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14.3 Sämtliche im Rahmen eines Studiums von Studierenden geschaffenen Werke verbleiben im geistigen Eigentum der Studierenden. Die Studierenden übertragen KL unentgeltlich uneingeschränkte Nutzungsrechte für sämtliche Verwertungsarten einschließlich der Bearbeitung und des Rechts zur Nutzung in Online-Netzwerken, insbesondere dem Internet. Die Nutzung des Werkes durch die Studierenden wird dadurch nicht beschränkt.
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