We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Lehre Musterklauseln

Lehre a) Wie gestaltet sich das derzeitige Studien- und Weiterbildungsangebot? b) Welche diesbezüglichen Maßnahmen im Infrastruktur- und Personalbereich der Universi- tät wurden bisher gesetzt? c) Welcher regionale Bedarf besteht in der Aus- und Weiterbildung und wie wird sich die Nachfrage entwickeln? d) Welche Exzellenzprogramme existieren an der Universität? e) Xxxxxx für die Weiterentwicklung der Universität essentiellen Kooperationen gibt es im Bereich der Lehre? f) Welches Qualitätsmanagementsystem ist an der Universität etabliert bzw. wird in Aussicht genommen?
Lehre. Das vielfältige Studienangebot an den Hochschulen des Landes deckt hin- sichtlich der fachlichen Breite die aktuellen Bedarfe weitestgehend ab. Hin- sichtlich der Kapazitäten der Studienangebote besteht bei einzelnen Studien- gängen ein besonderes Interesse des Landes am Vorhalten eines Mindestan- gebots an Studienanfängerplätzen. Dies gilt insbesondere bei den lehramts- befähigenden Studiengängen, den Studiengängen im Bereich Gesundheit (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie, Gesundheitsfachberufe) so- wie den Studienfächern mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Ent- wicklung des Landes (in den Bereichen Bauwesen, maritimer Wirtschaft, Er- nährung, Energie[wende]- und Umwelttechnologien, Tourismusmanagement, 22 § 3 Abs. 2 HSG in der Fassung vom 5. Februar 2016, zuletzt geändert am 10.02.2018 (GVOBl. S. 68). Informatik, Medizintechnik, Technik). Mit neuartigen, innovativen Studiengän- gen werden die zukünftigen Herausforderungen der Gesellschaft angenom- men. Ein besonderes Landesinteresse besteht darüber hinaus auch an der Bestandssicherung der sogenannten „Kleinen Fächer“ (z.B. Islamwissen- schaften, Klassische Archäologie). Diese Aspekte sollen im Rahmen der Ver- einbarung des Landes mit den Hochschulen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre bei der Festlegung der Aufnahmekapazitäten und Zielgröße jeder ein- zelnen Hochschule berücksichtigt werden. Ziel aller Studienangebote ist neben der fachlichen Qualifizierung auch die Entwicklung der Persönlichkeit der Studierenden, der individuellen gesell- schaftlichen Verantwortung sowie die Eröffnung interdisziplinärer Perspekti- ven. Die Digitalisierung ist für die Hochschullehre auf mehreren Ebenen relevant. Zum einen eröffnet die Digitalisierung auch an den Hochschulen Potentiale für Flexibilisierung, die diese zur Verbesserung ihrer Lehrangebote und auch der Studierbarkeit nutzen sollten. So kann beispielsweise ein Ausbau von Online- Studienangeboten und deren Verzahnung mit Präsenzstudiengängen die Ver- einbarkeit von Studium und Familie oder Beruf oder die internationale Mobilität erleichtern bzw. verbessern und neue Zielgruppen (auch in der Weiterbildung) können erreicht werden. Auch können digital gestützte Lehr- und Lernformen weiterhin zur Entwicklung didaktischer Innovationen beitragen, und die Hoch- schulen sollten hierfür innovative Konzepte und Pilotprojekte entwickeln, die jedoch keine Einzellösungen sein können, sondern hochschulübergreifend ge- dacht werden, um die für die Digi...
