Common use of Due Diligence Clause in Contracts

Due Diligence. Vor der Vornahme einer Anlage wird die Anlageverwaltungsgesellschaft eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) durchführen, die sie auf der Basis der Fakten und Gegebenheiten bezüglich jeder Anlage für angemessen und geeignet hält. Bei der Durchführung der Due Diligence kann es erforderlich sein, dass die Anlageverwaltungsgesellschaft bedeutende und komplexe wirtschaftliche, finanzielle, steuerliche, buchhalterische, umweltbezogene und rechtliche Fragen beurteilt. Zu der Due Diligence können in unterschiedlichem Umfang, der von der Art der Anlage abhängt, externe Berater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer und Investmentbanken hinzugezogen werden. Nichtsdestotrotz wird sich die Anlageverwaltungsgesellschaft bei der Durchführung der Due Diligence und der Beurteilung einer Anlage auf diejenigen Ressourcen stützen, die ihr selbst zur Verfügung stehen, einschließlich Informationen, die von dem Ziel der Anlage bereitgestellt werden, und unter bestimmten Umständen auch Ergebnisse von Prüfungen Dritter. Die Due-Diligence-Prüfung, die die Anlageverwaltungsgesellschaft in Bezug auf eine Anlagemöglichkeit durchführen wird, wird möglicherweise bestimmte Fakten nicht aufdecken oder besonders hervorheben, die sich nachteilig auf den Wert einer Anlage auswirken könnten.

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Samples: doc.morningstar.com, dl.avl-investmentfonds.de, dl.avl-investmentfonds.de

Due Diligence. Vor der Vornahme einer Anlage wird die Anlageverwaltungsgesellschaft eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) durchführen, die sie auf der Basis der Fakten und Gegebenheiten bezüglich jeder Anlage für angemessen und geeignet hält. Bei der Durchführung der Due Diligence kann es erforderlich sein, dass die Anlageverwaltungsgesellschaft bedeutende und komplexe wirtschaftliche, finanzielle, steuerliche, buchhalterische, umweltbezogene und rechtliche Fragen beurteilt. Zu der Due Diligence können in unterschiedlichem unter- schiedlichem Umfang, der von der Art der Anlage abhängt, externe Berater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer Wirtschafts- prüfer und Investmentbanken hinzugezogen werden. Nichtsdestotrotz wird sich die Anlageverwaltungsgesellschaft Anlageverwaltungs- gesellschaft bei der Durchführung der Due Diligence und der Beurteilung einer Anlage auf diejenigen Ressourcen stützen, die ihr selbst zur Verfügung stehen, einschließlich Informationen, die von dem Ziel der Anlage bereitgestellt werden, und unter bestimmten Umständen auch Ergebnisse von Prüfungen DritterDrit- ter. Die Due-Diligence-Prüfung, die die Anlageverwaltungsgesellschaft in Bezug auf eine Anlagemöglichkeit Anlagemöglich- keit durchführen wird, wird möglicherweise bestimmte Fakten nicht aufdecken oder besonders hervorhebenhervorhe- ben, die sich nachteilig auf den Wert einer Anlage auswirken könnten.

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Samples: www.assetstandard.com, doc.morningstar.com

Due Diligence. Vor der Vornahme einer Anlage wird die Anlageverwaltungsgesellschaft eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) durchführen, die sie auf der Basis der Fakten und Gegebenheiten bezüglich jeder Anlage für angemessen und geeignet hält. Bei der Durchführung der Due Diligence kann es erforderlich sein, dass die Anlageverwaltungsgesellschaft bedeutende und komplexe wirtschaftliche, finanziellef inanzielle, steuerliche, buchhalterische, umweltbezogene und rechtliche Fragen beurteilt. Zu der Due Diligence können in unterschiedlichem Umfang, der von der Art der Anlage abhängt, externe Berater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer und Investmentbanken hinzugezogen werden. Nichtsdestotrotz wird sich die Anlageverwaltungsgesellschaft bei der Durchführung der Due Diligence und der d er Beurteilung einer Anlage auf diejenigen Ressourcen stützen, die ihr selbst zur Verfügung stehen, einschließlich Informationen, die von dem Ziel der Anlage bereitgestellt werden, und unter bestimmten Umständen auch Ergebnisse von Prüfungen Dritter. Die Due-Diligence-Prüfung, die die Anlageverwaltungsgesellschaft in Bezug auf eine Anlagemöglichkeit durchführen wird, wird möglicherweise bestimmte Fakten nicht aufdecken oder besonders hervorheben, die sich nachteilig auf den Wert einer Anlage auswirken könnten.

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Due Diligence. Vor der Vornahme einer Anlage wird die Anlageverwaltungsgesellschaft eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) durchführen, die sie auf der Basis der Fakten und Gegebenheiten bezüglich jeder Anlage für angemessen und geeignet hält. Bei der Durchführung der Due Diligence kann es erforderlich sein, dass die Anlageverwaltungsgesellschaft bedeutende und komplexe wirtschaftliche, finanzielle, steuerliche, buchhalterische, umweltbezogene und rechtliche Fragen beurteilt. Zu der Due Diligence können in unterschiedlichem un- terschiedlichem Umfang, der von der Art der Anlage abhängt, externe Berater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer Wirt- schaftsprüfer und Investmentbanken hinzugezogen werden. Nichtsdestotrotz wird sich die Anlageverwaltungsgesellschaft Anlagever- waltungsgesellschaft bei der Durchführung der Due Diligence und der Beurteilung einer Anlage auf diejenigen die- jenigen Ressourcen stützen, die ihr selbst zur Verfügung stehen, einschließlich einschliesslich Informationen, die von dem Ziel der Anlage bereitgestellt werden, und unter bestimmten Umständen auch Ergebnisse von Prüfungen Prü- fungen Dritter. Die Due-Diligence-Prüfung, die die Anlageverwaltungsgesellschaft in Bezug auf eine Anlagemöglichkeit durchführen wird, wird möglicherweise bestimmte Fakten nicht aufdecken oder besonders be- sonders hervorheben, die sich nachteilig auf den Wert einer Anlage auswirken könnten.

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Due Diligence. Vor der Vornahme einer Anlage wird die Anlageverwaltungsgesellschaft eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) durchführen, die sie auf der Basis der Fakten und Gegebenheiten bezüglich jeder Anlage für angemessen und geeignet hält. Bei der Durchführung der Due Diligence kann es erforderlich sein, dass die Anlageverwaltungsgesellschaft bedeutende und komplexe wirtschaftliche, finanzielle, steuerliche, buchhalterische, umweltbezogene und rechtliche Fragen beurteilt. Zu der Due Diligence können in unterschiedlichem un- terschiedlichem Umfang, der von der Art der Anlage abhängt, externe Berater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer Wirt- schaftsprüfer und Investmentbanken hinzugezogen werden. Nichtsdestotrotz wird sich die Anlageverwaltungsgesellschaft Anlagever- waltungsgesellschaft bei der Durchführung der Due Diligence und der Beurteilung einer Anlage auf diejenigen die- jenigen Ressourcen stützen, die ihr selbst zur Verfügung stehen, einschließlich Informationen, die von dem Ziel der Anlage bereitgestellt werden, und unter bestimmten Umständen auch Ergebnisse von Prüfungen Prü- fungen Dritter. Die Due-Diligence-Prüfung, die die Anlageverwaltungsgesellschaft in Bezug auf eine Anlagemöglichkeit durchführen wird, wird möglicherweise bestimmte Fakten nicht aufdecken oder besonders be- sonders hervorheben, die sich nachteilig auf den Wert einer Anlage auswirken könnten.

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