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RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Musterklauseln

RECHTLICHE BESTIMMUNGENDie Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: und nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGENDie Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: und Stadtwerke Pirna Energie GmbH Xxxxxxxxxxxxx 00 x 00000 Xxxxx nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGENDie Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stromversorgung 91341 Röttenbach............................................. und ........................................... nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGENDie Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxx Xxx 00 00000 Xxxxxxxx und XXX XXX XXX nachfolgend "Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGENDie Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwi- schen: ................................................ ................................................ ................................................ ................................................ und Gemeindewerke Gundelfingen GmbH Xxxx Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxxx nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGENDie Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwi- schen:
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. (a) Erledigung von Formalitäten. Jeder Teilnehmer hat die zuständigen Behörden seines Landes (oder seiner Mitgliedstaaten im Falle einer internationalen Organisati- on) zu ersuchen, im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nach besten Kräften zu trachten, die Erledigung der Formalitäten zu erleichtern, die mit den zur Durchführung des Projekts, an dem er sich beteiligt, erforderlichen Ortsver- änderungen von Personen, Einfuhren von Material und Ausrüstungsgegenständen sowie mit Geldüberweisungen verbunden sind.
RECHTLICHE BESTIMMUNGENDie Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: und ……………………………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGENDie Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: und nachfolgend "die Vertragspartner“ genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Dieser Teil legt rechtliche Bestimmungen im Handel mit Holz und Holzprodukten wie Rundholz, Schnittholz, Hobelware, Holzwerkstoffe, Holzfußböden und in Anhang C ergänzend aufge- führten Holzprodukten fest.