Common use of Drittmittelverfahren Clause in Contracts

Drittmittelverfahren. Im Drittmittelverfahren sind die Einnahmen und Ausgaben für das 1. und 2. Kalenderjahr der Inanspruchnahme in einem ersten Verwendungsnachweis (per 31.12. des 2. Kalen- derjahres) bis zum 15. April des 3. Kalenderjahres nachzuweisen, sofern nicht schon früher ein Schlussverwendungsnachweis möglich ist. Für ein ggf. volles 3. Kalenderjahr der Inanspruchnahme der Bewilligung ist ein weiterer Verwendungsnachweis als Jah- resnachweis (per 31.12.) bis zum 15. April des folgenden Jahres zu übersenden. Überdies kann nach gesonderter Absprache zwischen der DFG und einer privatrechtli- chen Einrichtung im Sinne der Ziff. 2.2.3 oder einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung das Verwendungsnachweisverfahren gemäß dieser Ziffer Anwendung finden.

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