Lehre Musterklauseln

Lehre a) Wie gestaltet sich das derzeitige Studien- und Weiterbildungsangebot?
Lehre. Das vielfältige Studienangebot an den Hochschulen des Landes deckt hin- sichtlich der fachlichen Breite die aktuellen Bedarfe weitestgehend ab. Hin- sichtlich der Kapazitäten der Studienangebote besteht bei einzelnen Studien- gängen ein besonderes Interesse des Landes am Vorhalten eines Mindestan- gebots an Studienanfängerplätzen. Dies gilt insbesondere bei den lehramts- befähigenden Studiengängen, den Studiengängen im Bereich Gesundheit (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie, Gesundheitsfachberufe) so- wie den Studienfächern mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Ent- wicklung des Landes (in den Bereichen Bauwesen, maritimer Wirtschaft, Er- nährung, Energie[wende]- und Umwelttechnologien, Tourismusmanagement, 22 § 3 Abs. 2 HSG in der Fassung vom 5. Februar 2016, zuletzt geändert am 10.02.2018 (GVOBl. S. 68). Informatik, Medizintechnik, Technik). Mit neuartigen, innovativen Studiengän- gen werden die zukünftigen Herausforderungen der Gesellschaft angenom- men. Ein besonderes Landesinteresse besteht darüber hinaus auch an der Bestandssicherung der sogenannten „Kleinen Fächer“ (z.B. Islamwissen- schaften, Klassische Archäologie). Diese Aspekte sollen im Rahmen der Ver- einbarung des Landes mit den Hochschulen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre bei der Festlegung der Aufnahmekapazitäten und Zielgröße jeder ein- zelnen Hochschule berücksichtigt werden. Ziel aller Studienangebote ist neben der fachlichen Qualifizierung auch die Entwicklung der Persönlichkeit der Studierenden, der individuellen gesell- schaftlichen Verantwortung sowie die Eröffnung interdisziplinärer Perspekti- ven. Die Digitalisierung ist für die Hochschullehre auf mehreren Ebenen relevant. Zum einen eröffnet die Digitalisierung auch an den Hochschulen Potentiale für Flexibilisierung, die diese zur Verbesserung ihrer Lehrangebote und auch der Studierbarkeit nutzen sollten. So kann beispielsweise ein Ausbau von Online- Studienangeboten und deren Verzahnung mit Präsenzstudiengängen die Ver- einbarkeit von Studium und Familie oder Beruf oder die internationale Mobilität erleichtern bzw. verbessern und neue Zielgruppen (auch in der Weiterbildung) können erreicht werden. Auch können digital gestützte Lehr- und Lernformen weiterhin zur Entwicklung didaktischer Innovationen beitragen, und die Hoch- schulen sollten hierfür innovative Konzepte und Pilotprojekte entwickeln, die jedoch keine Einzellösungen sein können, sondern hochschulübergreifend ge- dacht werden, um die für die Digi...
Lehre. C1.3. Studienbereich (Neu-)Einrichtung oder Änderung von Studien
Lehre. Nicht zuletzt sollte in der Lehre das Thema ökologische Nachhaltigkeit ein wichtiger Faktor sein. In der Ausbildung und in den Hochschulen sollte ökologisch nachhalti- ges Denken und Handeln eine Größe sein, die wie selbstverständlich dazu gehört und alle Lehr- und Lernprozesse natürlich begleitet.
Lehre. Ist-Zustand
Lehre. Aufgrund des Umfangs des Themas und des bereits 2018 gestarteten intensiven Strategie- prozesses der THM in dieser Leistungsdimension wurden die umfangreichen Ziele des Stra- tegiepapiers für diese Zielvereinbarung besonders stark verdichtet. Hochschule Leistungszahl (Wert WS 2019/2020) Mindestleistungszahl Technische Hochschule Mittelhessen 12.343 11.095 Bezug: § 7 HHG; HHSP S. 32
Lehre. Die Lehre gehört zur beruflichen Grundbildung im Sinne von Art. 15 ff. des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (SR 412.10; BBG). Voraussetzungen: - Lehrvertrag, unterschrieben vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt [Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) vergleicht bei der Genehmigung der Lehrverträge den Lehrlingslohn mit den Lohnempfehlungen der entsprechenden Branche. Werden diese au- genfällig unterschritten, wird Kontakt mit dem Betrieb aufgenommen. Das MBA kann jedoch die Genehmigung eines Lehrvertrags aus diesem Grund nicht verweigern.]
Lehre. Nr. Bezeichnung Kurzbeschreibung Meilensteine zur Umsetzung
Lehre. C1.3 Studienbereich C1.3.4 Vorhaben zur Lehr- und Lernorganisation (inkl. Internationalisierung) C1.3.4.1 Angebot überfakultärer Mastermodule S. 47 C1.3.4.2 Einbindung Studienverlaufsanalysen in QM-Strukturen S. 47 C1.3.4.3 Open Educational Resources S. 48 C1.3.4.4 Hochschuldidaktik S. 48 C1.3.4.5 Weiterentwicklung Prüfungsdidaktik S. 48 C1.3.4.6 Prioritäre Maßnahmen zu Studienfortschritt und Prüfungsaktivität S. 48 C1.3.4.7 Studierbarkeit im QM-System S. 48 C1.3.4.8 NAWI Graz teaching S. 48 C1.3.4.9 Zusammenarbeit mit der Universität Klagenfurt im Bereich der Slawistik S. 49 C1.5.3.1 Weiterentwicklung der Curricula im Verbund S. 52 C1.5.3.2 Gemeinsame Ressourcenplanung im Verbund und aktive Mitwirkung an der Sommerschule S. 52 C3. Weiterbildung C3.3.3.1 Berufsspezifische Weiterbildungsformate S. 55 C3.3.3.2 Weiterbildungsstrategie S. 55 C3.3.3.3 Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen S. 55
Lehre. Die Lehrnachfrage, - dokumentiert durch die absolute und relative Entwicklung der Studie- rendenzahlen vom Wintersemester 1988/89 (=100%) bis zum Wintersemester 2001/02 -, weist eine stetig steigende Grundtendenz auf. 24709 24904 17709 18208 16269 17163 137,17 141,59 124,93 130,89 100,00 101,79 107,28 110,47 113,28 116,13 120,78 Die im Wintersemester 2001/2002 erreichte Zahl von 25.539 Studierenden gliedert sich nach Fakultäten und Geschlecht wie folgt auf: Philosophische Fakultät Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fa- kultät Medizinische Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Juristische Fakultät 13.930 5.487 3.515 1.185 1.422 5.438 2.816 1.656702693 8.492 2.671 1.859483729 Gesamt 25.539 11.305 14.234 Nur ordentlich Studierende und Besucher Deutschkurs (incl. Beurlaubte) Xxx erstes Fach des ersten Studiengangs (Kopfzählung)