RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Musterklauseln

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: und nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Xx xxx Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx und nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxx Xxx 00 00000 Xxxxxxxx und XXX XXX XXX nachfolgend "Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: GVI-Gasversorgung Ismaning GmbH; Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00; 00000 Xxxxxxxx und ................................................ nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG, Xxxxxxxx. 00, 0000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxx und ................................................ nachfolgend "die Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Und
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. (a) Erledigung von Formalitäten. Jeder Teilnehmer hat die zuständigen Behörden seines Landes (oder seiner Mitgliedstaaten im Falle einer internationalen Organisa- tion) zu ersuchen, im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nach besten Kräften zu trachten, die Erledigung der Formalitäten zu erleichtern, die mit den zur Durchführung des Projekts, an dem er sich beteiligt, erforderlichen Ortsver- änderungen von Personen, Einfuhren von Material und Ausrüstungsgegenständen sowie mit Geldüberweisungen verbunden sind.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwi- schen: Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH, Rehrhofer Weg 127-133, 29633 Munster und ................................................ ................................................ ................................................ ................................................ nachfolgend „Parteien" genannt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Speditionsdienstleistungen werden unter Beachtung der einschlägigen, aktuell gültigen Rechtsvorschriften der EU und der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Einhaltung der geltenden lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften sowie Gesetze unter Berücksichtigung der HACCP-Anforderungen gemäß den im Codex Alimentarius enthaltenen Grundsätzen gilt als vereinbart. Dabei wird unter anderem auf die folgenden Rechtsvorschriften und Normen besonders hingewiesen: - Straßenverkehrsordnung (StVO) - Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) - Unfallverhütungsvorschriften: BGV D29 („Fahrzeuge“) - Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen / CMR - EG VO 852/2004 zur Lebensmittelhygiene: es müssen bei allen Lebensmitteltransporten die kritischen Eckpunkte nach HACCP-Grundlagen gewährleistet und dokumentiert sein. - EG VO 178/202 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit: In der EU gelten seit 2002 Lebensmittel Transporteure als Lebensmittelunternehmer. Sie sind für die Rückverfolgbarkeit der Transportkette verantwortlich und können belangt werden, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden - Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) - International Featured Standard (IFS) Logistics, Version 2 (2012) - EG VO 2001/18 über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen Unter den Produktschutz fallen Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass eine absichtliche Schädigung durch kriminelle, terroristische oder kriegerische Angriffe auf unsere Produkte, Mitarbeiter, Gebäude oder Anlagen vermieden werden soll! Die Ware ist während der Verladung und Beförderung vor unbefugten Zugriffen zu schützen (z.B. durch Abschließen durch ein Schloss). Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass keine Manipulation an der Transporttemperatur durch Dritte erfolgen kann.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN. Die Förderung erfolgt im Rahmen der jährlich von den Ministerien für Bildung, Wissenschaft, Wei- terbildung und Kultur sowie Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz für das Projekt zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Ein Anspruch auf Förde- rung besteht nicht. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx (Montag, Donnerstag, Xxxxxxx) Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Neustadt a.d.W. Referat 36 - Schulaufsicht, Schulberatung und Schulentwicklung für Berufsbildende Schulen Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx x.x.X. Telefon +00 (0) 0000 00 0000