Lehre. Aufgrund des Umfangs des Themas und des bereits 2018 gestarteten intensiven Strategie- prozesses der THM in dieser Leistungsdimension wurden die umfangreichen Ziele des Stra- tegiepapiers für diese Zielvereinbarung besonders stark verdichtet. 1.1.1 Zielthema: Bereitzustellende Anzahl der Studienplätze 1.1.2 Zielthema: Fachliche Schwerpunktsetzung im grundständigen Studienangebot Vorhaben zur Zielerreichung (ausgehend von den Empfehlungen des Sounding Boards): a. Beibehaltung und Schärfung des aktuellen Profils in betriebswirtschaftlichen, ingeni- eurwissenschaftlichen und interdisziplinären Studiengängen b. Ausbau der Studiengänge für das Gesundheitswesen, zum Beispiel: ▪ Hebammenkunde gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) unter Federführung der THM ▪ Intensivpflege gemeinsam mit der JLU, unter Federführung der JLU 03 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 3.286 18% 18% 04 Mathematik, Naturwissen- schaften 421 2% 2% 05 Humanmedizin/ Gesund- heitswissenschaften 1.172 6% 6% 08 Ingenieurwissenschaften 13.818 74% 74% Gesamtergebnis 18.697 Der Bereich "Gesundheitswissenschaften" wird, in Abhängigkeit von zusätzlicher Finanzie- rung, weiter ausgebaut. Darüber hinaus wird keine gesteuerte Verschiebung angestrebt.
Lehre. C1.3 Studienbereich C1.3.4 Vorhaben zur Lehr- und Lernorganisation (inkl. Internationalisierung) C1.3.4.1 Angebot überfakultärer Mastermodule S. 47 C1.3.4.2 Einbindung Studienverlaufsanalysen in QM-Strukturen S. 47 C1.3.4.3 Open Educational Resources S. 48 C1.3.4.4 Hochschuldidaktik S. 48 C1.3.4.5 Weiterentwicklung Prüfungsdidaktik S. 48 C1.3.4.6 Prioritäre Maßnahmen zu Studienfortschritt und Prüfungsaktivität S. 48 C1.3.4.7 Studierbarkeit im QM-System S. 48 C1.3.4.8 NAWI Graz teaching S. 48 C1.3.4.9 Zusammenarbeit mit der Universität Klagenfurt im Bereich der Slawistik S. 49 C1.5.3.1 Weiterentwicklung der Curricula im Verbund S. 52 C1.5.3.2 Gemeinsame Ressourcenplanung im Verbund und aktive Mitwirkung an der Sommerschule S. 52 C3. Weiterbildung C3.3.3.1 Berufsspezifische Weiterbildungsformate S. 55 C3.3.3.2 Weiterbildungsstrategie S. 55 C3.3.3.3 Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen S. 55
Lehre. Wie gestaltet sich das derzeitige Studien- und Weiterbildungsangebot?
LehreDie Parteien unterstützen die Berufsausbildung als privilegierten Zugang zur Arbeit und die duale Ausbildung (d.h. Stufe I und Stufe III) als ein Ausbildungsinstrument, das ein Ausbildungslehrgang und einen Arbeitsvertrag miteinander verbindet. Die Parteien beabsichtigen, die duale Ausbildung zu fördern, die immer noch unterentwickelt ist und nur eine begrenzte Anzahl von Studenten und Unternehmen einbezieht, indem sie die Gestaltung weiterer und neuer Ausbildungswege unterstützen, bewährte Gestaltungspraktiken auf nationaler Ebene zwischen Schulen, Universitäten und Unternehmen verbreiten, die Ergebnisse in Bezug auf die Beschäftigung junger Menschen untersuchen und die Zertifizierung der am Arbeitsplatz erworbenen Fähigkeiten überwachen.
Lehre. Digitalisierung 5.6 Diversität 5.7 Internationalisierung und Mobilität sowie Kooperation und Vernetzung 1 1.1, 1.2, 1.3 Q1, Q3, Q4 Der Entwicklungsplan 2022-2027 sieht drei Aktionsfelder für die Lehre vor: „Lehrangebot“, „Lehr- und Lernformen“ und „Student-Life-Cycle“. Diese Aktionsfelder stehen im direkten Bezug zu den GUEP-Systemzielen 1, 3, 6 und 7. Vorhaben 1 (Lehr- und Lernformen) zielt auf Digitalisierung der Lehre und Förderung innovativer Lehre ab. Die Digitalisierung der Lehre umfasst hier mehrere Ebenen und Zielgruppen. So sollen neben der technischen Komponente, die unter A1.1 näher ausgeführt wird, auch didaktisch-administrative (z.B. E-Tutorinnen und E-Tutoren) und qualitätssichernde Unterstützungsangebote (rechtlich-administrative Rahmenbedingungen durch Richtlinien zur virtuellen Lehre und zu virtuellen Prüfungen) bereitgestellt werden, um die Lehr- und Lernformen dynamisch weiter zu entwickeln und zu verbessern. Hier schließt auch die Förderung innovativer Lehre an, die sich jedoch nicht nur auf Digitalisierung beschränkt. Durch die Aufnahme von Kriterien entlang der „Aurorisierung“ soll es hier zu einem Innovationsschub bei Lehrekonzepten, einer institutionellen Profilbildung und einer Steigerung der Internationalisierung kommen. Die parallele Überarbeitung des alle zwei Jahre ausgeschriebenen Lehrepreises Lehreplus! erfolgt in enger Verschränkung mit diesem Prozess. Daneben wird ein semestraler interfakultärer Austausch zu innovativen Lehr- und Lernformen unter Einbindung von Studierenden implementiert, der den Diskurs gesamtuniversitär institutionalisieren soll. Das Vorhaben bezieht sich auf die Systemziele 1 (GUEP) „Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems“ und 3 (GUEP) „Verbesserung der Qualität und Effizienz der universitären Lehre“. Vorhaben 2 (Student-Life-Cycle inkl. Studierbarkeit) greift in seiner Breite die Systemziele 1 (GUEP) „Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems“, 3 (GUEP) „Verbesserung der Qualität und Effizienz der universitären Lehre“, 6 (GUEP) „Steigerung der Internationalisierung und der Mobilität“ und 7 (GUEP) „Gesellschaftliche Verantwortung der Universitäten – Dienst an der Gesellschaft: Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und soziale Inklusion, Responsible Science, Agenda 2030 und Umsetzung der SDGs und digitale Transformation“ auf. Mit der Unterteilung des Student-Life-Cycles in die Phasen Prae (VorBildung), Syn (AusBildung) und Post (WeiterBildung) werden drei große Abschnitte identifizi...
Lehre. C1.3. Studienbereich (Neu-)Einrichtung oder Änderung von Studien
Lehre. Nicht zuletzt sollte in der Lehre das Thema ökologische Nachhaltigkeit ein wichtiger Faktor sein. In der Ausbildung und in den Hochschulen sollte ökologisch nachhalti- ges Denken und Handeln eine Größe sein, die wie selbstverständlich dazu gehört und alle Lehr- und Lernprozesse natürlich begleitet.
Lehre. Nr. Bezeichnung Kurzbeschreibung Meilensteine zur Umsetzung B.2 Mobilität und Curricula In den letzten Jahren wurden nahezu alle Curricula der Angewandten mit Fokus auf selbstbestimmtes Lernen und Stärkung der Eigen- verantwortung von Studierenden umgestaltet. Damit ist für diese die Anerkennung von international erbrachten Studienleistungen auf unkomplizierte Weise möglich, auch über offizielle Austausch- programme hinaus. Diese Strategie wird weiter verfolgt, mit dem Ziel auch die bislang noch nicht entsprechend adaptierten Curricula (v.a. Bühnengestal- tung, Medienkunst) mit entsprechenden flexiblen Fenstern zur individuellen Studiengestaltung auszustatten. (EP 3.1.2) 2018 B.3 Joint PhD Konservierung und Restaurierung Auf Basis eines Memorandums of Understanding mit dem Conser- vation Department des National Museum Institute New Delhi werden die Voraussetzungen zur Etablierung eines Joint PhD Programms geklärt. Gegebenenfalls wird ein Joint PhD eingerichtet und das Studienprogramm gestartet. Weitere Möglichkeiten zum Aufbau von Joint Degree-Programmen werden parallel geprüft und gegebenenfalls in Richtung Umsetzung geführt. (EP 3.1.1) 06/2017: Voraussetz- ungen zur Einrichtung geklärt 10/2018: ggf. Start des Pro- gramms