in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit zu erkennen, zu akzeptieren und zu fördern. Frauen und Männer sollen frei von Diskriminierungen leben und sich entfalten können. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, die allen Menschen Entwicklungsmöglichkeiten lässt - unabhängig von Geschlecht und Herkunft. Frauen und Männer haben das gleiche Recht auf Familie und Beruf. Sie brauchen deshalb Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, Familienleben und Beruf miteinander zu vereinbaren. Kommunale Arbeitsmarktpolitik muss deshalb sicherstellen, dass Frauen bei der Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Insbesondere für Alleinerziehende - mehrheitlich Frauen - hängt die Teilnahme am Arbeitsleben von einer familienfreundlichen Infrastruktur ab, z.B. Kinderbetreuung, Möglichkeiten für gemeinschaftliche Wohnformen usw. Wichtig ist auch eine optimale berufliche Qualifizierung für Mädchen und Frauen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben zu verhindern. Die Einführung eines Gender Budgets ist uns ein wichtiges Anliegen: So soll der kommunale Haushalt im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern systematisch überprüft und exemplarisch an einzelnen Produktkonten neu ausgerichtet werden. Wir begrüßen die Novellierung des Hessischen Gleichstellungsgesetzes und werden es weiterhin aktiv auf kommunaler Ebene umsetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Vergabe öffentlicher Ämter (Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte usw.) mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Unternehmen des Stadtkonzerns. Das Hessische Gleichstellungsgesetz wird von uns in die Praxis umgesetzt: □ Führungspositionen sollen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden □ Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden gefördert □ vorhandene Ausbildungsplätze werden durch betriebliche Aktivitäten gleichermaßen für Mädchen und Jungen geöffnet (Girls Day, Social-Boys-Day) □ die erfolgreich etablierten Mentoring-Projekte werden fortgesetzt □ die Arbeit des kommunalen Frauenbüros wird weiterhin unterstützt. Wir unterstützen auch die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und werden dafür sorgen, dass diese Angebote noch besser bekannt gemacht werden. Dazu hat das Lan...
Geschlechtergerechtigkeit. 1.1 Die Charité wird unter Beteiligung der zentralen Frauenbeauftragten ihre zu- kunftsorientierten Gleichstellungskonzepte fortschreiben. Darin werden Steue- rungsinstrumente zur Förderung der Gleichstellung festgehalten.
Geschlechtergerechtigkeit. Das UKE wird dem Thema „Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium“ besondere Aufmerksamkeit widmen. Dazu gehören die Verbesserung der Kindertagesbe- treuungsmöglichkeiten für Ärzte/Ärztinnen und Wissenschaftler/innen und Studieren- de, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie konkrete Maßnahmen zur Frauenför- derung. Der Frauenanteil an den Habilitationen soll 2010 auf 30% (Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2010 auf 25 %) und der Frauenanteil unter den Professoren von derzeit 10,8% (30.09.2009) weiter ansteigen. Die Umsetzung des dritten Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2008 – 2013 wird fortgesetzt. Zu den Fördermaßnahmen gehören: ▪ Mentoringprogramm Post-Doc-Wissenschaftlerinnen, ▪ Personalentwicklungsmaßnahmen für Wissenschaftlerinnen und Doktorandinnen, ▪ Erhöhung der Forschungsleistungen von klinisch tätigen Frauen durch Maßnah- men, die auf eine Freistellung für Forschung abzielen, ▪ Anreiz-System, das den wissenschaftlichen Einrichtungen zusätzliche Personal- mittel zur Verfügung stellt, wenn eine Frau sich dort erfolgreich habilitieren konn- te. Das Angebot an Kindertagesbetreuung soll im Jahr 2010 ausgeweitet werden. Es werden auch Kooperationen mit anderen Trägern geprüft.
Geschlechtergerechtigkeit. Die Fachkräfte des Kinder- und Jugendtreff Haslach wollen die Entwicklung einer eigenständigen, selbstbewussten Geschlechtsidentität von Kindern und Jugendlichen in ihren vielfältigen Facetten unterstützen, geschlechtsbezogenen Benachteiligungen entgegenwirken und Gleichberechtigung fördern. Die Mitarbeiter*innen sind bezüglich struktureller Benachteiligungen sensibilisiert und wirken diesen entgegen. Sie reflektieren kritisch gesellschaftliche und individuelle Denkmuster und Rollenzuweisungen. Unter den Besucher*innen wird ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt.