Domain Namen Musterklauseln

Domain Namen. 3.1 SWS vermittelt kundeneigene Domain-Namen zweiter Ebene (Second Level) durch den Verein DENIC e. V. oder seinen rechtlichen Nachfolger, wenn dies einzelvertraglich vereinbart wurde. Für den Antrag gelten die Regeln von DENIC e.V. und SWS übernimmt lediglich die Vermitt- lung. Ein Anspruch auf die Vermittlung eines bestimmten Domain-Na- mens besteht nicht. Die Vergabe eines Domain-Namens ist für min- destens ein Jahr verpflichtend. SWS behält sich das Recht vor, Domain- Namen mit bedenklicher Aussage überhaupt nicht zu vermitteln.
Domain Namen. 6.1 Soweit im Leistungsumfang von Vodafone die Registrierung von Domain Namen enthal- ten ist, wird Vodafone gegenüber den jeweiligen Domain Verwaltungsstellen (z.B. DENIC) ledig- lich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, auf die auf den jeweiligen Homepages der Verwaltungsstellen zugegriffen werden kann. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Vodafone lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt.
Domain Namen. Soweit im Leistungsumfang die Registrierung von Domain-Namen enthalten ist, wird die GeT IT GmbH gegenüber den jeweiligen Domain-Verwaltungsstellen (z.B. DENIC) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, auf die auf den jeweiligen Homepages der Verwaltungsstellen zugegriffen werden kann. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der GeT IT GmbH lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt. Während der Laufzeit des zwischen der GeT IT GmbH und dem Kunden über die Registrierung der Domain Namen abgeschlossenen Vertrags sind die Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstellen in den von der GeT IT GmbH in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von der GeT IT GmbH an die Verwaltungsstellen entrichtet.
Domain Namen xxxxxxxxxx.xx erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit von Adressen im Inter- net. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die zentrale Verga- bestelle für Internet-Adressen erfolgen, ohne dass xxxxxxxxxx.xx hierauf Einfluß nimmt oder davon Kenntnis erlangt. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an Drittanbieter weitergeleitet, die die Anmeldung über- nehmen. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zutei- lung bestellter Domainnamen erst ausgehen, wenn diese durch xxxxxxxxxx.xx oder den Drittanbieter bes- tätigt sind. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens xxxxxxxxxx.xx ausgeschlossen. Sollten vom Kunden gewünschte Adressen nicht mehr verfügbar sein, wird xxxxxxxxxx.xx eventuell vom Kun- den angegebene Alternativen der Reihe nach berück- sichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen ver- fügbar sein, kommt keine Anmeldung zustande, bis der Kunde weitere Namen benennt. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzan- sprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde xxxxxxxxxx.xx, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegens- tand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sons- tigen Schutzrechten gemäß der in Übersetzung anhän- genden Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass xxxxxxxxxx.xx verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde xxxxxxxxxx.xx gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiesdspruches nachweist, dass er gegen den obsie- genden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsg...
Domain Namen. Bezüglich Domain Namen und Anmeldung gelten die gesonderten AGB's für Webhosting. Gerichtsstand ist der Sitz der FRI-COM in Deutschland. FRI-COM kann Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen FRI-COM und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung maßgebliche Recht Deutschlands.
Domain Namen. 9.1 (i) manitu erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. (ii) Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten, ungeprüften Verfahren und ohne Gewähr im Auftrag des Kunden an die zuständige Domain-Vergabestelle weitergeleitet, wobei manitu nur als Vermittler auftritt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die an manitu zur Registrierung übermittelten Daten den Vorgaben der jeweiligen Domain- Vergabestelle entsprechen. (iii) Der Kunde trägt die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle für den Kunden nicht registriert wird. (iv) manitu ist nicht verpflichtet, gleich welchen Grundes, einzelne oder die Gesamtheit der vom Kunden bestellten Domain-Namen zu registrieren, auch nicht bei bereits erfolgter Bereitstellung anderer Dienstleistungen (siehe auch §6.1). Der Kunde kann von einer tatsächlichen Registrierung erst ausgehen, wenn die jeweilige Domain tatsächlich registriert wurde, und sollte in jedem Falle mit einer Vorlaufzeit zwischen Bestellung und Registrierung von mindestens 2 Wochen rechnen. Jegliche Haftung und Gewährleistung inkl. Folge- und Vermögensschäden für nicht oder zu spät erfolgte Zuteilungen von bestellten Domain-Namen oder für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei seitens manitu sind ausgeschlossen. (v) manitu ist berechtigt, Bestellungen des Kunden für Domain-Namen abzulehnen, falls diese den Eindruck erwecken, gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder berechtigte Interesse von manitu zu verstoßen.
Domain Namen. 11.1 Soweit Bestandteil der Rechenzentrumsdienstleistungen des An- bieters nach dem Angebot die Bereitstellung eines .de, .com, .net, .org, .biz, .info oder .eu Domain-Namens („Domain-Name“) ist und der Kunde den Anbieter beauftragt hat, einen bestimm- ten Domain-Namen registrieren zu lassen, kommen die hierfür erforderlichen Verträge mit der dafür zuständigen Vergabestelle („Registry“) unter Einschaltung eines Resellers („Reseller“) zu- stande.
Domain Namen. 5.1. Soweit im Leistungsumfang von Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks die Registrierung von Domain Namen enthalten ist, wird Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks gegenüber den jeweiligen Domain Verwaltungsstellen (z.B. DENIC) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, auf die auf den jeweiligen Homepages der Verwaltungsstellen zugegriffen werden kann. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.