Common use of Drittsoftware Clause in Contracts

Drittsoftware. Falls MEHRWERK im Rahmen der vertraglichen Erfüllung Drittsoftware einsetzt bzw. dem Kunden überlässt, wird dies von MEHRWERK angezeigt. Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzbestimmungen der Drittsoftware einzuhalten und diese nur entsprechend des Vertragszwecks zu nutzen. Bei der Überlassung, Pflege und Wartung von Drittsoftware gelten die besonderen Geschäfts-, Vertrags- und Lizenzbedingungen der MEHRWERK sowie die Lizenzbedingungen des Drirttsoftware Anbieters vorrangig.

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Samples: mpmx.com, mpmx.com, mehrwerk.net